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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2/D 46/2018 (KA 14.03.2018))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
04.04.18, 12:02
Aktualisiert
04.04.18, 12:02
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2/D 46/2018 (KA 14.03.2018))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / D 46/2018 Datum: 03.04.2018 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 14.03.2018 A) TOP 17 Öffentliche Sitzung Neubesetzung der Delegiertenversammlung bzw. des Verbandsrates des Erftverbandes D 46/2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 28.02.2018 Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) benennt für die Delegiertenversammlung (Ziffer 1) Herrn Hans Schmitz und als stellvertretendes Mitglied im Verbandsrat des Erftverbandes (Ziffer 2 d) sich selbst. Fraktionsvorsitzende Stolz (CDU) benennt als 2. Nachfolger für die Delegiertenversammlung (Ziffer 2 c) Herrn Karsten Stickeler. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag entsendet aufgrund der vollen Beitragseinheiten Herrn Hans Schmitz in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes. 2. Der Kreistag beschließt für die Mitgliedergruppe 4 – Kreise – entsprechend der Beitragsteileinheiten einen einheitlichen Wahlvorschlag wie folgt: a) Der Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss und der Kreis Euskirchen entsenden für ihre vollen Beitragseinheiten je 1 Delegierten. b) Die zwei zu wählenden Delegierten stellen der Kreis Düren und der Rhein-Sieg-Kreis mit jeweils 1 Delegiertensitz, damit jeder Kreis in der Delegiertenversammlung vertreten ist. c) Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten stellen die beiden beitragsstärksten Kreise den 1. und 2. Nachfolger, demnach 1. Nachfolger vom Rhein-Erft-Kreis und 2. Nachfolger vom Kreis Euskirchen. Als 2. Nachfolger benennt der Kreis Euskirchen Herrn Karsten Stickeler. d) Aufgrund des vereinbarten Rotationsverfahrens stellen die drei beitragsstärksten Mitglieder Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen und Rhein-Kreis-Neuss das Mitglied im Verbandsrat. Für die kommende Legislaturperiode stellt der Rhein-Kreis-Neuss das ordentliche Mitglied und der Kreis Euskirchen das stellvertretende Mitglied. Der Kreis Euskirchen benennt als stellvertretendes Mitglied im Verbandsrat Herrn Andreas Schulte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig