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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
137 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.04.18, 18:01
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 13.03.2018. Sitzungsbeginn: 17:05 Uhr Sitzungsende: 17:39 Uhr TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit Interfraktionelle Beratung vom 20.02.2018: Die Planungen werden durch Herrn FDL Stamm einleitend dargestellt. Im Anschluss wird die Bedeutung des Areals durch Herrn BM Solbach hervorgehoben. Es handele sich bei dem Projekt um eine riesen Chance für die Stadt ein neues Quartier nach modernen Standards mit Vorzeigegarantie zu entwickeln, welches Freiräume mit viel Grün, Wasser und besondere Aufenthaltsqualität biete. Um eine größtmögliche Akzeptanz und Sicherheit bei den Bürgern und dem Einzelhandel gewährleisten zu können müsse für eine exakte, fehlerfreie und transparente Durchführung des Bauleitverfahrens Sorge getragen werden. Herr Becker beschreibt das Vorhaben als „Jahrhundertprojekt“ mit riesen Chancen. Allerdings wird kritisch angefragt, ob und ggf. warum nunmehr eine Wohnbebauung möglich sein solle, zudem in der Vergangenheit eine solche aufgrund der Bodenbeschaffenheit regelmäßig ausgeschlossen worden sei. Herr Coumanns greift das Thema Bodenbeschaffenheit auf und verweist auf den geplanten Vortrag des Bodengutachters in der nächsten Sitzung des SEA. Herr Nitsche ruft die kritische Auffassung der SPD-Fraktion aus der Vergangenheit, im Hinblick auf die Bodenverhältnisse, in Erinnerung und warnt vor einer verfrühten Euphorie. Das Projekt werde jedoch - in der Hoffnung auf eine Realisierung - als große Chance für die Stadt Bedburg gesehen. Von Frau Pier-Sekul wird aus einem fraktionsinternen Brainstorming „In den Erftauen“ als möglicher Name für das Quartier vorgeschlagen. Es sei zwar nicht Ziel der Fraktion das Projekt zu verhindern, jedoch wolle man das Verfahren kritisch begleiten und habe diesbezüglich einen Fragenkatalog an die Verwaltung übermittelt. Vor der Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss wünsche man sich insbesondere folgende zwei Nachbesserungen: 1. Vorlage eines belastbaren Bodengutachtens 2. Wohnraumbedarfsanalyse (Nachfrage überhaupt vorhanden?) Herr Coumanns gibt zu bedenken, dass die Erstellung des Gutachtens (und generell die Beantwortung aller Fragestellungen) regelmäßig erst im Planverfahren erfolge und vorliegend zunächst lediglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes entschieden werde. Herr Giesen schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen der Vorredner, sowohl Euphorie als auch die kritischen Fragestellungen betreffend, an. Es handele sich hierbei um einen historischen Moment für die Kommunalpolitik mit der Möglichkeit einen neuen Ortsteil zu entwickeln. Sitzung vom 13.03.2018: Durch Herrn vom Berg wird die Bodenbeschaffenheit des Areas kritisch hinterfragt und ein aussagekräftiges Bodengutachten - d.h. eine Schürfung bis auf festen Grund und nicht lediglich 4 Meter beinhaltend - sowie zudem eine Wohnbedarfsanalyse gefordert. Herr FDL Stamm verweist auf den geplanten Vortrag des Bodengutachters in der nächsten Ausschusssitzung. Eine Wohnbedarfsanalyse werde im Bauleitplanverfahren nicht vorausgesetzt und obliege einer politischen Grundsatzentscheidung sofern diese dennoch durchgeführt werden solle. Herr Coumanns regt an, das Gutachten den Sitzungsunterlagen für die nächste Ausschusssitzung beizufügen. Sodann könne in der Sitzung entschieden werden, ob man die Erstellung weiterer Gutachten als erforderlich erachte. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst 1. den Aufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 2. sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Abstimmungsergebnis: zu 1. 14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) zu 2. 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.03.2018 Seite 2