Daten
Kommune
Wesseling
Größe
139 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
09.04.18, 13:01
Aktualisiert
09.04.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
46/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
80
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Fortschreibung des "Masterplan Einzelhandel" der Stadt Wesseling
hier: Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
80
19.03.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 46/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
19.03.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Fortschreibung des "Masterplan Einzelhandel" der Stadt Wesseling
hier: Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
Öffentlichkeitsbeteiligung (Liste 1/2, Abwägungsvorschläge)
Behördenbeteiligung (Liste 3, Abwägungsvorschläge)
in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen
zu bescheiden.
2.
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt die vorliegende Fortschreibung des "Masterplan Einzelhandel" der Stadt Wesseling als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.
Sachdarstellung:
Die Stadt Wesseling verfügt mit dem „Masterplan Einzelhandel“ aus dem Jahr 2007 bereits über ein vom Rat
der Stadt beschlossenes Einzelhandelskonzept. Im „Masterplan Einzelhandel 2007“ sind wesentliche Zielsetzungen und Steuerungsgrundsätze für die nachhaltige Einzelhandels- und Nahversorgungsentwicklung
im Wesselinger Stadtgebiet dargelegt.
Der nunmehr seit 10 Jahren angewandte „Masterplan Einzelhandel 2007“ ist jedoch in Anbetracht
- der aktuellen Herausforderungen und Entwicklungsziele zur Aufwertung und Attraktivierung der
Wesselinger Innenstadt (:gesamtperspektive Wesseling und Begleitprozess Innenstadtentwicklung),
- der veränderten rechtlichen Grundlagen der Landes- und Regionalplanung (LEP NRW 2017),
- der zahlreichen Änderungen des Bau- und Planungsrechts (BauGB, BauNVO) und der zu Grunde zu
legenden Rechtsprechung sowie
- des nunmehr 10 Jahre alten, einzelhandelsbezogenen Datenbestandes
nicht mehr geeignet, die beschriebenen Funktionen für die fundierte Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Wesselinger Stadtgebiet zu übernehmen. Daher ist die Fortschreibung des „Masterplans
Einzelhandel“ erforderlich, um aktuelle Datengrundlagen für die Ableitung künftiger Entwicklungsziele und
Steuerungsgrundsätze für die Wesselinger Einzelhandelsentwicklung zu erhalten.
Anlass und Begründung für die Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ sind der Vorlage 120/2017 zu
entnehmen. Die Ziele und wesentliche Inhalte des Konzeptes sind dem Textteil und der Beschlussvorlage
225/2017 zu entnehmen.
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 21.
November 2017 beschlossen, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling durchzuführen. Der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 6. Dezember 2017 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 11. Dezember 2017 bis einschließlich 31. Januar 2018
im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung, stattgefunden. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich zu dem Entwurf der Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling zu
informieren und schriftliche Anregungen und Stellungnahmen einzubringen. Am 16. Januar 2018 hat im
Neuen Rathaus der Stadt Wesseling eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der öffentlichen Auslegung sind zwei schriftliche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. An der Bürgerinformationsveranstaltung haben neben den Fachleuten und Vertretern aus der Politik
drei BürgerInnen teilgenommen. Zu der Bürgerinformationsveranstaltung wurde eine Niederschrift erstellt
(siehe Anlage).
Die inhaltliche Zusammenfassung der schriftlichen Stellungnahmen und der Wortbeiträge während der Bürgerinformationsveranstaltung sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1/2 zu
entnehmen. Die Einwender sind in der Tabelle anonym aufgeführt. In der Sitzung des Rates wird dem Gremium ein Namensverzeichnis der Einwender zur Zuordnung der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben sechs Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ abgegeben. Die inhaltliche Abwägung sowie
entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 3 zu entnehmen.
Hinweis: Die Originalstellungnahmen liegen zu den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz und des Rates zur Einsichtnahme vor.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Öffentlichkeit wurde die Fortschreibung
des „Masterplan Einzelhandel“ der Stadt Wesseling geringfügig überarbeitet (siehe Anlage).
2. Lösung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Wesseling, die Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“
der Stadt Wesseling in der vorliegenden Fassung (Stand 15. März 2018) als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch zu beschließen.
Mit dem Beschluss des Rates als städtebauliches Entwicklungskonzept werden folgende Änderungen/ Ergänzungen im Vergleich zum Masterplan Einzelhandel 2007 für das künftige Verwaltungshandeln bindend:
-
-
-
-
Änderungen der Abgrenzung und Festlegung folgender Zentraler Versorgungsbereiche:
Hauptzentrum Innenstadt
Nahversorgungszentrum Eichholzer Straße
potenzieller Entwicklungsbereich „Nahversorgungszentrum Urfeld“
Wegfall folgender Zentraler Versorgungsbereiche
Nahversorgungszentrum Kronenweg
Nahversorgungszentrum Westerwaldstraße
Nahversorgungszentrum Berzdorf
Nahversorgungszentrum Keldenicher Straße
Festlegung folgender Nahversorgungsstandorte
Im Blauen Garn
Berggeiststraße
Änderungen in der Sortimentsliste
Anpassung der Ansiedlungsleitsätze.
Hinsichtlich der detaillierten Inhalte der Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ wird auf den beigefügten Textband verwiesen (siehe Anlage).
Die Inhalte des Konzeptes sind als Belange der städtebaulichen Entwicklung in die Abwägung gemäß § 1
Abs. 7 Baugesetzbuch bei der Bauleitplanung einzustellen und entsprechend ihrer Bedeutung für die Stadtentwicklung insgesamt und für die Planungsziele der jeweiligen Bauleitplanung sachgerecht abzuwägen. Die
in der Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ enthaltenen Ansiedlungsleitsätze entfalten damit ihre
größtmögliche Wirkung für die Rechtssicherheit der Bauleitplanung und Genehmigungspraxis. Um nachteilige städtebauliche Entwicklungen, die den Steuerungsstrategien des Konzeptes zuwider laufen, zu vermeiden, ist weiterhin zu prüfen, in welchen Bereichen des Wesselinger Stadtgebietes derzeit auf Grund rechtswirksamer Bebauungspläne oder einer Beurteilung gemäß § 34 Baugesetzbuch im Einzelfall planungsrechtliche Regelungen/Situationen bestehen, die mit den vorgenannten Strategien nicht konform sind. In diesen
Fällen soll das derzeitige Planungsrecht durch die Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen an die
Steuerungsstrategien der Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ angepasst und so die Umsetzung
der städtebaulichen Entwicklungsziele der Stadt Wesseling sichergestellt werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die von der Stadt Wesseling zu tragenden Kosten (anteilige Honorarkosten Stadt + Handel einschließlich
der aktuellen Überarbeitung und der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen) für die Fortschreibung des „Masterplan Einzelhandel“ sind insgesamt mit ca. 20.000 € (brutto) zu beziffern. Die Planungsmittel
stehen auf dem Produktsachkonto 51-511-00-5431400 „Planung/Gutachten“ zur Verfügung.
Anlagen:
-
Niederschrift der Bürgerinformationsveranstaltung vom 16.01.2018
Auswertung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen (Liste 1/2)
Auswertung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Liste 3)
Fortschreibung des Masterplan Einzelhandel (März 2018)