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Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan der Stadt Wesseling, 3. Stufe hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
123 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
09.04.18, 13:01
Aktualisiert
09.04.18, 13:01
Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan der Stadt Wesseling, 3. Stufe
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan der Stadt Wesseling, 3. Stufe
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 75/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 32 - - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Lärmaktionsplan der Stadt Wesseling, 3. Stufe hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - - 66 - 28.03.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 75/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 28.03.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Lärmaktionsplan der Stadt Wesseling, 3. Stufe hier: Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Wesseling, 3. Stufe, zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den in der Sitzung vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Wesseling, 3. Stufe. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Beschlüssen des Rates der Stadt Wesseling vom 03.07.2012 (Vorlage 123/2012) und vom 14.04.2015 (Vorlage 52/2015) wurde der Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Wesseling in seinen Stufen 1 und 2 verabschiedet. Gemäß der europäischen Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Wie in den Jahren zuvor wurden die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Analyse der Lärmsituation auf ihrem Stadtgebiet vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unterstützt, welches Lärmkarten für die zu betrachtenden Lärmquellen erarbeitet und zur Verfügung gestellt hat. Die Lärmkarten können im sogenannten „Lärmkartenviewer“ unter der Internetseite http://www.umgebungslaermkartierung.nrw.de/stufe3/ abgerufen werden. Für Wesseling relevant, und in den Lärmkarten dargestellt, sind die Lärmwirkungen von:  Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr  A 555  L 184 Brühler Straße, abschnittsweise  L 192 Siebengebirgsstraße, abschnittsweise  L 300 Theodor-Heuss-Straße, abschnittsweise  Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr  Stadtbahnlinie 16 2. Lösung Der nun vorliegende Bericht stellt den Entwurfsstand der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung in Wesseling dar. Er basiert auf den Berichten der vorangegangenen Stufen und aktualisiert und ergänzt diese, wo erforderlich. Der Entwurf zum LAP 3 gibt u.a. einen Überblick über die vom Bund geplante Lärmsanierung der Autobahn A 555 und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Immissionsproblematik an der Brühler Straße in Berzdorf vor. Anders als in den Berichten zur Lärmaktionsplanung der Stufe 1 und 2 werden diesmal auch ruhige Gebiete betrachtet, deren langfristiger Schutz wesentliches Anliegen der Umgebungslärmrichtlinie ist. Weitere Details können dem als Anlage beigefügten Bericht zum LAP 3 entnommen werden. Das Aufstellungsverfahren des Lärmaktionsplans sieht die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Bericht im Rathaus der Stadt Wesseling ausgelegt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Bereich Stadtplanung über konkrete Inhalte des Lärmaktionsplans informieren und Anregungen vorbringen. Darüber hinaus ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet vorgesehen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich um Stellungnahme gebeten. 3. Alternativen Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist für die Kommunen verpflichtend, sofern Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) nachts auftreten. Für Wesseling ist dies der Fall. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Lärmaktionsplan wird vom Fachbereich 61 erarbeitet. Kosten für externe Fachbüros fallen somit nicht an. Anlage Entwurf des Wesselinger Lärmaktionsplans, 3. Stufe