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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 413/2018 (KA 14.03.2018))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
04.04.18, 12:02
Aktualisiert
04.04.18, 12:02
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 413/2018 (KA 14.03.2018))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 413/2018 Datum: 03.04.2018 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 14.03.2018 A) TOP 11 Öffentliche Sitzung Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes V 413/2018 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Z1 01.03.2018 Der Vorsitzende teilt mit, dass er ein Schreiben der FDP-Fraktion zur V 413/2018 vorliegen habe und den Fraktionen das Antwortschreiben von Herrn Crespin habe zukommen lassen. Die Kreisausschussmitglieder nehmen dies ohne weitere Diskussion zur Kenntnis. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2018). Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Abstimmungsergebnis: Einstimmig