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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
06.04.18, 13:01
Aktualisiert
06.04.18, 13:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 06.04.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 06.03.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Vorlagennummer: 288/2017 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 159/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 288/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. 34 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen