Daten
Kommune
Bedburg
Größe
137 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.04.18, 18:01
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 13.03.2018.
Sitzungsbeginn:
17:05 Uhr
Sitzungsende:
17:39 Uhr
TOP
Betreff
5
Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Interfraktionelle Beratung vom 20.02.2018:
Die Planungen werden durch Herrn FDL Stamm einleitend dargestellt.
Im Anschluss wird die Bedeutung des Areals durch Herrn BM Solbach hervorgehoben.
Es handele sich bei dem Projekt um eine riesen Chance für die Stadt ein neues Quartier nach
modernen Standards mit Vorzeigegarantie zu entwickeln, welches Freiräume mit viel Grün,
Wasser und besondere Aufenthaltsqualität biete.
Um eine größtmögliche Akzeptanz und Sicherheit bei den Bürgern und dem Einzelhandel
gewährleisten zu können müsse für eine exakte, fehlerfreie und transparente Durchführung des
Bauleitverfahrens Sorge getragen werden.
Herr Becker beschreibt das Vorhaben als „Jahrhundertprojekt“ mit riesen Chancen. Allerdings wird
kritisch angefragt, ob und ggf. warum nunmehr eine Wohnbebauung möglich sein solle, zudem in
der Vergangenheit eine solche aufgrund der Bodenbeschaffenheit regelmäßig ausgeschlossen
worden sei.
Herr Coumanns greift das Thema Bodenbeschaffenheit auf und verweist auf den geplanten
Vortrag des Bodengutachters in der nächsten Sitzung des SEA.
Herr Nitsche ruft die kritische Auffassung der SPD-Fraktion aus der Vergangenheit, im Hinblick
auf die Bodenverhältnisse, in Erinnerung und warnt vor einer verfrühten Euphorie.
Das Projekt werde jedoch - in der Hoffnung auf eine Realisierung - als große Chance für die Stadt
Bedburg gesehen.
Von Frau Pier-Sekul wird aus einem fraktionsinternen Brainstorming „In den Erftauen“ als
möglicher Name für das Quartier vorgeschlagen. Es sei zwar nicht Ziel der Fraktion das Projekt zu
verhindern, jedoch wolle man das Verfahren kritisch begleiten und habe diesbezüglich einen
Fragenkatalog an die Verwaltung übermittelt.
Vor der Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss wünsche man sich insbesondere folgende
zwei Nachbesserungen:
1. Vorlage eines belastbaren Bodengutachtens
2. Wohnraumbedarfsanalyse (Nachfrage überhaupt vorhanden?)
Herr Coumanns gibt zu bedenken, dass die Erstellung des Gutachtens (und generell die
Beantwortung aller Fragestellungen) regelmäßig erst im Planverfahren erfolge und vorliegend
zunächst lediglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes entschieden werde.
Herr Giesen schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen der Vorredner, sowohl Euphorie als
auch die kritischen Fragestellungen betreffend, an.
Es handele sich hierbei um einen historischen Moment für die Kommunalpolitik mit der Möglichkeit
einen neuen Ortsteil zu entwickeln.
Sitzung vom 13.03.2018:
Durch Herrn vom Berg wird die Bodenbeschaffenheit des Areas kritisch hinterfragt und ein
aussagekräftiges Bodengutachten - d.h. eine Schürfung bis auf festen Grund und nicht lediglich 4
Meter beinhaltend - sowie zudem eine Wohnbedarfsanalyse gefordert.
Herr FDL Stamm verweist auf den geplanten Vortrag des Bodengutachters in der nächsten
Ausschusssitzung. Eine Wohnbedarfsanalyse werde im Bauleitplanverfahren nicht vorausgesetzt
und obliege einer politischen Grundsatzentscheidung sofern diese dennoch durchgeführt werden
solle.
Herr Coumanns regt an, das Gutachten den Sitzungsunterlagen für die nächste Ausschusssitzung
beizufügen.
Sodann könne in der Sitzung entschieden werden, ob man die Erstellung weiterer Gutachten als
erforderlich erachte.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst
1. den Aufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige
Zuckerfabrik“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB, in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Abstimmungsergebnis: zu 1. 14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
zu 2. 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.03.2018
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