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Beschlusstext (Vergabe städtischer Baugrundstücke hier: Erneuter Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
89 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.04.18, 18:01
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Beschlusstext (Vergabe städtischer Baugrundstücke
hier: Erneuter Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017) Beschlusstext (Vergabe städtischer Baugrundstücke
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hier: Erneuter Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 13.03.2018. Sitzungsbeginn: 17:05 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 8 Vergabe städtischer Baugrundstücke hier: Erneuter Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017 17:39 Uhr Interfraktionelle Beratung vom 20.02.2018: Durch Herrn Nitsche wird der Antrag der SPD-Fraktion dahingehend begründet, dass ein klares und transparentes Vergabeverfahren etabliert werden solle. Es gehe letztendlich darum, jedem Bürger die gleiche Chance für eine Bewerbung auf ein Baugrundstück einzuräumen und nicht mehr nach dem Prinzip „wer zuerst kommt malt zuerst“ zu verfahren. Hierzu sollen bei mehreren Bewerbungen auf ein Grundstück zunächst Alternativen angeboten werden und ansonsten - sofern geeignete Alternativen nicht zur Verfügung stehen sollten - ein Losverfahren über die Vergabe entscheiden. Für die Vergabe von Grundstücken für Geschosswohnungsbau sowie von Mietwohnungen werden gesonderte Kriterien vorgeschlagen. Frau Mitter begrüßt grundsätzlich das Vorhaben und erkundigt sich, wieso das Verfahren nur für städtische Baugrundstücke und nicht jedes Grundstück was die Stadt verkaufe durchgeführt werde. Auch sei nicht nachvollziehbar warum die Vergabe per Los und nicht nach Höchstpreis, wie beim Geschosswohnungsbau, erfolgen solle. Herr Giesen zeigt sich dankbar über die Abkehr von der bisherigen Praxis, die weder fair, transparent noch gerecht sei. Durch Herrn Schnäpp wird die Sinnhaftigkeit des Antrages und der Sinneswandel der FWG in Frage gestellt. Er verweist auf den Vertrauensschutz der Bürger für bereits erfolgte Grundstücksbewerbungen und mögliche Ungerechtigkeiten aufgrund der auf Basis der bisherigen Beschlusslage bereits getroffener Dispositionen. Zusätzlich wird auf den höheren Personal- und Kostenaufwand (z.B. Notarkosten, Beschwerdemanagement, etc.) hingewiesen. Das Verfahren wird von der Fraktion Bündnis90/die Grünen (Frau Pier-Sekul) begrüßt und unterstützt. Herr Hess weist die Kritik aus der CDU-Fraktion entschieden zurück. Hinweise aus der Bürgerschaft hätten ergeben, dass es letztendlich nichts Gerechteres als ein Losverfahren gebe, welches im Übrigen auch in vielen Städten bereits praktiziert werde. Zu den Ausführungen des Herrn Schnäpp wird durch Herrn FDL Stamm ergänzend erläutert, dass selbstverständlich ein höherer Personalaufwand zu erwarten sei. Die Anwesenheit und Beaufsichtigung durch einen Notar sei hingegen formal nicht notwendig und obliege einer politischen Grundsatzentscheidung. Herr Schnäpp führt ein Beispiel für eine mögliche Ungerechtigkeit an. Herr Nitsche kritisiert die negative Grundeinstellung der CDU, Schwachstellen biete schließlich jedes Verfahren, auch das derzeitige, wo man beispielsweise überhaupt nicht nachweisen könne, wer sich als Erster beworben habe. Nach Auffassung der SPD-Fraktion biete sich an, das Losverfahren öffentlich, unter persönlicher Anwesenheit der Bieter durchzuführen. Der Unterschied zur Vorgehensweise beim Geschosswohnungsbau sei darin begründet, dass dort Unternehmen betroffen seien, die Investitionen mit Gewinnabsicht tätigen. Für Privatpersonen solle hingegen jedem, unabhängig der finanziellen Situation, der Erwerb eines Grundstückes ermöglicht werden. Herr Barsig fragt zum Verständnis nach, ob bei „Abspringen“ eines Bewerbers ein neues Losverfahren durchgeführt werden müsse. Durch Herrn Coumanns wird folgender Beschlussvorschlag formuliert: Der Ausschuss gibt der Verwaltung den Auftrag ein entsprechendes Verfahren auszuarbeiten und im nächsten Ausschuss vorzustellen das vorsieht, Baugrundstücke nach dem Losverfahren zu vergeben. Die Beantwortung der bisherigen Fragestellungen könne sodann im Anschluss an die Verwaltungsprüfung in der nächsten Sitzung erfolgen. Seitens der Verwaltung ergeht durch Herrn Stamm die Bitte, für die Ausarbeitung etwas mehr Zeit einzuräumen und das Verfahren sodann in der übernächsten Sitzung des Ausschusses, am 26.06.2018 vorzustellen. Herr Nitsche geht auf die Frage des Herrn Barsig ein und weist darauf hin, dass bei der Bewerbung 2-3 Wünsche angegeben werden könnten und man automatisch in die alternativen Losverfahren aufgenommen werde. Eine persönliche Anwesenheit der Bieter werde hierbei vorausgesetzt. Von Herrn Barsig wird ein weiteres Beispiel angeführt. Herr Giesen erkundigt sich ab wann die neue Regelung Anwendung finden solle. Herr Coumanns geht von einer sofortigen Anwendung - auch bereits für das Sonnenfeld - aus. Herr Schnäpp begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, das Konzept zunächst ausarbeiten zu wollen bevor man in eine entsprechende Anwendung gehe. Sodann wird durch den Ausschussvorsitzenden der finale Beschlussvorschlag formuliert. Sitzung vom 13.03.2018: Dem Antragsteller wird durch den Ausschussvorsitzenden die Möglichkeit gegeben, den Antrag nochmals ergänzend zu erläutern. Herr Nitsche verweist diesbezüglich auf seine Ausführungen in der interfraktionellen Beratung vom 20.02.2018 und erklärt für weitere Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Diese haben sich jedoch Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.03.2018 Seite 2 nicht ergeben. Durch Herrn Coumanns wird die Beschlussformulierung aus der interfraktionellen Beratung wiederholt. Herr Speuser verweist auf die Inhalte in den „Bedburger Nachrichten“ wonach das Ergebnis des zukünftigen Vergabeverfahrens bereits vorweggenommen und veröffentlicht worden sei. Insofern werde um Klarstellung in einer der nächsten Ausgaben gebeten. Herr Coumanns stellt klar, dass hinsichtlich der Vergabeart nach Losverfahren im Grundsatz bereits Einigkeit bestehe und es nunmehr lediglich noch um die Ausarbeitung des konkreten Verfahrens gehen könne. Frau Pier-Sekul erkundigt sich ab wann das Verfahren zur Anwendung komme und wie bis dahin mit dem Verkauf von städtischen Grundstücken verfahren werde. Hierzu teilt Herr Coumanns mit, dass die Frage grundsätzlich entbehrlich sei da der Ausschuss über den Verkauf von städtischen Grundstücken selber beschließe. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses am 26.06.2018 ein Verfahren auszuarbeiten, wonach städtische Grundstücke nach dem Losverfahren vergeben werden. In die Konzeption sollen Erfahrungswerte von Kommunen einfließen, die ein vergleichbares Verfahren bereits praktizieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 13.03.2018 Seite 3