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Beschlussvorlage (Planurkunde BP 3/127, Teilplan B)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
1,4 MB
Erstellt
09.04.18, 13:01
Aktualisiert
09.04.18, 13:01
Beschlussvorlage (Planurkunde BP 3/127, Teilplan B)

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Inhalt der Datei

Planzeichnung Zeichnerische Festsetzungen Hinweise Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet Fassung 12/2015) II Zahl der Vollgeschosse (max. 2) Kampfmittelbeseitigung Es gibt keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann 0,4 Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) www.brd.nrw.de ist zu beachten. 0,8 FH Denkmalschutz 72, 97 4,36 FH 7 TH . 3,5 1,80 FH 7 0,5 1,16 FH 7 FH FH o TH 68,90 FH 72,30 Baugrenze St 6 Stellung baulicher Anlagen / Firstrichtung 2 5 St Abfallwirtschaft, Bodenschutz beteiligen. Erdbebenzone FH Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006), Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005), in der genannten DIN 4149 (Geltung 97 72, FH 19 16 3,5 1,5 ,5 12 5 St 3 72,3 5 3 TH 67,90 FH 71,00 offene Bauweise 3 72,9 2 1,01 FH 7 6,5 Bauweise, Baugrenzen 5 1,11 FH 7 Versiegelung und Bodenaushub 17 Technische Regelwerke, Fachgutachten Die verwendeten DIN-Normen sowie Fachgutachten sind im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Wesseling, 3 TH 67,90 FH 71,00 19 St 3 TH 67,50 FH 71,00 0 10 20 30 40 50 m 6 1,15 FH 7 WA 0,4 o II 0,8 Telekommunikationsanlagen Dachform, Dachneigung 0221/3398-18271, Mail Bbb-Koeln@telekom.de in Verbindung setzen. Verkehr des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. Sonstige Planzeichen Fachspezifische Untersuchungen Geotechnischer Bericht der GFM.Umwelttechnik GmbH & Ko.KG vom 21.11.2016 Ga Textliche Festsetzungen Stadt Wesseling M:\2015\143-15 B-Plan Wesseling\01 Grundlagen\01-4 Dateneingang\wappen2.jpg Aufstellungsverfahren BauNVO ausgeschlossen. Entwurf - Stand 05.03.2018 Aufstellung Der Ausschuss Wesseling hat am 13.09.2016 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 28.12.2016 Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung gemacht worden. Wesseling, den __.__._____ (Auszug aus dem Stadtplan) Gestaltungsplan vom 28.02.2018 Rechtsgrundlagen In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen S. 1548) in der z.Zt. geltenden Fassung 3. Planzeichenverordnung ( PlanzV 90) des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) in der z.Zt. geltenden Fassung 4. in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( GV.NRW S. (GV.NRW. S. 966) in der z.Zt. geltenden Fassung 5. Art. 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294) in der z.Zt. geltenden Fassung 6. Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 934) in der z.Zt. geltenden Fassung Wesseling, den _______________________ In Vertretung Dachaufbauten (z.B. Gauben) oder Dacheinschnitte sind nur bis zu 50 % der jeweiligen Neustadt, den ........................... 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Wesseling vom 28.12.2016 gemeinsam mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. abschaltbar sein. 53577 Neustadt (Wied) Wesseling, den ______________________ 17.01.2017 die Planung vorgestellt und 09.01.2017 bis zum 27.01.2017 gem. pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Entwurfsverfasser Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Offenlagebeschluss Erneuter Offenlagebeschluss Satzungsbeschluss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 04.07.2017 Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am ............... Rat der Stadt Wesseling am ....................... BauGB beschlossen worden. beschlossen. Wesseling, den _______________________ Fassaden- und Dachmaterialien sowie der Fassaden- und Dachfarben, der Dachaufbauten Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Stadtentwicklung und Umweltschutz mit sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Zeit vom 03.08.2017 bis 08.09.2017 ausgelegen. BauGB in der Zeit vom ............. bis .................. worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft 26.07.2017 im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. ................ Wesseling, den _______________________ im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Erwin Esser Erwin Esser