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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers durch den Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
140 kB
Datum
19.04.2018
Erstellt
06.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.04.18, 12:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Abteilung: Gremium Termin Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft 19.04.2018 56/2018 Sachbearbeiter: Stab Bürgermeister Frau Stoffels Aktenzeichen: Datum: 023.30 29.03.2018 TOP-Nr. öffentlich Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers durch den Ausschussvorsitzenden Beschlussvorschlag: Ausschussvorsitzender Hallmanns verpflichtet den sachkundigen Bürger, Herrn Johannes Jörres, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“*) Der sachkundige Bürger Johannes Jörres bekundet durch Erheben vom Platz sein Einverständnis mit der ihm vom Ausschussvorsitzenden vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Der Ausschussvorsitzende verpflichtet ihn per Handschlag. *) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: - Seite 1 von 2 - € Sachverhalt: Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige BürgerInnen bestellt werden (Gemeindeordnung §58 Abs.3). Der Rat der Gemeinde hat hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 21. September 2017 Gebrauch gemacht. Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für Mitglieder der Ausschüsse. Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stellv.) Bürger-/innen bei deren Amtseintritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: kein Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ohne Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -