Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
145 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1060-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
17.04.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“
Durchführung der Vorverfahren
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1060-X
1. Sachverhalt:
Um eine Bebauung des Grundstückes Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 338, Am Heiden
Weyer zu ermöglichen, ist es erforderlich einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einem Dorfgebiet, auf dieser planerischen
Grundlage wird der Bebauungsplan erstellt.
Beigefügt sind die Vorentwurfsunterlagen zur Kenntnis.
In einem ersten Schritt sind die Vorverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
D5urchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten übernimmt der Grundstückseigentümer.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Bereitstellung von Baumöglichkeiten wird auch jungen Familien die Möglichkeit gegeben, Eigentum zu schaffen.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.