Daten
Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
09.04.18, 13:01
Aktualisiert
09.04.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
59/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 66 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 66 -
- 80 -
09.03.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 59/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
09.03.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Beschlussentwurf:
Die erneute öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3/127
„Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen (VL 136/2016). Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet
liegt im Norden von Wesseling-Berzdorf und ist aufgrund seiner Lage innerhalb des Siedlungszusammenhangs sowie der Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtungen und zu vorhandenen bzw. geplanten Nahversorgungsstandorten aus städtebaulicher Sicht für eine Wohnnutzung besonders gut geeignet.
Im bisherigen Verfahrensverlauf wurden verschiedene städtebauliche Varianten erarbeitet, die im Rahmen
einer Bürgerinformationsveranstaltung am 17.01.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Aufgrund der
während der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurde das ursprüngliche
Plangebiet in zwei Teilbereiche (A und B) aufgeteilt. Der Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“ Teilplan A (westliche Teilfläche) ist seit 26.07.2017 rechtskräftig.
Für den östlichen Teilbereich (Teilplan B) wurden zunächst weitere Bebauungsvarianten erarbeitet. In seiner
Sitzung am 23.05.2017 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz das städtebauliche
Konzept Variante C als Grundlage für die Weiterführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 3/127
„Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“, Teilplan B (VL 95/2017).
1. Problem
Auf der Grundlage von Variante C hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am
04.07.2017 die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen
(VL 144/2017). Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“, Teilplan B einschließlich Begründung hat in der Zeit von 03.08.2017 bis einschließlich
08.09.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zeitlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an
dem Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Während der öffentlichen Auslegung sind fünf schriftliche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“,
Teilplan B abgegeben.
Aufgrund der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen musste die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Kartengrundlage konkretisiert bzw. die tatsächliche Höhenlage des Geländes und der umliegenden Straßen durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ergänzt werden. Dadurch wurden
bestehende Gelände- und Gebäudehöhen im Plangebiet und seiner Umgebung eindeutig bestimmt. Die
neuen Bezugshöhen haben weiterhin zur Anpassung der Bebauungsplanunterlagen geführt. Insbesondere
wurden die Festsetzungen der Höhen der geplanten Gebäude überprüft und an die Höhen der umliegenden
Bebauung angepasst.
Bei den erfolgten Änderungen und Anpassungen der Bebauungsplanunterlagen nach den bereits durchgeführten formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB handelt es sich um wesentliche Änderungen, die eine wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange erfordern.
2. Lösung
Wird der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Daher soll eine erneute Offenlage der Bebauungsplanunterlagen durchgeführt werden.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB kann die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Frist der öffentlichen Auslegung auf insgesamt
zwei Wochen zu verkürzen.
3. Alternativen
Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Wohnbebauung im dargestellten Umfang nicht realisierbar.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes, der erforderlichen Fachgutachten sowie für die Erschließung des zentral gelegenen Baugrundstücks werden durch den Vorhabenträger getragen. Der zur
Erschließung der Grundstücke erforderliche Ausbau der Buchenstraße wird durch die Stadt Wesseling
durchgeführt und über Erschließungsbeiträge abgerechnet. Die im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzten Teilflächen der Buchenstraße und Langenackerstraße werden an die Stadt Wesseling
übertragen.
Anlagen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/127, Teilplan B
Entwurf Bebauungsplan (verkleinert)
Entwurf textliche Festsetzungen
Entwurf Begründung
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Bebauungsplanentwurfs im Originalmaßstab 1:500.