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Beschlusstext (Innerörtliche, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen Tempo 30 km/h (Verkehrszeichen 274-30) - Rechtliche Grundlagen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.04.18, 18:01
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Beschlusstext (Innerörtliche, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen 
Tempo 30 km/h (Verkehrszeichen 274-30) - Rechtliche Grundlagen)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 13.03.2018. Sitzungsbeginn: 17:05 Uhr Sitzungsende: 17:39 Uhr TOP Betreff 6 Innerörtliche, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen Tempo 30 km/h (Verkehrszeichen 274-30) - Rechtliche Grundlagen Interfraktionelle Beratung vom 20.02.2018: Durch Herrn Schnäpp wird angefragt, welche Gefahren die neue Gesetzgebung nach sich ziehe und welche Konsequenzen sich hieraus für die Stadt Bedburg ergäben. Hierzu wird durch Herrn FDL Stamm erläutert, dass keine allgemeine Demontage der Tempo-30 Beschilderungen angedacht sei, sondern vielmehr eine Einzelfallüberprüfung vorgenommen werden solle. Es sei u.a. im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes (hier: Masterplanes Mobilität und Verkehr) angedacht, eine sukzessive Umwandlung in Tempo 30 Zonen vorzunehmen. Eine entsprechende Konzeptvorstellung werde in der nächsten Sitzung des Ausschusses erfolgen. Herr Nitsche beurteilt die Gesetzesnovellierung positiv, da diese neue Chancen und erleichterte Voraussetzungen für Tempo 30 biete. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, wieso der Gesetzgeber bei der abschließenden Aufzählung der Ausnahmetatbestände Kinderspielplätze nicht vorgesehen habe. Die konzeptionelle Umsetzung über den Masterplan werde begrüßt. Sitzung vom 13.03.2018: - Keine Wortbeiträge Mitteilung: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen