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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 411/2018 (KA 14.03.2018))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
04.04.18, 12:02
Aktualisiert
04.04.18, 12:02
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 411/2018 (KA 14.03.2018)) Beschlussvorlage GB (Z 2/V 411/2018 (KA 14.03.2018))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 411/2018 Datum: 03.04.2018 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 14.03.2018 A) TOP 13 Öffentliche Sitzung "Gute Schule 2020" - Fortschreibung des Konzeptes für die Inanspruchnahme der Kreditkontingente V 411/2018 Ausschuss für Bildung und Inklusion Z1 27.02.2018 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Fördermittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ in einer weiteren Fortschreibung des Verwendungskonzepts wie folgt einzusetzen und die dazu erforderlichen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen, sofern noch nicht enthalten, in den Haushalt 2018 aufzunehmen: 1. Im Jahr 2017 beschaffte bzw. beauftragte EDV Hard- und Software für die kreiseigenen Schulen, WLANFunkvermessung (203.400 €) 2. Medienentwicklungsplan (15.000 €) 3. Der 10% ige Eigenanteil aus dem Schulsanierungsprogramm Kommunalinvestitionsfördergesetz KInvFG Kapitel 2 (331.900 €) 4. Ausbau der digitalen Infrastruktur an allen kreiseigenen Schulen gemäß Medienentwicklungsplan (2.646.400 €) 5. Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg Eifel inkl. der Installation einer leistungsfähigen EDVVerkabelung (1.600.000 €) 6. Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis (800.000 €) 7. Umsetzung der im Haushalt 2017 aufgeführten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen (435.800 €), siehe auch erstes Verwendungskonzept zum Förderprogramm (V 296/2017) 8. Umsetzung der über die Veränderungsliste zum Haushalt 2018 veranschlagten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen, deren Einzelansatz unterhalb der Investitionsgrenze von 40.000 € liegt (nicht förderfähig KInvFG II, insgesamt 210.150 €) Die Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Verwendungskonzept "Gute Schule 2020" werden nur in Höhe der Maximalförderung im Haushalt 2018 veranschlagt. Die im Verwendungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind teilweise auch über das KInvFG Kapitel 2 förderfähig, so dass eine Verlagerung von Maßnahmen jederzeit stattfinden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig