Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
162 kB
Datum
19.04.2018
Erstellt
06.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.04.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Abteilung:
Gremium
Termin
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus
und Landwirtschaft
19.04.2018
55/2018
Sachbearbeiter:
Stab Bürgermeister
Frau Stoffels
Aktenzeichen:
Datum:
29.03.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Einrichtung von WLAN-Hotspots im Gemeindegebiet
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.05.2017, eingegangen am 16.11.2017
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
€
Produkt:
Sachverhalt:
Es wird auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 19.05.2017 lt. Anlage verwiesen.
Nachdem im vergangenen Jahr der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
gebilligt hat, soll der Ausbau des freien WLAN-Netzes in der Gemeinde Hürtgenwald nochmals
beraten werden.
Das geänderte Telemediengesetz (umgangssprachlich WLAN-Gesetz) schafft nunmehr Rechtssicherheit für jeden WLAN-Betreiber, der seinen Kunden über einen Hotspot Zugang zum Internet
anbieten möchte. Er setzt sich auch bei einem offenen WLAN nicht mehr dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Dabei muss
- Seite 1 von 3 -
er sein WLAN weder verschlüsseln, noch eine Vorschaltseite einrichten. Auch muss die Identität
der Nutzer nicht überprüft werden.
Soweit bekannt ist an folgenden Punkten freies WLAN vorhanden:
Im Rathaus der Gemeinde Hürtgenwald sowie im Infopunkt Zerkall steht für alle Besucherinnen
und Besucher ein kostenfreier WLAN-Zugang zur Verfügung. Ebenso wurde am Nahversorgungszentrum „Zum Steinbruch“ in Kleinhau durch den Supermarkt REWE ein kostenfreier und zeitlich
begrenzter WLAN-Zugang für Kunden eingerichtet. An der Kirche in Vossenack ist ebenso wie im
Freibad ein kostenfreier WLAN-Zugang mittels Freifunk möglich.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Im Haushalt 2018 der Gemeinde sind derzeit für die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit
offenem WLAN keine Mittel vorgesehen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es bleibt abzuwägen, ob die Einrichtung weiterer kostenfreier WLAN-Hotspots in der Gemeinde
Hürtgenwald gewünscht werden und wenn ja, an welchen sog. „Points of Interests“ (touristisch
wertvolle Standorte) ein WLAN-Hotspot für sinnvoll erachtet wird, sodass im Anschluss eine konkrete Kostenermittlung bei verschiedenen Anbietern durch die Fachabteilung erfolgen kann.
Erste Kosteneinschätzungen haben 2015 anlässlich der Anfrage der Jungen Union Hürtgenwald
zur Errichtung von offenem WLAN in den Jugendeinrichtungen stattgefunden, siehe hierzu Beschlussvorlage 24/2015.
Grundsätzlich ist bei der Errichtung und Betreuung von WLAN-Hotspots durch Telekommunikationsanbieter oder die kdvz mit folgenden Kosten zu kalkulieren:
a) Herrichtungskosten (Verkabelung, Stromverlegung) je nach Standort, mind. 500 €
b) Hardwarekosten (geeigneter Internetrouter), ca. 100 € - 600 € je nach Anbieter
c) Anschlusspreis, ca. 50 €
d) Einrichtungskosten durch Internetprovider, ca. 60 €
e) monatliche Betriebskosten für den Anschluss, ca. 30 €
f) Personalaufwand für die Einrichtung und Betreuung
Eine alternative Bereitstellung bieten Vereine (z. B. Freifunk e. V) und private Anbieter oder Gewerbetreibende.
Die Freifunk-Initiative hat zum Ziel, freie, unabhängige und nichtkommerzielle ComputerFunknetze zu etablieren. Jeder Nutzer im freifunk-Netz stellt seinen WLAN-Router für den Datentransfer der anderen Teilnehmer zur Verfügung. Im Gegenzug kann er oder sie ebenfalls Daten,
wie zum Beispiel Text, Musik und Filme über das interne freifunk-Netz übertragen oder über von
Teilnehmern eingerichtete Dienste im Netz Chatten, Telefonieren und gemeinsam Onlinegames
spielen.
Die langfristige Gewährleistung der Leistungsbereitstellung ist bei Vereinen und privaten Anschlüssen fraglich.
- Seite 2 von 3 -
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 3 von 3 -