Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Abwasserbeseitigung Pesch: hier: Verlegung Verbindungssammler und Nutzungsrechte)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Beschlusstext (Abwasserbeseitigung Pesch:
hier: Verlegung Verbindungssammler und Nutzungsrechte)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 05.04.2018 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom Mittwoch, den 14.03.2018 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1037-X Abwasserbeseitigung Pesch: hier: Verlegung Verbindungssammler und Nutzungsrechte Einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung: Zur Wahrung der eigenen Interessen nimmt die Stadt wegen der vom Erftverband geplanten Verlegung des Verbindungssammlers von Pesch nach Gilsdorf folgende Position ein: 1. Die Ausführungsplanung ist sowohl hinsichtlich des Kanalsystems (Druckleitung oder Freispiegelleitung) als auch der Leitungstrasse mit den beteiligten Gemeinden abzustimmen. 2. Die Planung und die Ausführung der Baumaßnahme sind an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit auszurichten und die wirtschaftlichste Variante ist zu wählen, die durch Vergleichsberechnungen nachvollziehbar dokumentiert wird. 3. Einseitige unumkehrbare Schritte seitens des Erftverbandes oder gar die Auftragsvergabe werden nicht akzeptiert. 4. Die Stadt wird das Durchleitungsrecht in der städt. Kanalisation und das Nutzungsrecht an städt. Wegefläche erst gewähren, wenn die Untersuchung der wirtschaftlichsten Varianten abgeschlossen und die Ausführungsplanung abgestimmt ist. Entsprechendes gilt auch für andere Grundstücksflächen, die benötigt werden, wenn eine von der bisherigen Planung abweichende, andere Variante für die Verlegung des Verbindungssammlers gewählt würde. 5. Darüber hinaus ist aufgrund der Tatsache, dass sich die Investitionen und gleichzeitig die jährlichen Betriebskosten erheblich erhöhen, die Kostenverteilung mit dem Erftverband nochmals zu behandeln. Sollte es in der Kostenfrage keine Annäherung geben, sind die verfügbaren rechtlichen Optionen zu untersuchen. Dazu ist ein geeignetes Fachanwaltsbüro einzuschalten. Parallel ist das Umweltministerium NRW zu bitten, in der Kostenfrage zu vermitteln.