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Beschlussvorlage GB (Z 1/V 418/2018 (AG EC 21 vom 05.04.2018))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
570 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
09.04.18, 15:00
Aktualisiert
09.04.18, 15:00
Beschlussvorlage GB (Z 1/V 418/2018 (AG EC 21 vom 05.04.2018)) Beschlussvorlage GB (Z 1/V 418/2018 (AG EC 21 vom 05.04.2018)) Beschlussvorlage GB (Z 1/V 418/2018 (AG EC 21 vom 05.04.2018)) Beschlussvorlage GB (Z 1/V 418/2018 (AG EC 21 vom 05.04.2018))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 418/2018 Datum: 06.04.2018 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der "Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21" vom 05.04.2018 A) TOP 3 Nichtöffentliche Sitzung Erweiterungsbau Kreishaus Grundsatzbeschluss Eingangs der Sitzung fasst die Verwaltung den bisherigen Verfahrensstand zusammen. Zur Vorlage V 418/2018 erläutert die Verwaltung insbesondere die Konsequenzen aus der nun vorliegenden Gefährdungsbeurteilung für die Leitstelle, den Raumbedarf der Verwaltung, den Stand der Mietverhandlungen mit dem Jobcenter EUaktiv und der Bundesagentur für Arbeit, die nun feststehenden Raumflächenanteile je Nutzer, die Ergebnisse des Workshops zur Verwendung von Holz am 14.02.2018, die aktuelle Kostenschätzung ergänzt um die Mehrkosten, die aufgrund der Gefährdungsanalyse zur Leitstelle entstehen, sowie die Folgekostenbetrachtung der einzelnen Gebäudevarianten und der alternativen Bauweise in HolzHybrid. In der sich anschließenden Diskussion wird die Berechnung der Kreisumlageauswirkungen hinterfragt. Die Verwaltung macht deutlich, dass unter Ziff. I. der Anlage zur V418/2018 die einmalig zu leistenden Investitionsauszahlungen genannt sind. Ziff. II stellt die jährlichen Netto-Folgekosten dar, in denen die Investitionsauszahlungen als kalkulatorische Kosten (Abschreibung, Verzinsung), weitere Kosten (z. B. Personalkosten, Gebäudeunterhaltung, Bewirtschaftung) und die jährlichen Aufwände für Anmietung sowie die Erträge aus der Vermietung abgebildet sind. Schließlich ist Ziff. III die Kreisumlagebelastung zu entnehmen, da den Netto-Folgekosten die von den Kostenträgern (Krankenkassen) getragenen Gebühren des Rettungsdienstes gegenzurechnen sind. Die Berechnung unterstellt unveränderte Aufwände und Erträge für den gesamten Abschreibungszeitraum. Unwägbarkeiten, dass z. B. der Mietvertrag mit dem Jobcenter EU-aktiv nach 20jähriger Laufzeit nicht verlängert werden könnte, oder dass die Mietpreise wie in der Vergangenheit ansteigen, sind nicht eingerechnet. Es handelt sich demnach nicht um eine Amortisationsrechnung. In der Diskussion wird überschlägig errechnet, dass sich die Mehrauszahlung zur Unterbringung des Jobcenters und der V 418/2018 Bundesagentur sich innerhalb von rund 25 Jahren amortisieren würde. Die Arbeitsgruppe bittet die Verwaltung bis zum Kreistag am 18.04.2018 die Veranschlagung der Aufwände für den Erweiterungsbau beginnend mit dem Jahr 2018 und einen aktuellen Sachstand zur Parkplatzplanung „West“, dessen Umsetzung im Kreistag am 13.12.2017 beschlossen wurde, vorzulegen. Die Arbeitsgruppe sieht hier einen engen Sachzusammenhang zur Entscheidung über den Erweiterungsbau. Auch wenn es keinen Einfluss auf das Rechenergebnis hat, würde es zur Klarheit beitragen, wenn in der Alternative B die Mehrkosten für die Holz-Hybrid-Bauweise in die Baukosten je m²-NRF eingerechnet wären und nicht - wie in der Anlage dargestellt – eine separate Ausweisung der Mehrkosten erfolgen würde. Im Übrigen wird von einigen Arbeitsgruppenmitgliedern den Verwaltungsüberlegungen die Nachhaltigkeit abgesprochen, da es an einer Gesamtplanung des Grundstückes inkl. des noch zu errichtenden Service- und Logistik-Zentrums des Rettungsdienstes und der Einbeziehung des Nachbarn DRK fehle. Da die Entscheidung zum Service-Logistik-Zentrum erst mit der Rettungsbedarfsplanung voraussichtlich im Sommer 2019 herbeigeführt wird und dementsprechend hierzu keine Planung erarbeitet ist, kann die Verwaltung zu den Kosten des Zentrums derzeit keine Angaben machen. Zudem wird gebeten, die Antwort der Verwaltung zur Anfrage der FDP betreffend die Aufstockung des Traktes C, nach Meinung der Verwaltung abschließend mündlich beantwortet in der Planungsausschusssitzung am 04.12.2017, in geeigneter Form schriftlich nachzureichen. In der weiteren Erörterung werden die Vorteile der Holz-HybridBauweise hinterfragt und diskutiert. In diesem Zusammenhang kommt aus der Mitte der Arbeitsgruppe die Empfehlung, ein Zertifikatslabel für nachhaltiges Bauen anzustreben. Über die V418/2018 soll der Kreistag am 18.04.2018 entscheiden. Insbesondere aufgrund der Raumbedarfe von Leitstelle und Abt. 38 sollte die Entscheidung nach Meinung der Verwaltung nicht über den 18.04.2018 hinaus verschoben werden, zumal nun eine umfassende Entscheidungsgrundlage vorliegt. Die Arbeitsgruppe will für den kommenden Planungsausschuss am 09.04.2018, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen gesehen wird, keine Entscheidungsempfehlung für eine der Varianten oder die Alternative (Holz-Hybrid) aussprechen. Auszug aus der Euskirchen,05.01.2018 NIEDERSCHRIFT zur FDP Anfrage "Aufstockung Trakt C" über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung. Umwelt und Verkehr am 04.12.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen. Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:45 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Schmitz, Hans, Mechernich (SPD) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich vertritt Herrn Franz-Josef Nleßen Esser, Johannes, Nettersheim Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Mießeier, Rudi, Mechernich Molden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Reidt, Josef, Schleiden vertritt Herrn Leo Wolter Schulz, Günther, Mechernich vertritt Herrn das Kohlheyer Stickeier, Karsten, Weilerswist Weber, Günter, Euskirchen Weimbs, Frank, Hellenthal SPD Hettmer, Heinrich, Zülpich Höllmann, Michael, Euskirchen Kunz, Emmanuel, Kall vertritt Herrn Franz Cremer % J Seker, Ata, Schleiden vertritt Herrn Wolfgang Heller Stentrup, Gerhard, Nettersheim FDP Lohr, Rolf-Hermann, Blankenheim Schaefer, Hans-Joachim, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kalnins, Angela, Zülpich Kroll, Dorothea, Euskirchen uwv Troschke, Franz, Mechernich vertritt Frau Christel Schmidt DIE LINKE Hillebrand, Stefan, Zülpich Fraktlonslos Lübke, Bernd, Hellenthal -7- konventionelle Bauweise und die Holz-Hybrid-Bauweise zu konzentrieren. Nachdem auf Nachfrage aus dem Ausschuss die Vertreter des Büros agn die bauordnungsrechtliche Bewertung der Stadt Euskirchen erneut darstellen, dass bei einer „reinen Holzbauweise" eine Verkapselung der Holzbauteile erforderlich sein wird, erhebt sich gegen diesen Vorschlag kein Widerspruch. Es wird vereinbart, dass die Präsentation des Büros agn den Mitgliedern des Planungsausschusses und den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. TOP 6 Erweiterungsbau Kreishaus hier; Anfrage der FDP-Fraktion Zur Anfrage der FDP erläutert Herr Adams, dass die Aufstockung ) des Traktes C in Erwägung gezogen wurde, weil sie baustatisch tatsächlich möglich ist. Da aber durch eine Aufstockung lediglich 10-15 % des bisher grob kalkulierten Gesamtbedarfs abgedeckt werden kann und die Fläche für keine der jeweiligen Nutzungseinheiten alleine ausreichend ist. wäre es auf jeden Fall erforderlich, zusätzlich zur Aufstockung ein weiteres Gebäude zu errichten. Die Neubaukosten auf freier Fläche sind deutlich geringer als die einer Gebäudeaufstockung. Dies ergibt sich durch zusätzliche Kosten insbesondere für die Beseitigung der Photovoltaikanlage, Beseitigung und Entsorgung des gesamten Dachaufbaus mit Gründach, die Demontage und Entsorgung der Attika-Dachrand-Bekleidung einschließlich des Eingriffs In die Fassade und die Herstellung der Regendichtigkeit während der Bauphase. Dieser nachteilige Effekt der Aufstockung wiegt umso schwerer, als dass eine Aufstockung alleine den Mehrflächenbedarf nicht' abdecken kann. Hinzuzurechnen sind im Vergleich zur Anbaulösung zusätzliche Beeinträchtigungen von Dienstbetrieb und Bürgerservice im Trakt C mit erheblichen Lärmbelästigungen durch Arbeiten am vorhandenen Baukörper und zusätzliche Kosten durch voraussichtlich erforderliche Zwischenunterbringungen. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher von der theoretisch möglichen Aufstockung des Traktes C Abstand genommen werden. Herr Esser stellt dar, dass seinerzeit, um die Aufstockungsmöglichkeit zu erreichen, ca. 20% erhöhte Gründungskosten für den Trakt C verausgabt wurden, die jetzt nicht genutzt werden. Zur Frage, wie sich die Einführung von Tele- oder Heimarbeitsplätzen auf die Raumsituation auswirken würde, berichtet Herr Adams, dass die Verwaltung die Einrichtung von Telearbeitsplätzen offensiv fördert. In der Kreisverwaltung Euskirchen nutzen knapp 40 Mitarbeiterinnen dieses Angebot, F 40/2017