Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
04.04.18, 12:02
Aktualisiert
04.04.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 / A 148/2017
Datum: 03.04.2018
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 14.03.2018
A)
TOP 9
Öffentliche Sitzung
Verkehrserziehung an Schulen
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Bildung und Inklusion
A 148/2017
14.02.2018
27.02.2018
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) lobt,
dass in Form des Minijobs eine Lösung gefunden wurde. Er führt
aus, dass dies aber nur eine Interimslösung sein könne. Die
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei an einer nachhaltigen
Lösung interessiert und der Kreistag sei gefragt, den
bestehenden Beschluss ggfls. nochmals zu diskutieren. Die
Unfallstatistik spreche eine eindeutige Sprache, so dass
deutlicher Handlungsbedarf gesehen werde.
Kreisausschussmitglied Reidt (CDU) ist sich mit Herrn Grutke
einig, dass die Aufgabe der Verkehrserziehung wahrgenommen
werden muss. Er weist aber darauf hin, dass im Rahmen der
Aufgabenkritik auch über Zuständigkeiten gesprochen worden
sei. Die Verkehrserziehung an Schulen sei Aufgabe der Polizei
und nicht des Kreises. Der Kreis Euskirchen könne zwar
unterstützend mitwirken, aber auf Dauer müsse die Aufgabe auf
die Polizei verlagert werden.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) geht davon aus, dass
eine zusätzliche personelle Regelung zum Minijob getroffen
werde. Möglicherweise seien noch Reservemöglichkeiten bei
Bezirksbeamten vorhanden. Man solle aber zunächst abwarten
und beobachten, wie sich die Situation entwickelt. Sollte
dringender Handlungsbedarf bestehen, werde dies
rückgekoppelt. Herr Troschke zeigt sich erfreut, dass überhaupt
ein Konsens gefunden wurde, zumal die Aufgabe im Rahmen der
Aufgabenkritik zunächst abgeschafft worden sei.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) äußert sich verwundert,
dass die Bezirksbeamten der Polizei, entgegen anderslautender
Berichterstattung, über freie Kapazitäten verfügen sollen. Er bittet
um Information, wie es tatsächlich mit der Auslastung aussehe.
Kreisausschussmitglied und Vorsitzender des Polizeibeirates
Waasem gibt Herrn Grutke Recht, dass die Verkehrserziehung
eine wichtige Aufgabe sei. Weiter stimmt er Herrn Reidt zu, dass
es sich bei der Verkehrserziehung aufgrund des vorhandenen
Sachverstandes und der Erfahrung in erster Linie um eine
Z1
Z2
Aufgabe der Polizei handelt. Das Problem sei entstanden, weil
bei der Polizei keine Kapazitäten vorhanden seien und
Personalmangel herrsche. Man habe sich daher auf
Kernaufgaben konzentriert und das Engagement in anderen
Bereichen zurückgestellt. An der Personalsituation habe sich im
letzten Jahr nichts geändert und auch in naher Zukunft sei eine
Änderung nicht in Sicht. Er sei froh, dass auf unkompliziertem
Weg eine Lösung gefunden wurde. Man müsse sich aber weiter
dafür stark machen, dass die Polizei eine entsprechende
personelle Ausstattung erhalte, um präventiv tätig zu werden.
Der Vorsitzende führt aus, dass in der heutigen Sitzung des
Polizeibeirates bestätigt wurde, dass Bezirksbeamten der Polizei
die Minijobkraft unterstützen werden.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag gemäß der Z 2
folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, den bisherigen Stelleninhaber auf
Grundlage eines TVöD-Vertrages (EG 6) im Umfang eines
Minijobs zu beschäftigen, um die Polizei unter Berücksichtigung
des derzeitigen personellen Engpasses zu unterstützen und die
Wichtigkeit der Verkehrserziehung anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig