Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
570 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
09.04.18, 15:00
Aktualisiert
09.04.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 418/2018
Datum: 06.04.2018
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der "Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21" vom
05.04.2018
A)
TOP 3
Nichtöffentliche Sitzung
Erweiterungsbau Kreishaus
Grundsatzbeschluss
Eingangs der Sitzung fasst die Verwaltung den bisherigen
Verfahrensstand zusammen. Zur Vorlage V 418/2018 erläutert
die Verwaltung insbesondere
die
Konsequenzen
aus
der
nun
vorliegenden
Gefährdungsbeurteilung für die Leitstelle,
den Raumbedarf der Verwaltung,
den Stand der Mietverhandlungen mit dem Jobcenter EUaktiv und der Bundesagentur für Arbeit,
die nun feststehenden Raumflächenanteile je Nutzer,
die Ergebnisse des Workshops zur Verwendung von Holz
am 14.02.2018,
die aktuelle Kostenschätzung ergänzt um die Mehrkosten,
die aufgrund der Gefährdungsanalyse zur Leitstelle
entstehen, sowie
die
Folgekostenbetrachtung
der
einzelnen
Gebäudevarianten und der alternativen Bauweise in HolzHybrid.
In der sich anschließenden Diskussion wird die Berechnung der
Kreisumlageauswirkungen hinterfragt. Die Verwaltung macht
deutlich, dass unter Ziff. I. der Anlage zur V418/2018 die einmalig
zu leistenden Investitionsauszahlungen genannt sind.
Ziff. II stellt die jährlichen Netto-Folgekosten dar, in denen die
Investitionsauszahlungen als kalkulatorische Kosten
(Abschreibung, Verzinsung), weitere Kosten (z. B.
Personalkosten, Gebäudeunterhaltung, Bewirtschaftung) und die
jährlichen Aufwände für Anmietung sowie die Erträge aus der
Vermietung abgebildet sind. Schließlich ist Ziff. III die
Kreisumlagebelastung zu entnehmen, da den Netto-Folgekosten
die von den Kostenträgern (Krankenkassen) getragenen
Gebühren des Rettungsdienstes gegenzurechnen sind.
Die Berechnung unterstellt unveränderte Aufwände und Erträge
für den gesamten Abschreibungszeitraum. Unwägbarkeiten, dass
z. B. der Mietvertrag mit dem Jobcenter EU-aktiv nach 20jähriger
Laufzeit nicht verlängert werden könnte, oder dass die Mietpreise
wie in der Vergangenheit ansteigen, sind nicht eingerechnet.
Es handelt sich demnach nicht um eine Amortisationsrechnung.
In der Diskussion wird überschlägig errechnet, dass sich die
Mehrauszahlung zur Unterbringung des Jobcenters und der
V 418/2018
Bundesagentur sich innerhalb von rund 25 Jahren amortisieren
würde.
Die Arbeitsgruppe bittet die Verwaltung bis zum Kreistag am
18.04.2018 die Veranschlagung der Aufwände für den
Erweiterungsbau beginnend mit dem Jahr 2018 und einen
aktuellen Sachstand zur Parkplatzplanung „West“, dessen
Umsetzung im Kreistag am 13.12.2017 beschlossen wurde,
vorzulegen. Die Arbeitsgruppe sieht hier einen engen
Sachzusammenhang
zur
Entscheidung
über
den
Erweiterungsbau. Auch wenn es keinen Einfluss auf das
Rechenergebnis hat, würde es zur Klarheit beitragen, wenn in der
Alternative B die Mehrkosten für die Holz-Hybrid-Bauweise in die
Baukosten je m²-NRF eingerechnet wären und nicht - wie in der
Anlage dargestellt – eine separate Ausweisung der Mehrkosten
erfolgen
würde.
Im
Übrigen
wird
von
einigen
Arbeitsgruppenmitgliedern den Verwaltungsüberlegungen die
Nachhaltigkeit abgesprochen, da es an einer Gesamtplanung des
Grundstückes inkl. des noch zu errichtenden Service- und
Logistik-Zentrums des Rettungsdienstes und der Einbeziehung
des Nachbarn DRK fehle.
Da die Entscheidung zum Service-Logistik-Zentrum erst mit der
Rettungsbedarfsplanung voraussichtlich im Sommer 2019
herbeigeführt wird und dementsprechend hierzu keine Planung
erarbeitet ist, kann die Verwaltung zu den Kosten des Zentrums
derzeit keine Angaben machen. Zudem wird gebeten, die Antwort
der Verwaltung zur Anfrage der FDP betreffend die Aufstockung
des Traktes C, nach Meinung der Verwaltung abschließend
mündlich beantwortet in der Planungsausschusssitzung am
04.12.2017, in geeigneter Form schriftlich nachzureichen.
In der weiteren Erörterung werden die Vorteile der Holz-HybridBauweise hinterfragt und diskutiert. In diesem Zusammenhang
kommt aus der Mitte der Arbeitsgruppe die Empfehlung, ein
Zertifikatslabel für nachhaltiges Bauen anzustreben.
Über die V418/2018 soll der Kreistag am 18.04.2018
entscheiden. Insbesondere aufgrund der Raumbedarfe von
Leitstelle und Abt. 38 sollte die Entscheidung nach Meinung der
Verwaltung nicht über den 18.04.2018 hinaus verschoben
werden, zumal nun eine umfassende Entscheidungsgrundlage
vorliegt. Die Arbeitsgruppe will für den kommenden
Planungsausschuss am 09.04.2018, da noch Beratungsbedarf in
den Fraktionen gesehen wird, keine Entscheidungsempfehlung
für eine der Varianten oder die Alternative (Holz-Hybrid)
aussprechen.
Auszug aus der
Euskirchen,05.01.2018
NIEDERSCHRIFT
zur FDP Anfrage "Aufstockung Trakt C"
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung. Umwelt und Verkehr am
04.12.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen. Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:45 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Schmitz, Hans, Mechernich (SPD)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich vertritt Herrn Franz-Josef Nleßen
Esser, Johannes, Nettersheim
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Mießeier, Rudi, Mechernich
Molden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Reidt, Josef, Schleiden vertritt Herrn Leo Wolter
Schulz, Günther, Mechernich vertritt Herrn das Kohlheyer
Stickeier, Karsten, Weilerswist
Weber, Günter, Euskirchen
Weimbs, Frank, Hellenthal
SPD
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Höllmann, Michael, Euskirchen
Kunz, Emmanuel, Kall vertritt Herrn Franz Cremer
%
J
Seker, Ata, Schleiden vertritt Herrn Wolfgang Heller
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
FDP
Lohr, Rolf-Hermann, Blankenheim
Schaefer, Hans-Joachim, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kalnins, Angela, Zülpich
Kroll, Dorothea, Euskirchen
uwv
Troschke, Franz, Mechernich vertritt Frau Christel Schmidt
DIE LINKE
Hillebrand, Stefan, Zülpich
Fraktlonslos
Lübke, Bernd, Hellenthal
-7-
konventionelle Bauweise und die Holz-Hybrid-Bauweise zu
konzentrieren. Nachdem auf Nachfrage aus dem Ausschuss die
Vertreter des Büros agn die bauordnungsrechtliche Bewertung
der Stadt Euskirchen erneut darstellen, dass bei einer „reinen
Holzbauweise" eine Verkapselung der Holzbauteile erforderlich
sein wird, erhebt sich gegen diesen Vorschlag kein Widerspruch.
Es wird vereinbart, dass die Präsentation des Büros agn den
Mitgliedern des Planungsausschusses und den Fraktionen zur
Verfügung gestellt wird.
TOP 6
Erweiterungsbau Kreishaus
hier; Anfrage der FDP-Fraktion
Zur Anfrage der FDP erläutert Herr Adams, dass die Aufstockung
)
des Traktes C in Erwägung gezogen wurde, weil sie baustatisch
tatsächlich möglich ist.
Da aber durch eine Aufstockung lediglich 10-15 % des bisher
grob kalkulierten Gesamtbedarfs abgedeckt werden kann und die
Fläche für keine der jeweiligen Nutzungseinheiten alleine
ausreichend ist. wäre es auf jeden Fall erforderlich, zusätzlich zur
Aufstockung ein weiteres Gebäude zu errichten.
Die Neubaukosten auf freier Fläche sind deutlich geringer als die
einer Gebäudeaufstockung. Dies ergibt sich durch zusätzliche
Kosten insbesondere für
die Beseitigung der Photovoltaikanlage, Beseitigung und
Entsorgung des gesamten Dachaufbaus mit Gründach, die
Demontage und Entsorgung der Attika-Dachrand-Bekleidung
einschließlich des Eingriffs In die Fassade und die Herstellung
der Regendichtigkeit während der Bauphase.
Dieser nachteilige Effekt der Aufstockung wiegt umso schwerer,
als dass eine Aufstockung alleine den Mehrflächenbedarf nicht'
abdecken kann. Hinzuzurechnen sind im Vergleich zur
Anbaulösung zusätzliche Beeinträchtigungen von Dienstbetrieb
und Bürgerservice im Trakt C mit erheblichen Lärmbelästigungen
durch Arbeiten am vorhandenen Baukörper und zusätzliche
Kosten durch voraussichtlich erforderliche
Zwischenunterbringungen. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher
von der theoretisch möglichen Aufstockung des Traktes C
Abstand genommen werden.
Herr Esser stellt dar, dass seinerzeit, um die
Aufstockungsmöglichkeit zu erreichen, ca. 20% erhöhte
Gründungskosten für den Trakt C verausgabt wurden, die jetzt
nicht genutzt werden.
Zur Frage, wie sich die Einführung von Tele- oder
Heimarbeitsplätzen auf die Raumsituation auswirken würde,
berichtet Herr Adams, dass die Verwaltung die Einrichtung von
Telearbeitsplätzen offensiv fördert. In der Kreisverwaltung
Euskirchen nutzen knapp 40 Mitarbeiterinnen dieses Angebot,
F 40/2017