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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 91 "Kirspenich Hardtburgstraße-West" Durchführung der Vorverfahren )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 91 "Kirspenich Hardtburgstraße-West" 
Durchführung der Vorverfahren ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 91 "Kirspenich Hardtburgstraße-West" 
Durchführung der Vorverfahren )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.03.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 1059-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 17.04.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 91 „Kirspenich Hardtburgstraße-West“ Durchführung der Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1059-X 1. Sachverhalt: Im Rahmen der Vorverfahren zum Bebauungsplan Nr. 54 Kirspenich, Hardtburgstraße wurde bereits überlegt, die an die Hardtburgstraße angrenzende Parzelle 886 zu überplanen. Dies ist letztendlich im Rahmen dieses Verfahrens nicht erfolgt. Die Eigentümerin der Fläche möchte nun planerische Schritte einleiten, um den im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Bereich zu entwickeln. Das Grundstück hat eine Größe von 7.020 qm. Geplant ist ein Stichweg abzweigend von der Hardtburgstraße, sodass im rückwärtigen Grundstücksbereich noch Baumöglichkeiten erschlossen werden können. Eine Baumöglichkeit kann an die Wegeparzelle 78 angebunden werden. Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung weiterer Baumöglichkeiten zu begrüßen. Beigefügt sind Vorentwurfsunterlagen, auf deren Grundlage die Vorverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden können. 2. Rechtliche Würdigung Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Entwicklung weiterer Baumöglichkeiten wird u.a. auch jungen Familien die Möglichkeit gegeben, sich in Bad Münstereifel anzusiedeln. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der beigefügten Vorentwurfsunterlagen die Vorverahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und § 4 Abs.1 BauGB zur Beteiligung der Behörden durchzuführen.