Daten
Kommune
Bedburg
Größe
89 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.04.18, 18:01
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 13.03.2018.
Sitzungsbeginn:
17:05 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
8
Vergabe städtischer Baugrundstücke
hier: Erneuter Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017
17:39 Uhr
Interfraktionelle Beratung vom 20.02.2018:
Durch Herrn Nitsche wird der Antrag der SPD-Fraktion dahingehend begründet, dass ein klares
und transparentes Vergabeverfahren etabliert werden solle.
Es gehe letztendlich darum, jedem Bürger die gleiche Chance für eine Bewerbung auf ein
Baugrundstück einzuräumen und nicht mehr nach dem Prinzip „wer zuerst kommt malt zuerst“ zu
verfahren. Hierzu sollen bei mehreren Bewerbungen auf ein Grundstück zunächst Alternativen
angeboten werden und ansonsten - sofern geeignete Alternativen nicht zur Verfügung stehen
sollten - ein Losverfahren über die Vergabe entscheiden.
Für die Vergabe von Grundstücken für Geschosswohnungsbau sowie von Mietwohnungen werden
gesonderte Kriterien vorgeschlagen.
Frau Mitter begrüßt grundsätzlich das Vorhaben und erkundigt sich, wieso das Verfahren nur für
städtische Baugrundstücke und nicht jedes Grundstück was die Stadt verkaufe durchgeführt
werde. Auch sei nicht nachvollziehbar warum die Vergabe per Los und nicht nach Höchstpreis, wie
beim Geschosswohnungsbau, erfolgen solle.
Herr Giesen zeigt sich dankbar über die Abkehr von der bisherigen Praxis, die weder fair,
transparent noch gerecht sei.
Durch Herrn Schnäpp wird die Sinnhaftigkeit des Antrages und der Sinneswandel der FWG in
Frage gestellt. Er verweist auf den Vertrauensschutz der Bürger für bereits erfolgte
Grundstücksbewerbungen und mögliche Ungerechtigkeiten aufgrund der auf Basis der bisherigen
Beschlusslage bereits getroffener Dispositionen.
Zusätzlich wird auf den höheren Personal- und Kostenaufwand (z.B. Notarkosten,
Beschwerdemanagement, etc.) hingewiesen.
Das Verfahren wird von der Fraktion Bündnis90/die Grünen (Frau Pier-Sekul) begrüßt und
unterstützt.
Herr Hess weist die Kritik aus der CDU-Fraktion entschieden zurück. Hinweise aus der
Bürgerschaft hätten ergeben, dass es letztendlich nichts Gerechteres als ein Losverfahren gebe,
welches im Übrigen auch in vielen Städten bereits praktiziert werde.
Zu den Ausführungen des Herrn Schnäpp wird durch Herrn FDL Stamm ergänzend erläutert, dass
selbstverständlich ein höherer Personalaufwand zu erwarten sei.
Die Anwesenheit und Beaufsichtigung durch einen Notar sei hingegen formal nicht notwendig und
obliege einer politischen Grundsatzentscheidung.
Herr Schnäpp führt ein Beispiel für eine mögliche Ungerechtigkeit an.
Herr Nitsche kritisiert die negative Grundeinstellung der CDU, Schwachstellen biete schließlich
jedes Verfahren, auch das derzeitige, wo man beispielsweise überhaupt nicht nachweisen könne,
wer sich als Erster beworben habe. Nach Auffassung der SPD-Fraktion biete sich an, das
Losverfahren öffentlich, unter persönlicher Anwesenheit der Bieter durchzuführen. Der
Unterschied zur Vorgehensweise beim Geschosswohnungsbau sei darin begründet, dass dort
Unternehmen betroffen seien, die Investitionen mit Gewinnabsicht tätigen. Für Privatpersonen
solle hingegen jedem, unabhängig der finanziellen Situation, der Erwerb eines Grundstückes
ermöglicht werden.
Herr Barsig fragt zum Verständnis nach, ob bei „Abspringen“ eines Bewerbers ein neues
Losverfahren durchgeführt werden müsse.
Durch Herrn Coumanns wird folgender Beschlussvorschlag formuliert:
Der Ausschuss gibt der Verwaltung den Auftrag ein entsprechendes Verfahren auszuarbeiten und
im nächsten Ausschuss vorzustellen das vorsieht, Baugrundstücke nach dem Losverfahren zu
vergeben.
Die Beantwortung der bisherigen Fragestellungen könne sodann im Anschluss an die
Verwaltungsprüfung in der nächsten Sitzung erfolgen.
Seitens der Verwaltung ergeht durch Herrn Stamm die Bitte, für die Ausarbeitung etwas mehr Zeit
einzuräumen und das Verfahren sodann in der übernächsten Sitzung des Ausschusses, am
26.06.2018 vorzustellen.
Herr Nitsche geht auf die Frage des Herrn Barsig ein und weist darauf hin, dass bei der
Bewerbung 2-3 Wünsche angegeben werden könnten und man automatisch in die alternativen
Losverfahren aufgenommen werde. Eine persönliche Anwesenheit der Bieter werde hierbei
vorausgesetzt.
Von Herrn Barsig wird ein weiteres Beispiel angeführt.
Herr Giesen erkundigt sich ab wann die neue Regelung Anwendung finden solle.
Herr Coumanns geht von einer sofortigen Anwendung - auch bereits für das Sonnenfeld - aus.
Herr Schnäpp begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, das Konzept zunächst ausarbeiten zu
wollen bevor man in eine entsprechende Anwendung gehe.
Sodann wird durch den Ausschussvorsitzenden der finale Beschlussvorschlag formuliert.
Sitzung vom 13.03.2018:
Dem Antragsteller wird durch den Ausschussvorsitzenden die Möglichkeit gegeben, den Antrag
nochmals ergänzend zu erläutern.
Herr Nitsche verweist diesbezüglich auf seine Ausführungen in der interfraktionellen Beratung vom
20.02.2018 und erklärt für weitere Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Diese haben sich jedoch
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.03.2018
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nicht ergeben.
Durch Herrn Coumanns wird die Beschlussformulierung aus der interfraktionellen Beratung
wiederholt.
Herr Speuser verweist auf die Inhalte in den „Bedburger Nachrichten“ wonach das Ergebnis des
zukünftigen Vergabeverfahrens bereits vorweggenommen und veröffentlicht worden sei.
Insofern werde um Klarstellung in einer der nächsten Ausgaben gebeten.
Herr Coumanns stellt klar, dass hinsichtlich der Vergabeart nach Losverfahren im Grundsatz
bereits Einigkeit bestehe und es nunmehr lediglich noch um die Ausarbeitung des konkreten
Verfahrens gehen könne.
Frau Pier-Sekul erkundigt sich ab wann das Verfahren zur Anwendung komme und wie bis dahin
mit dem Verkauf von städtischen Grundstücken verfahren werde.
Hierzu teilt Herr Coumanns mit, dass die Frage grundsätzlich entbehrlich sei da der Ausschuss
über den Verkauf von städtischen Grundstücken selber beschließe.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses am
26.06.2018 ein Verfahren auszuarbeiten, wonach städtische Grundstücke nach dem Losverfahren
vergeben werden. In die Konzeption sollen Erfahrungswerte von Kommunen einfließen, die ein
vergleichbares Verfahren bereits praktizieren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.03.2018
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