Daten
Kommune
Wesseling
Größe
87 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
05.04.18, 17:06
Aktualisiert
05.04.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 05.04.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 06.02.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
12.
Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 288/2017
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 159/2017 – Liste 1/2,
Abwägungsvorschläge)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 288/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ mit textlichen
Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S.
966)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
18-Ja-Stimmen, 1-Nein-Stimme, 1 Enthaltung