Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
06.04.18, 13:01
Aktualisiert
06.04.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 06.04.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 06.03.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 288/2017
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 159/2017 – Liste 1/2,
Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs.
2 BauGB (Beschlussvorlage 288/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat
der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung
wird zur Kenntnis genommen.
34 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen