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Wesseling
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09.04.18, 13:01
Aktualisiert
09.04.18, 13:01
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadt Wesseling
Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials
Liste 1 und 2
Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 11. Dezember 2017 bis einschließlich 31. Januar 2018
Bürgerinformationsveranstaltung am 16.01.2018 um 19.00 Uhr
Insgesamt sind 2 schriftliche Stellungnahmen (Liste 1, B1-B2) aus der Öffentlichkeit eingegangen. Zur Bürgerinformationsveranstaltung wurde eine Niederschrift
erstellt (Liste 2, B1-B3). Die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen sowie die Wortbeiträge während der Bürgerinformationsveranstaltung werden in der
nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Originalstellungnahmen liegen zu den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz und
des Rates vor.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Zum abschließenden Beschluss wird den Ratsmitgliedern
eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
Liste 1: Schriftlich eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Nr.
01
BürgerIn
B1
Stellungnahmen
Schreiben vom 31.01.2018
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
Es werden insbesondere zum Thema Nahversorgung im Stadtteil Berzdorf ergänzende Anregungen gegeben.
Der Stadtteil Berzdorf weist schon seit einigen Jahren Defizite im Bereich Nahversorgung auf. Die vorhandenen kleinteiligen Einzelhandelsbetriebe sind nicht in der
Lage eine ausreichende Nahversorgung in diesem Bereich zu sichern. Die Politik
und Verwaltung versuchen schon seit Jahren einen geeigneten Standort zu Sicherung der Nahversorgung in Berzdorf zu finden. Es wurde eine ausführliche
Standortuntersuchung durchgeführt und Gespräche mit potenziellen Betreibern
geführt.
Gegenstand der im Anhang beigefügten gutachterlichen Untersuchung ist in erster
Linie die Bewertung des Planstandorts Berggeiststraße v.a. auf der Basis der Darstellungen des Entwurfs (Masterplan). Zugleich werden die Ausgangslage und die
Empfehlungen für den Stadtteil Berzdorf insgesamt betrachtet.
Das damit verbundene Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“) stellt auf eine fehlende Verfügbarkeit
geeigneter Flächen im Stadtteil Berzdorf ab. Insofern steht somit die Frage im
Raum, ob ein Vollsortimenter tatsächlich nur an dem Planstandort umsetzbar wäre.
Hierfür werden v.a. zwei Alternativpotenzialflächen für nahversorgungsrelevante
Sortimente analysiert und in einer vergleichenden Betrachtung als Standortalternativen abgewogen.
Im Fazit zeigt sich, dass aus Sicht des Einwenders deutlich besser integrierte
Standortalternativen zur Verfügung stehen.
Es wird gebeten, die Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen und den Masterplan Einzelhandel entsprechend zu ergänzen bzw. zu modifi-
Im Ergebnis dieser Überprüfungen ist festzustellen, dass Standorte, die aus stadtplanerischer Sicht gut geeignet und planungsrechtlich genehmigungsfähig wären
(integrierte Standorte, die den landesplanerischen Vorgaben und dem Masterplan
Einzelhandel der Stadt Wesseling entsprechen), entweder eigentumsrechtlich
derzeit nicht verfügbar sind (fehlende Verkaufsbereitschaft Privateigentümer) oder
aus Betreibersicht als suboptimal beurteilt werden (zu geringe Größe, Andienung in
Wohngebieten, mangelnde Sichtbarkeit etc.).
Der Standort an der Berggeiststraße ist somit der einzige Standort der mit planerischen Vorgaben vereinbar ist und zeitnah zu einem Nahversorgungsstandort
entwickelt werden kann. Die im Vorfeld durchgeführte Standortuntersuchung wird
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Nr.
BürgerIn
Stellungnahmen
zieren.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
im Bebauungsplanverfahren Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ ausführlich
erläutert. In der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel soll der gewählte
Standort als Nahversorgungsstandort ausgewiesen werden. Die Bezirksregierung
Köln hat dem Vorgehen zugestimmt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zusammenfassung der Anregungen/Bedenken aus dem eingereichten Gutachten:
Stellungnahme s. o.
Es bestehen Bedenken sowohl in Bezug auf die Standortwahl innerhalb des Stadtteils Berzdorf als auch hinsichtlich der Vorhabendimensionierung. Vor diesem
Hintergrund sollte von einer Einstufung des Stadtorts als „Nahversorgungsstandort“
im Rahmen des Masterplan Einzelhandels abgesehen werden. Hauptargument für
den Standort ist die fehlende alternative Flächenverfügbarkeit für notwendige Nahversorgungsnutzungen im Stadtteil Berzdorf.
Die Dimensionierung des geplanten Vorhabens wird in einer eigenständigen städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse geprüft und bewertet.
Wesentlich ist hierbei der Nachweis der Nahversorgungsbedeutung des Vorhabens
in der geplanten Dimensionierung wie auch der städtebaulichen Verträglichkeit für
zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungstrukturen in Wesseling und
Nachbarkommunen. Nach aktuellem Sachstand konnte der Nachweis der Nahversorgungsbedeutung des neben dem Lebensmittelvollsortimenter ursprünglich
geplanten Drogeriefachmarkts nicht erbracht werden. Dieser ist aktuell nicht mehr
Gegenstand der Vorhabenplanung, entsprechende Ausführungen sind in der aktuellen Fassung des Masterplans angepasst worden.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Der Standort an der Berggeiststraße liegt nur zum Teil in einem ASB. Daher wäre
eine Änderung des Regionalplanes erforderlich. Der Standort befindet sich außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches. Nach den Vorgaben der Landesplanung wäre ein Nachweis zu führen, dass innerhalb ZV eine entsprechende Ansiedlung nicht möglich ist. Es ist nachzuweisen, dass das Vorhaben einer wohnortnahen Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist der südöstliche Teil des Plangebietes als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) und der nordwestliche Teil als
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dargestellt. Gemäß LEP
NRW dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe nur innerhalb der Allgemeinen
Siedlungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden. Die Bezirksregierung Köln
hat im Rahmen einer Erstabstimmung signalisiert, dass der geplante Standort dem
„Allgemeinen Siedlungsbereich“ zugerechnet wird und deshalb die Schaffung von
Planungsrechten für einen großflächigen Einzelhandel i. S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO
durch Bauleitplanung aus landesplanerischer Sicht möglich ist.
Gemäß dem Masterplan Einzelhandel der Stadt Wesseling aus dem Jahr 2007
liegt der geplante Standort für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
außerhalb des Nahversorgungsbereiches Berzdorf. In diesem Fall ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ausnahmsweise zulässig, wenn ein integrierter
Standort vorhanden ist und der Lebensmittelmarkt der Versorgung des Gebietes
dient und damit eine Nahversorgungsfunktion erfüllt. Die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Wesseling und der angrenzenden Kommunen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Aufgrund der Lage des Plangebietes am bestehenden Siedlungsbereich und kann
der Standort als ein integrierter Standort angesehen werden. Sonstige o. g. Aspekte werden im Rahmen eines Einzelhandelsgutachtens überprüft und nachgewiesen. Entsprechende Aussagen dazu werden im Bebauungsplanverfahren getroffen.
Das im Masterplan Einzelhandel 2007 ausgewiesene Nahversorgungszentrum
„Zentraler Bereich Berzdorf“ erfüllt nicht die seitens der Rechtsprechung definierten
Mindestanforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich. Insbesondere sind
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Nr.
BürgerIn
Stellungnahmen
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
der Grad der Nutzungsmischung, die städtebauliche Dichte und die damit verbundene Vitalität auch hinsichtlich ergänzender Zentrenfunktionen (Dienstleistungen,
Gastronomie, öffentliche Einrichtungen usw.) sowie auch entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten in besagtem Standortbereich nicht entsprechend ausgeprägt.
Somit ist im Stadtteil Berzdorf kein ZVB vorhanden, in welchem ein großflächiges
Nahversorgungsvorhaben angesiedelt werden könnte.
Der Nachweis der Nahversorgungsbedeutung des Vorhabens wird in einer eigenständigen städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse geprüft
und bewertet und ist nicht Gegenstand der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandels.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Der Entwicklungsrahmen im Segment Nahrungs- und Genussmittel ist nicht in
Zahlen dargestellt. Daher ist auch nicht zu erkennen, ab welchem Verkaufsflächenumfang ein Vorhaben den Entwicklungsrahmen überschreitet.
Wie in den textlichen Ausführungen zum absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmen der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel in Kapitel 5.1.3 erläutert,
bestehen in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel Verkaufsflächenpotenziale sowohl in Form von Arrondierungsspielräumen für Bestandsbetriebe (Erweiterungsmöglichkeiten) als auch in Form von Ansiedlungsspielräumen für Fachgeschäfte oder weitere Lebensmittelmärkte. Wesentlich sind hierbei nicht konkrete,
vordefinierte Verkaufsflächen, sondern, wie ebenda ausgeführt, dass sich entsprechende Entwicklungen an den Strukturen bzw. Defiziten der Wesselinger Einzelhandelslandschaft orientieren und die Weiterentwicklung der wohnortnahen Nahversorgung im Vordergrund steht. Zugleich sollen durch entsprechende Vorhaben
keine bestehenden Nahversorgungsstrukturen in zentralen Versorgungsbereichen
oder an städtebaulich integrierten Standorten (insbesondere Nahversorgungsstandorte) negativ beeinträchtigt werden.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
In Vergleich zu der Version von Juni 2017 wurden einige Zahlen angepasst. Beispielweise wurde die Zentralität stabil gehalten und der Umsatz erhöht. Dies ist
nicht realistisch. Die Darstellungen der Verkaufsflächenausstattung wurden nicht
konsequent aktualisiert.
Im Nachgang zu einem Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Köln zur
Fortschreibung des Masterplans Einzelhandels wie auch der Vorstellung des Entwurf des Masterplans Einzelhandels im Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Wesseling hat sich herauskristallisiert, dass eine Aktualisierung der
Datengrundlagen, insbesondere der Einwohner und Kaufkraftzahlen in Verbindung
mit den Forderungen seitens der Bezirksregierung und der Politik unabdingbar ist,
um eine möglichst aktuelle Datengrundlage für die Fortschreibung des Masterplans
Einzelhandel zu erreichen. Somit wurden v. a. folgende Daten für den Entwurf des
Masterplans Einzelhandel (Stand 29.09.2017) aktualisiert: Einwohnerzahlen; Kaufkraftkennziffern und Neuberechnung Kaufkraft (Berücksichtigung aktualisierter
Einwohnerzahlen); Neuberechnung Bestandsumsätze auf Basis veränderter Nachfragedaten; Aktualisierung entsprechender Folgekennziffern (z. B. Zentralität);
Aktualisierung Einwohnerprognosen und Neuberechnung absatzwirtschaftlicher
Entwicklungspotenziale.
Zum Zeitpunkt der Neuberechnung (Juli/August 2017) der voranstehenden Kennziffern waren keine wesentlichen zu berücksichtigenden Veränderungen der Bestandsstrukturen in Wesseling bekannt (Ausnahme Umfirmierung Bestandsbetriebe Kaiser’s Tengelmann in Netto). Auf Basis der erfassten Bestandsstrukturen
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Nr.
BürgerIn
Stellungnahmen
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
(Juni/Juli 2016) erfolgte unter Berücksichtigung der aktualisierten nachfrageseitigen Rahmenbedingungen (Einwohner-/Kaufkraftentwicklung) eine Neuberechnung
der Kennziffern. In fast allen Sortimentsbereichen ist es – ohne wesentliche Veränderungen der Bestandsstrukturen seit der ersten entsprechenden Berechnung im
Herbst 2016 – durch eine positive Kaufkraft- und Einwohnerentwicklung zu einem
Anstieg der Bestandsumsätze gekommen.
Aufgrund der positiven Kaufkraft- und Einwohnerentwicklung in Wesseling sind
demnach auch die Bestandsumsätze der im Wesentlichen unveränderten Bestandsstrukturen gestiegen. Da die Zentralität das Verhältnis zwischen Umsatz und
Kaufkraft abbildet, erfahren die Zentralitäten der verschiedenen Sortimentsbereiche aufgrund der voranstehenden Erläuterungen keine wesentlichen Veränderungen.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Der Gutachter empfiehlt den ZV Berzdorf aus dem Zentrengefüge herauszunehmen, insbesondere, weil keine Potenzialflächen erkennbar sind. Die Fläche an der
Hagenstraße wurde dabei nicht berücksichtigt. Die Alternativen wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Standortalternativen zur Ansiedlung eines Nahversorgungsbetriebes in Berzdorf wurden im Vorfeld der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel ausführlich untersucht. Die Standortuntersuchung ist nicht Gegenstand des Masterplans
Einzelhandel und wird stattdessen im Bebauungsplanverfahren Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ dargestellt.
Das im Masterplan Einzelhandel 2007 ausgewiesene Nahversorgungszentrum
„Zentraler Bereich Berzdorf“ erfüllt nicht die seitens der Rechtsprechung definierten
Mindestanforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich (s.o.), insbesondere
sind in besagtem Standortbereich keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr gegeben.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
In der aktuellen Version des Masterplans wurde das Prüfschema zur Bewertung der
landesplanerischen Vorgaben entfernt. Vermutlich, um das gewollte Vorhaben nicht
zu behindern. Im Rahmen der Stellungnahme wurden der Standort an der Berggeiststraße und zwei weitere Alternativstandorte geprüft und bewertet. Aus dem
Ergebnis geht hervor, dass der Alternativstandort an der Hagenstraße/Brühler
Straße am besten für die Ansiedlung eines fehlenden Lebensmittelmarktes im
Stadtteil Berzdorf geeignet ist.
Der Alternativstandort Brühler Straße/Hagenstraße wurde als einer der möglichen
Standorte für die Ansiedlung eines Nahversorgungsbetriebes in Berzdorf im Vorfeld ausführlich untersucht. Seitens des Rhein-Erft-Kreises wurden erhebliche
Bedenken bezüglich der Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutz
geäußert. Die Bezirksregierung Köln hat ebenfalls erhebliche Vorbehalte vorgebracht. Aus fachlicher Sicht der BR Köln ist der vorgeschlagene Standort nicht mit
den Zielen der Raumordnung gemäß § 1(4) BauGB vereinbar. Eine notwendige
Änderung des Flächennutzungsplanes wird seitens der BR Köln als nicht genehmigungsfähig betrachtet.
Aus diesen Gründen wurde der Standort Brühler Straße/Hagenstraße für die Ansiedlung eines Nahversorgers nicht weiter verfolgt.
Das im Entwurf Masterplan Einzelhandel (Stand Juni 2017) enthaltene Bewertungs- und Prüfschema für Lebensmittelvorhaben in Wesseling (Kapitel 7.2.6)
wurde nach Diskussion mit und auf Anraten der Bezirksregierung Köln nach einem
Abstimmungstermin zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel gestrichen.
Die Prüfung entsprechender großflächiger Nahversorgungsvorhaben ist auf Basis
der Vorgaben und Regelungen des BauGB, der BauNVO und des LEP NRW
vorzunehmen. Diese waren auch Grundlage für das entfallene Prüfschema, so
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Nr.
BürgerIn
Stellungnahmen
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
dass sich hinsichtlich der Bewertung und Einordnung entsprechender Planvorhaben keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
02
B2
Für die Erstellung des Masterplans Einzelhandel besteht laut Ausführungen des
Fachbereichs keine gesetzliche Grundlage. Er stellt lediglich ein Hilfsmittel für die
zukünftige Planung der Innenstadt dar. Da der neue Masterplan keine neuen Erkenntnisse offenbart, hätte das hierfür ausgegebene Budget für sinnvollere Projekte
vorgesehen werden können. Es wird auf die Gemeindeordnung § 10 verwiesen.
Der Entwurf der Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ soll als strategische
Arbeits- und Abwägungsgrundlage für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in
Wesseling dienen.
Sowohl bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird der Masterplan als Planungs- und Abwägungsgrundlage für die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen im Stadtgebiet
herangezogen. Die Umsetzung des Masterplans Einzelhandel erfolgt durch die
Planungsinhalte und verbindlichen Festsetzungen der Bebauungspläne. Zum
anderen kann die Stadt Wesseling mit dem Masterplan Einzelhandel aktiv Eigentümer oder Investoren beraten sowie aktive Wirtschaftsförderung zur Akquise von
Einzelhandelsbetrieben mit gewünschten Sortimenten (wie Bekleidung, Schuhe,
Elektronik) betreiben. Der Masterplan gibt nicht nur bestehenden, sondern auch
neuen Einzelhandelsbetrieben Verlässlichkeit und Investitionssicherheit.
Bei der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel wurde u. a. überprüft, ob
sich (neue) Handlungserfordernisse im Hinblick auf die Festlegung der zentralen
Versorgungsbereiche und der Nahversorgungsqualität ergeben. Zudem wurde die
bisherige Sortimentsliste „Wesselinger Liste“ einer Überprüfung unterzogen.
Zielsetzung der Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ für die Stadt Wesseling ist u. a. die Generierung einer auf aktuellen Daten basierende, fachlich
fundierten und empirisch abgesicherten Entscheidungsbasis.
Neue Erkenntnisse haben sich im Bereich der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und der Nahversorgungsstandorte ergeben.
Ohne den Masterplan Einzelhandel ist eine fachliche Bewertung der Neuansiedlungen oder Erweiterungen nicht möglich.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Bestandserhebung durchgeführt wurde. In der
Bürgerinformationsveranstaltung und im Textteil gibt es widersprüchliche Aussagen.
Die Methodik der Bestanderhebung ist im Masterplan auf Seiten 7-9 ausführlich
erklärt.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Im Masterplan steht, dass die Gemeinde der Entstehung sowie der Verfestigung
von Einzelhandelsverbindungen außerhalb allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken hat. Das Fazit zu den Nahversorgungszentren des Masterplans macht
jedoch im Gegensatz darauf aufmerksam, dass die Nahversorgungsgebiete Kronenweg, Westerwaldstr, Berzdorf und Keldenicher Str. ausgebaut werden müssten,
um die Nahversorgung in diesen Gebieten zu verbessern. Diese Aussage widerspricht sich.
Die angesprochenen Versorgungsgebiete liegen innerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche. Daher besteht kein Widerspruch zwischen den beiden Aussagen.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Nr.
BürgerIn
Stellungnahmen
In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Betrachtung des Nahversorgungszentrums Westerwaldstr. nicht die Vorgebirgsstr. sowie
teilweise der Kronenweg (neben Feuerwehr) berücksichtigt wurden, obwohl beide
große Ladenlokale im 500 m Radius liegen.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
Die beiden genannten zentralen Versorgungsbereiche (Westerwaldstraße und
Kronenweg) wurden im Masterplan Einzelhandel 2007 als solche festgelegt. Die
Einbeziehung weiterer Einzelhandelsbetriebe in den räumlichen Bereich ist aufgrund der Entfernung nicht möglich. Bei den zentralen Versorgungsbereichen
handelt es sich nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um räumlich
abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinauskommt.
Die Einzelhandelsbetriebe an der Vorgebirgsstraße und am Kronenweg wurden bei
der Bestandsaufnahme erfasst und in der Gesamtbetrachtung berücksichtigt.
Dabei handelt es sich um „sonstige Lagen“ innerhalb des Stadtgebietes.
Der Standort Vorgebirgsstraße mit dem Lebensmittelmarkt Netto ist von der Westerwaldstraße rd. 800 m entfernt und steht in keinem städtebaulich-funktionalem
Zusammenhang mit diesem. Somit kann der Standort Vorgebirgsstraße bei der
Betrachtung bzw. Bewertung des ehemaligen Nahversorgungszentrums Westerwaldstraße nicht berücksichtigt werden.
Das ehemalige Nahversorgungszentrum Kronenweg ist vom ehemaligen Nahversorgungszentrum Westerwaldstraße rd. 600 m entfernt und steht in keinem städtebaulich-funktionalem Zusammenhang mit diesem. Zudem ist mit der A555 eine
sehr deutliche städtebauliche Zäsur zwischen den beiden Standorten gegeben.
Somit kann das ehemalige Nahversorgungszentrum Kronenweg bei der Betrachtung bzw. Bewertung des ehemaligen Nahversorgungszentrums Westerwaldstraße
– wie auch umgekehrt – nicht berücksichtigt werden.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Bei der Suche eines Investors für die Errichtung eines neuen Nahversorgungszentrums im Bereich des Neubaugebietes Eichholz ist zu berücksichtigen, dass der
EDEKA-Markt in Sechtem schnell erreichbar ist. Daher ist der Standort für weitere
Investoren uninteressant.
Im Bereich des Neubaugebiets Eichholz ist kein neues Nahversorgungszentrum
geplant. Die Nahversorgung in diesem Bereich wird vom Nahversorgungszentrum
Eichholzer Straße übernommen. In diesem Bereich befinden sich zwei Lebensmitteldiscounter. Neuansiedlungen weiterer Einzelhandelsbetriebe sind aktuell nicht
geplant.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Busverbindung zwischen Wesseling, Brühl und Bornheim ist für Pendler und
Schüler nicht ausreichend ausgebaut. Es wird angeregt, Gespräche mit KVB zu
führen, um die Anbindung zwischen Wesseling Brühl und Bornheim zu verbessern.
Die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs ist nicht Gegenstand des
Masterplans Einzelhandel.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Nr.
BürgerIn
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahmen
Um die Wirtschaftskraft nach Wesseling zu ziehen oder in Wesseling zu halten,
wird angeregt, ein Magnetpunkt in Wesseling anzulegen. Folgende Verbesserungsvorschläge wurden geäußert:
Errichtung eines Geld- und Überweisungsautomaten und eines Kundenzentrums mit unterschiedlichen Banken im neuen Bahnhofsgebäude.
Dadurch, dass viele Banken und Krankenkassen nicht mehr in Wesseling
ansässig sind, ist viel Kaufkraft verloren gegangen.
Die Indoorkletterhalle an der Vorgebirgsstraße kann als Magnetpunkt genutzt werden. Diese Nutzung kann durch weitere ähnliche Nutzungen in
diesem Bereich ergänzt werden. Das Northon-Gelände kann als Potenzial genutzt werden.
Die Freizeitfläche am Entenfang kann ebenfalls durch weitere Freizeitnutzungen wie Kletterplatz, Parkurtrainingsbereich ergänzt werden. In den
Sommermonaten wäre ein Restaurantbetrieb sinnvoll.
Die Kiesgrube kann zu einem Badesee ausgebaut werden.
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
Die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel soll eine Grundlage bzw. den
Rahmen für die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe bilden. Die Neuansiedlungen sind nicht Gegenstand des Masterplans und werden im nachfolgenden
Schritt durch die Wirtschaftsförderung bzw. durch entsprechende Bauleitplanungen
der Stadt Wesseling vorbereitet.
Die zukünftig erhöhte Nachfrage an orthopädischem und medizinischem Bedarf ist
nachvollziehbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Produkte bei den Sanitätshäusern oder bei direkten Vertragspartnern der Krankenkassen bestellt werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die aktuellen und zukünftigen Trends
im Einzelhandelssektor wurden bei der Erstellung des Masterplans berücksichtigt.
Die vorgebrachten Vorschläge beziehen sich nicht auf das Thema Einzelhandel.
Der Ausbau des Freizeitsektors in Wesseling ist nicht Gegenstand des Masterplans Einzelhandel.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es wird angeregt, die Bezeichnung „Kohorte“ (s. 26) zu ersetzen, da dieses Wort an
dieser Stelle des Masterplanes eine diskriminierende Wirkung hat.
Die Bezeichnung „Kohorte“ wird durch „Bevölkerungsanteile“ ersetzt.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Es wird angeregt, den Drogeriemarkt Rossmann im leerstehenden Ladenlokal
ehemals Hoffmann am Rathausplatz anzusiedeln. Dies würde zur Belebung des
Platzes beitragen.
Die Akquirierung neuer Einzelhandelsbetriebe erfolgt durch den Bereich Wirtschaftsförderung. Der Masterplan Einzelhandel regelt nur den Rahmen für die
Neuansiedlungen.
Zur Ansiedlung der Drogeriekette Rossmann am Rathausplatz wurden vor einigen
Jahren Gespräche geführt. Die Drogeriekette hat den Standort aufgrund fehlender
Laufkundschaft abgelehnt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der im Masterplan dargestellte Leerstand entspricht nicht mehr der aktuellen Situation. Bei einigen Lokalen erfolgte inzwischen eine Nutzungsänderung.
Die Bestandserhebung zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel erfolgte
im Juni/Juli 2016 und stellt eine Momentaufnahme dar. Die Änderungen danach
wurden nicht erfasst. Dies ist im Rahmen des Masterplans auch nicht leistbar.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
In Wesseling besteht ein Parkplatzproblem. Die bestehenden Parkhäuser im Nahbereich der Flach-Fengler-Straße werden für kurze Erledigungen in der Fußgängerzone nicht genutzt. Diese Kunden blockieren die Stellplätze der Anwohner.
Wenn der Marktkauf eine Etage anderweitig vermietet, werden weitere Stellplätze
wegfallen.
Die Parkplatzplanung ist nicht Gegenstand des Masterplans Einzelhandel.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Liste 2: Stellungnahmen aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 16.01.2018
Nr.
03
BürgerIn
B1
Stellungnahmen
Niederschrift vom 16.01.2018
B1 fragt, welche Steuerungsmöglichkeiten die Stadt Wesseling bei der Einzelhandelsansiedlung hat, wenn sie nicht Eigentümerin von Flächen oder Ladengeschäften ist. Sie weist auf einen Pressebericht hin, dass ein Discounterstandort in Keldenich offenbar aufgegeben werden soll und fragt, welche Einflussmöglichkeiten hier
die Stadt Wesseling hat.
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
Der Masterplan Einzelhandel wird nach seinem Beschluss durch den Stadtrat als
informelles Entwicklungskonzept das wesentliche Steuerungsinstrument im Einzelhandelssektor sein. Sowohl bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als
auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird der Masterplan als Planungsund Abwägungsgrundlage für die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen im
Stadtgebiet herangezogen.
Die Umsetzung des Masterplans Einzelhandel erfolgt zum einen durch die Planungsinhalte und verbindlichen Festsetzungen der Bebauungspläne.
Die Stadt Wesseling kann, begründet durch den Masterplan, Planungsrecht für die
Ansiedlung zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsnutzungen im
Hauptzentrum Innenstadt und den zentralen Versorgungsbereichen schaffen (z.B.
Sondergebiete Einzelhandel für innerstädtische Magnetbetriebe oder für die Lebensmittel-Nahversorgung). Zudem können geeignete Festsetzungen in Bebauungsplänen gewährleisten, dass Gewerbegebiete der Ansiedlung von Handwerks/Gewerbenutzungen vorbehalten bleiben und zentren-/nahversorgungsrelevanter
Einzelhandel in diesen (nicht integrierten) Lagen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wird.
Zum anderen kann die Stadt Wesseling mit dem Masterplan Einzelhandel aktiv
Eigentümer oder Investoren beraten sowie aktive Wirtschaftsförderung zur Akquise
von Einzelhandelsbetrieben mit gewünschten Sortimenten (wie Bekleidung, Schuhe, Elektronik) betreiben. Der Masterplan gibt nicht nur bestehenden, sondern
auch neuen Einzelhandelsbetrieben Verlässlichkeit und Investitionssicherheit. Bei
privaten Eigentümern (wie beim Beispiel des vorgenannten Discounters) kann die
Stadt Wesseling lediglich beratend tätig werden, da sie keinen Einfluss auf private
Mietverträge hat.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Nr.
BürgerIn
Stellungnahmen
B1 verweist darauf, dass derzeit kein Spielwarengeschäft in Wesseling vorhanden
ist, dies aus ihrer Sicht doch wünschenswert wäre. Im Masterplan Einzelhandel wird
das Potenzial für die Neuansiedlung des Sortimentes „Spielwaren“ als nicht realistisch eingeschätzt. B1 fragt, wie der Gutachter zu dieser Einschätzung gekommen
ist. Zudem erkundigt B1 sich, ob dabei Wünsche aus der Bürgerschaft abgefragt
wurden.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
Der absatzwirtschaftliche Entwicklungsrahmen für die verschiedenen Sortimente
wurde auf Basis eines Berechnungsmodells ermittelt. Eine Umfrage in der Bürgerschaft wurde bei der Fortschreibung des Masterplans nicht durchgeführt. Der
berechnete Entwicklungsrahmen zeigt sortimentsspezifisch Potenziale für die
Neuansiedlung von Fachgeschäften, die Arrondierung des Angebots durch Verkaufsflächenerweiterungen bestehender Anbieter sowie Potenziale zur Ansiedlung
großflächiger Anbieter auf. Allerdings sind dabei die Stadtgröße und die Funktion
Wesselings bzw. der Wesselinger Innenstadt zu beachten. Dementsprechend
kommen nur bestimmte Betreiber für Neuansiedlungen in Betracht. Berücksichtigt
werden muss zudem, dass Einzelhandelsbetriebe oft bestimmte Anforderungen an
die Lage, Dimensionierung und Ausstattung von Ladenlokalen stellen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
04
B2
Niederschrift vom 16.01.2018
B2 erkundigt sich, ob bei der Analyse der Kaufkraftpotenziale tatsächlich nur die
Wesselinger Potenziale berechnet wurden oder ob auch Nachfrage aus den Nachbarkommunen berücksichtigt wurde.
Bei der Analyse des Masterplans Einzelhandel wurden nur die Wesselinger Kaufkraftpotenziale berechnet, da diese die Grundlage für die Ermittlung künftiger
Entwicklungsspielräume im Wesselinger Einzelhandel darstellen. Zudem lässt sich
daraus ableiten, welche Kaufkraftströme derzeit in andere Kommunen abfließen
und mit Neuansiedlungen zurück gewonnen werden könnten.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
B2 bezweifelt die Notwendigkeit der Ansiedlung von Sportgeschäften in Wesseling,
für die der Masterplan Potenziale aufzeigt, da nach ihrer Auffassung in Wesseling
kaum Sportanlagen vorhanden wären. In Köln würde sich derzeit ein E SportZentrum entwickeln, dies hätte man gut in Wesseling ansiedeln können, da dies ein
Zukunftstrend wäre.
In Wesseling gibt es viele gut ausgestattete Sportanlagen mit einem breiten Sportangebot. Außerdem tätigt die Stadt Wesseling hohe Investitionen in die weitere
Optimierung von Sportanlagen (z.B. neuer Kunstrasenplatz Jahnstraße). Der
Hinweis auf das E Sport-Zentrum wird aufgenommen.
Beim Sortiment „Sportbekleidung“ ist eine deutliche Verlagerung zum Internet-Kauf
zu verzeichnen, daher ist es schwierig wird, diese Kaufkraftströme für die Innenstädte zurück zu gewinnen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
B2 erläutert, dass nach ihrer Ansicht der Mangel an Stellplätzen in der Innenstadt,
insbesondere im Bereich der Wilhelm-Rieländer-(WR)/Flach-Fengler-(FF)-Straße,
einen enormen Nachteil für den Einzelhandel darstellt. Kunden würden hier keine
ausreichenden Parkplätze vorfinden.
Stellplatzfragen sind zum einen nicht Gegenstand des Masterplans Einzelhandel,
zum anderen gibt es im Innenstadtbereich zahlreiche (öffentliche und private)
Parkplätze, so dass in Wesseling im Vergleich zu benachbarten Innenstädten eine
sehr gute Situation vorliegt. Beispielhaft genannt werden das FORUM-Parkdeck,
die Marktkauf-Tiefgarage sowie zahlreiche öffentliche Stellplätze an der WRStraße und am Westring.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
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Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling (Entwurf)
Nr.
05
BürgerIn
B3
Stellungnahmen
Niederschrift vom 16.01.2018
B3 fragt, wie hoch der Anteil an Einzelhandelsnutzungen im neuen Wohngebiet
„Westringquartier“ (Rheintal Quartier) sein wird.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
Bei dem Rheintal Quartier handelt es sich um ein Wohngebiet, das auf Grund der
Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ Angebote für wohngebietsbezogene Versorgung (z.B. Bäckerei, Café) bieten könnte. Da der Vorhabenträger Wohnungsbau realisieren will, wird es sich vorwiegend um kleinteilige Angebote am geplanten Quartiersplatz handeln. Die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten o.ä. ist nicht
vorgesehen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
B3 ergänzt, dass aus seiner Sicht die zu hohen Mieten für Ladenlokale in Wesseling ein Problem für die erfolgreiche Neuvermietung darstellen.
Die Mieterwartungen sind tatsächlich z. T. überhöht, einige Eigentümer haben ihre
Mieterwartungen jedoch schon deutlich haben. Die Beratungen mit den Immobilieneigentümern in der Innenstadt bilden eine wichtige Aufgabe des Citymanagements Wesseling und der Wirtschaftsförderung Wesseling. Neben der Miethöhe
spielen allerdings auch die Qualität der Immobilie, der Zuschnitt und die Größe der
Verkaufsfläche sowie vor allem die Lage eine entscheidende Rolle bei der Vermarktbarkeit von Ladenlokalen. Die Beratungen umfassen nicht nur Möglichkeiten
zur sinnvollen Vermarktung von Ladenlokalen/Leerständen (Kontakte/Akquise,
angemessene Miethöhe), sondern auch zur Optimierung der Ladenlokale bzw.
Immobilien (Schaffung marktgängiger Ladengrößen, Verbesserung Ausstattung/Erscheinungsbild).
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
B3 schlägt vor, den nach seiner Ansicht kaum genutzten Radweg entlang des
Westrings (Bereich FF-Straße) zu beseitigen und anstelle dessen ca. 30-40 öffentliche Parkplätze anzulegen. Derzeit ist in dem Bereich ein hoher Anteil an „wildem
Parken“ auf dem Radweg bzw. im Gehwegbereich festzustellen.
Stellplatzfragen sind nicht Gegenstand des Masterplans Einzelhandel.
Der Radweg ist ein Teil der Radwegeverbindung zum Schulzentrum und wird
künftig noch stärker genutzt (Rheintal Quartier). Zudem ist es jedermann zumutbar,
die unmittelbar am FORUM bzw. am Westring liegenden Parkplätze für Erledigungen in der Fußgängerzone FF-Straße zu nutzen.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Wesseling, März 2018
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