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Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion „Gewerbegebiet Sankt-Florian-Straße aufwerten“ vom 23. Januar 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
130 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.04.18, 18:01
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion „Gewerbegebiet Sankt-Florian-Straße aufwerten“ vom 23. Januar 2018) Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion „Gewerbegebiet Sankt-Florian-Straße aufwerten“ vom 23. Januar 2018)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 13.03.2018. Sitzungsbeginn: 17:05 Uhr Sitzungsende: 17:39 Uhr TOP Betreff 7 Antrag der SPD-Fraktion „Gewerbegebiet Sankt-Florian-Straße aufwerten“ vom 23. Januar 2018 Interfraktionelle Beratung vom 20.02.2018: Einleitend wird durch Herrn Nitsche - unter inhaltlichem Verweis auf TOP 5 der interfraktionellen Beratung - der Hintergrund des Antrages erläutert. Im Vorgriff auf die Entwicklung des neuen Quartiers sollen insbesondere die nötigen Maßnahmen getroffen werden um den Zugangsbereich zu schützen und attraktivieren. Herr Giesen begrüßt den Antrag der SPD-Fraktion und erklärt die Zustimmung der FWG. Durch die CDU-Fraktion (Herr Becker) wird ebenfalls die Unterstützung des Beschlussvorschlages signalisiert. Sitzung vom 13.03.2018: Dem Antragsteller wird durch den Ausschussvorsitzenden die Möglichkeit gegeben, den Antrag nochmals ergänzend zu erläutern. Herr Nitsche verweist diesbezüglich auf seine Ausführungen in der interfraktionellen Beratung vom 20.02.2018 und erklärt für weitere Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Diese haben sich jedoch nicht ergeben. Beschluss: 1. Der Ausschuss nimmt zu Ziffern 1 und 2 des Antrages der SPD-Fraktion vom 23.01.2018 die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt diesbezüglich fest, dass bereits eine Vorkaufsrechtssatzung für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes 38b/Bedburg erlassen wurde. Insofern stimmt der Ausschuss der Vorgehensweise zu. 2. Der Ausschuss beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des „Bebauungsplanes Nr. 38b/ Bedburg, 3. Änderung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB). 3. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele, der unter Punkt 2 zu beschließenden Aufstellung 4. Änderung des „Bebauungsplanes Nr. 38b/ Bedburg, 3. Änderung“. Abstimmungsergebnis: zu 1.: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) zu 2.: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) zu 3.: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) (Abstimmung en bloc) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.03.2018 Seite 2