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Antrag UWV (Z 3/A 148/2017 (KA 14.03.2018))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
04.04.18, 12:02
Aktualisiert
04.04.18, 12:02
Antrag UWV (Z 3/A 148/2017 (KA 14.03.2018)) Antrag UWV (Z 3/A 148/2017 (KA 14.03.2018))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / A 148/2017 Datum: 03.04.2018 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 14.03.2018 A) TOP 9 Öffentliche Sitzung Verkehrserziehung an Schulen hier: Antrag der UWV-Fraktion Verwaltungsergänzung Ausschuss für Bildung und Inklusion A 148/2017 14.02.2018 27.02.2018 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) lobt, dass in Form des Minijobs eine Lösung gefunden wurde. Er führt aus, dass dies aber nur eine Interimslösung sein könne. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei an einer nachhaltigen Lösung interessiert und der Kreistag sei gefragt, den bestehenden Beschluss ggfls. nochmals zu diskutieren. Die Unfallstatistik spreche eine eindeutige Sprache, so dass deutlicher Handlungsbedarf gesehen werde. Kreisausschussmitglied Reidt (CDU) ist sich mit Herrn Grutke einig, dass die Aufgabe der Verkehrserziehung wahrgenommen werden muss. Er weist aber darauf hin, dass im Rahmen der Aufgabenkritik auch über Zuständigkeiten gesprochen worden sei. Die Verkehrserziehung an Schulen sei Aufgabe der Polizei und nicht des Kreises. Der Kreis Euskirchen könne zwar unterstützend mitwirken, aber auf Dauer müsse die Aufgabe auf die Polizei verlagert werden. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) geht davon aus, dass eine zusätzliche personelle Regelung zum Minijob getroffen werde. Möglicherweise seien noch Reservemöglichkeiten bei Bezirksbeamten vorhanden. Man solle aber zunächst abwarten und beobachten, wie sich die Situation entwickelt. Sollte dringender Handlungsbedarf bestehen, werde dies rückgekoppelt. Herr Troschke zeigt sich erfreut, dass überhaupt ein Konsens gefunden wurde, zumal die Aufgabe im Rahmen der Aufgabenkritik zunächst abgeschafft worden sei. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) äußert sich verwundert, dass die Bezirksbeamten der Polizei, entgegen anderslautender Berichterstattung, über freie Kapazitäten verfügen sollen. Er bittet um Information, wie es tatsächlich mit der Auslastung aussehe. Kreisausschussmitglied und Vorsitzender des Polizeibeirates Waasem gibt Herrn Grutke Recht, dass die Verkehrserziehung eine wichtige Aufgabe sei. Weiter stimmt er Herrn Reidt zu, dass es sich bei der Verkehrserziehung aufgrund des vorhandenen Sachverstandes und der Erfahrung in erster Linie um eine Z1 Z2 Aufgabe der Polizei handelt. Das Problem sei entstanden, weil bei der Polizei keine Kapazitäten vorhanden seien und Personalmangel herrsche. Man habe sich daher auf Kernaufgaben konzentriert und das Engagement in anderen Bereichen zurückgestellt. An der Personalsituation habe sich im letzten Jahr nichts geändert und auch in naher Zukunft sei eine Änderung nicht in Sicht. Er sei froh, dass auf unkompliziertem Weg eine Lösung gefunden wurde. Man müsse sich aber weiter dafür stark machen, dass die Polizei eine entsprechende personelle Ausstattung erhalte, um präventiv tätig zu werden. Der Vorsitzende führt aus, dass in der heutigen Sitzung des Polizeibeirates bestätigt wurde, dass Bezirksbeamten der Polizei die Minijobkraft unterstützen werden. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag gemäß der Z 2 folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, den bisherigen Stelleninhaber auf Grundlage eines TVöD-Vertrages (EG 6) im Umfang eines Minijobs zu beschäftigen, um die Polizei unter Berücksichtigung des derzeitigen personellen Engpasses zu unterstützen und die Wichtigkeit der Verkehrserziehung anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig