Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
201 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 16. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" am 14.03.2018 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
19:05 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder
1. Bartels, Ulrich
2. Berg, Siegfried
3. Demary, Gregor
4. Fuchs, Brigitte
5. Glatzel, Sebastian
6. Hartmann, Jörg als Vertreter für Hoever, Willi
7. Krauß, Harald
8. Mehrens, Martin als Vertreter für Pfennings, Ingo
9. Milischewski, Christof
10. Schmitz, Josef als Vertreter für Hoffmann, Martin
11. Schumacher, Wilfried
12. Thenhaus-Jakobi, Ingrid
13. Wucherpfennig, Jens
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder:
1. Fries, Rainer als Vertreter für Dederichs, Josef
Entschuldigt fehlen:
Borsch, Georg
Hoever, Willi
Hoffmann, Martin
Pfennings, Ingo
Dederichs, Josef
Vickus, Franz-Josef
Von der Verwaltung sind anwesend:
Bürgermeisterin Preiser-Marian, Sabine
Hochgürtel, Marita
Schäfer, Hans-Georg
Müller, Willi
Wassong, Ralf
Heller, Lisa als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
2 Zuschauer
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses "Stadtwerke" Erläuterung: Hierzu wird
auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Gegen die Feststellung des Vorsitzenden wird kein Widerspruch erhoben.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 30.11.2017 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8
i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht
eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1014-X
Vertretung der Stadt Bad Münstereifel in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes
Seitens der SPD-Fraktion wird beantragt, Herrn Anton Schmitz in die Delegiertenversammlung des
Erftverbandes zu entsenden.
Beschluss bei 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung:
Entscheidung:
Die Stadt Bad Münstereifel entsendet gemäß § 15 Abs 3 des Gesetzes über den Erftverband (ErftVG) in der zurzeit gültigen Fassung den Vorsitzenden des Betriebsausschusses „Stadtwerke“,
Herrn Ludger Müller in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes (Amtszeit 2018/2023)
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1037-X
Abwasserbeseitigung Pesch:
hier: Verlegung Verbindungssammler und Nutzungsrechte
Die Betriebsleitung berichtet über die Besprechung am 05.03.2018 zwischen dem Kreis Euskirchen als Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, der Gemeinde Nettersheim und der
Stadt Bad Münstereifel, mit folgendem Ergebnis:
Eine Verlegung der Kanalleitung über Wirtschaftswege, welche teilweise das Naturschutzgebiet berühren, ist möglich.
Die notwenigen Naturschutzmaßnahmen sind vergleichsweise moderat.
Die Einleiterlaubnis der Kläranlage Pesch ist an die Bauabwicklung anpassbar.
Keine Beeinträchtigung des Verkehrs auf der L 206 (welche ansonsten voll- oder teilweise
gesperrt werden müsste). Eine Umleitung über Harzheim ist bis Oktober ohnehin nicht
möglich.
Darüber hinaus ist von einer Fachanwaltskanzlei eine Bewertung eingeholt worden:
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 14.03.2018
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Die Stadt hat Anspruch auf die wirtschaftlichste Variante.
Der Erftverband ist verpflichtet, die Ausführungsplanung mit Stadt abzustimmen.
Eine bloße Erläuterung der Planung reicht nicht aus.
Ohne eine Abstimmung wird kein Durchleitungsrecht gewährt.
Ferner werden dem Betriebsausschuss die unterschiedlichen jährlichen Betriebskosten zwaischen
der Abwasserbeseitigung beim Anschluss an die Kläranlage Kirspenich mit dem vormaligen Kostenbild (2016), den neuen Baukosten, und der Variante der Ertüchtigung der Kläranlage Pesch am
bestehenden Standort dargelegt:
Vergleich Betriebskosten
Bezeichnung
jährl. Betriebskosten
Bad Münstereifel
Nettersheim
142.987 €
59.421 €
83.566 €
142.987 €
136.896 €
6.091 €
-77.475 €
+ 77.475 €
174.634 €
83.107 €
91.528 €
174.634 €
167.195 €
7.439 €
-84.088 €
+84.088 €
60.634 €
196.920 €
Vermittlung Umweltministerium NRW vorläufige Kostenverteil. (Stadt 95,74
%/Nettersh. 4,26 %)
VS Nöthen Stadt effektive Zi., Druckleitung
Pesch Erftverb. 4 % Zi., Baukosten Stand
2009/10
Verteilung nach Baukosten ohne Berücksichtig. Benutz.-Entgelte, Verb.-Beitrag
Ent-/Belastung Benutz.-Entgelte, Verb.Beitrag
Betriebskost. nach neuen Baukosten
VS Nöthen Stadt effektive Zi., Freispiegelkanal (FL) Pesch Erftverb. 3,5 % Zi.
Verteilung nach Baukosten ohne Berücksichtig. Benutz.-Engelte, Verb.-Beitrag
Ent-/Belastung Benutz.-Entgelte, Verb.Beitrag
Neubau KA Pesch
257.554 €
Eine Druckleitung wird vom Erftverband nicht weiter verfolgt, was an den Folgekosten sowie an der
Lage im Naturschutzgebiet liegen könnte.
Abschließend schlägt die Betriebsleitung vor, den unterbreiteten Beschlussvorschlag um einen
Satz 2 zu Ziffer 4 sowie um eine Ziffer 5 zu erweitern.
Einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung:
Zur Wahrung der eigenen Interessen nimmt die Stadt wegen der vom Erftverband geplanten Verlegung des Verbindungssammlers von Pesch nach Gilsdorf folgende Position ein:
1.
Die Ausführungsplanung ist sowohl hinsichtlich des Kanalsystems (Druckleitung oder Freispiegelleitung) als auch der Leitungstrasse mit den beteiligten Gemeinden abzustimmen.
2.
Die Planung und die Ausführung der Baumaßnahme sind an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit auszurichten und die wirtschaftlichste Variante ist zu wählen, die durch Vergleichsberechnungen nachvollziehbar dokumentiert wird.
3.
Einseitige unumkehrbare Schritte seitens des Erftverbandes oder gar die Auftragsvergabe
werden nicht akzeptiert.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 14.03.2018
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4.
Die Stadt wird das Durchleitungsrecht in der städt. Kanalisation und das Nutzungsrecht an
städt. Wegefläche erst gewähren, wenn die Untersuchung der wirtschaftlichsten Varianten abgeschlossen und die Ausführungsplanung abgestimmt ist. Entsprechendes gilt auch für andere Grundstücksflächen, die benötigt werden, wenn eine von der bisherigen Planung abweichende, andere Variante für die Verlegung des Verbindungssammlers gewählt würde.
5.
Darüber hinaus ist aufgrund der Tatsache, dass sich die Investitionen und gleichzeitig die jährlichen Betriebskosten erheblich erhöhen, die Kostenverteilung mit dem Erftverband nochmals
zu behandeln. Sollte es in der Kostenfrage keine Annäherung geben, sind die verfügbaren
rechtlichen Optionen zu untersuchen. Dazu ist ein geeignetes Fachanwaltsbüro einzuschalten.
Parallel ist das Umweltministerium NRW zu bitten, in der Kostenfrage zu vermitteln.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1022-X
Ratsdrucksache-Nr.: 1022-X/Z-1
Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten;
hier: Abschluss eines neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrages
Die SPD-Fraktion spricht sich gegen eine Vertragsverlängerung aus, weil die Arbeit der Berater
nicht die gewünschten Effekte erzielt.
Beschluss bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung:
Die Betriebsleitung wird beauftragt, einen neuen Finanzierungs- und Leistungsvertrag auf der
Grundlage des beiliegenden Vertragsentwurfs abzuschließen.
Der Stadt Bad Münstereifel ist ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, wenn und sobald die für
die Beratungsleistungen anfallenden Kosten von bis zu 150.000 € steigen und sich dadurch der
Finanzierungsanteil der Stadt soweit erhöht, dass er nicht mehr über das Wasserentnahmeentgelt
vollständig abgedeckt wird.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1031-X
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke
- Betriebszweig Wasser Der vorläufige Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung) wird dem Ausschuss vorgelegt
und vom kaufmännischen Betriebsleiter erläutert. Nach dem aktuellen Buchungsstand wird ein
Gewinn von 113.000 € ausgewiesen. Gegenüber den Planzahlen mit einem Gewinn von 36.000 €
verbessert sich das Ergebnis um 77.000 €. Der Verlust aus 2015 wird damit vorzeitig abgedeckt.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1034-X
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke - Betriebszweig
AbwasserDer vorläufige Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung) wird dem Ausschuss vorgelegt
und vom kaufmännischen Betriebsleiter erläutert. Nach dem aktuellen Buchungsstand wird ein
Gewinn von 87.000 € ausgewiesen Der Wirtschaftsplan sah einen Verlust von 216.000 € vor, womit sich das Ergebnis um 303.000 € verbessert.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 14.03.2018
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Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1036-X
Niederschlagswasserbeseitigung;
hier: Sachstand
Einstimmiger Beschluss:
Die Ausführungen der Betriebsleitung werden zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 9.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1035-X
Wirtschaftsplan 2018 Erftverband;
hier: Investitionsmaßnahmen im Stadtgebiet
Der kaufmännische Betriebsleiter weist auf die beiden Posten „Kläranlage Kirspenisch“ und
„Regenüberlaufbecken“ hin, welche Auswirkungen auf den Verbandsbeitrag haben werden.
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Vorsitzender
(Ludger Müller)
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Schriftführer(in)
(Lisa Heller)
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 14.03.2018
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