Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
04.04.18, 12:02
Aktualisiert
04.04.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 413/2018
Datum: 03.04.2018
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 14.03.2018
A)
TOP 11
Öffentliche Sitzung
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
V 413/2018
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Z1
01.03.2018
Der Vorsitzende teilt mit, dass er ein Schreiben der FDP-Fraktion
zur V 413/2018 vorliegen habe und den Fraktionen das
Antwortschreiben von Herrn Crespin habe zukommen lassen. Die
Kreisausschussmitglieder nehmen dies ohne weitere Diskussion
zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über
die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
(2018).
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des
gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem
Kommunalabgabengesetz (KAG).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig