Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
05.04.18, 17:06
Aktualisiert
05.04.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 05.04.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 06.02.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
Bebauungsplan Nr. 2/ 16, 1. Änderung "Sechtemer Straße/ Friedhofsweg"
hier: Satzungsbeschluss
Vorlagennummer: 281/2017
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
-
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 146/2017
– Liste Abwägungsvorschläge, 13.06.2017)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 281/2017 – Liste Abwägungsvorschläge, 27.11.2017)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in
den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/16
„Sechtemer Straße/ Friedhofsweg“ mit Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat
der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Einstimmig