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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/ 16, 1. Änderung "Sechtemer Straße/ Friedhofsweg" hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
06.04.18, 13:01
Aktualisiert
06.04.18, 13:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/ 16, 1. Änderung "Sechtemer Straße/ Friedhofsweg"
hier: Satzungsbeschluss)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 06.04.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 06.03.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Bebauungsplan Nr. 2/ 16, 1. Änderung "Sechtemer Straße/ Friedhofsweg" hier: Satzungsbeschluss Vorlagennummer: 281/2017 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 146/2017 – Liste Abwägungsvorschläge, 13.06.2017) öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 281/2017 – Liste Abwägungsvorschläge, 27.11.2017) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/16 „Sechtemer Straße/ Friedhofsweg“ mit Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig, 0 Enthaltungen