Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
06.04.18, 13:01
Aktualisiert
06.04.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 06.04.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 06.03.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Bebauungsplan Nr. 2/ 16, 1. Änderung "Sechtemer Straße/ Friedhofsweg"
hier: Satzungsbeschluss
Vorlagennummer: 281/2017
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
-
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage
146/2017 – Liste Abwägungsvorschläge, 13.06.2017)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 281/2017 – Liste Abwägungsvorschläge, 27.11.2017)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/16
„Sechtemer Straße/ Friedhofsweg“ mit Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen