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Beschlussvorlage (Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kirspenich und Kreuzweingarten für LKW-Verkehr; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.02.2018; Bericht aus der Verkehrsschau)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Beschlussvorlage (Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kirspenich und Kreuzweingarten für LKW-Verkehr;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.02.2018; Bericht aus der Verkehrsschau) Beschlussvorlage (Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kirspenich und Kreuzweingarten für LKW-Verkehr;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.02.2018; Bericht aus der Verkehrsschau) Beschlussvorlage (Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kirspenich und Kreuzweingarten für LKW-Verkehr;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.02.2018; Bericht aus der Verkehrsschau)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.03.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-05 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1021-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 17.04.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kirspenich und Kreuzweingarten für LKW-Verkehr; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.02.2018; Bericht aus der Verkehrsschau __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( X )Kosten ca. 250 €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Kostenstelle Konto V 125411 525530 ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( X) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Beschlussausführung bis 15.09.2018 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1021-X/Z-1 1. Sachverhalt: In seiner Sitzung vom 06.03.2018 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, bei der Verkehrskommission des Kreises Euskirchen die Sperrung der Verbindungstraße von Bad MünstereifelKirspenich nach Euskirchen-Kreuzweingarten für Lkw-Verkehr über 3,5 t und die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Fahrtrichtung Kreuzweingarten auf 50 km/h zu beantragen. Hierbei muss eine rechtlich zulässige und praktikable Lösung für den dortigen Busverkehr gefunden werden. Am 14.03.2018 fand die Beratung im Rahmen der Verkehrsschau statt. Hierzu wurde wie folgt protokoliert: „Die CDU-Fraktion im Stadtrat beantragt die Sperrung des Gemeindeverbindungsweges für Lkw und eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Da der Bereich des Bahnübergangs L 11 / K 47 zwischenzeitlich umgebaut wurde und nicht mehr als gefahrvoll eingestuft werden muss, könnten Lkw-Verkehre auf diese Strecke verwiesen werden. Die längere Strecke wird als zumutbar angesehen. Die Gemeindeverbindungsstraße verbindet die L 11 mit der L 194. Sie weist nur eine geringe Fahrbahnbreite von 4,50 m auf. Hierdurch kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr mit größeren Lkw und auch mit Bussen. Die verkehrliche Situation im Verbindungsweg wurde ausgiebig erörtert. Die Unfalllage ist unbedeutend. Im Verlauf von 10 Jahren haben sich nur 3 Bagatellunfälle* ereignet. Im Hinblick auf die Unfallzahlen besteht keine Notwendigkeit zur Sperrung der Straße für größere Fahrzeuge. Da als Begründung einer Sperrung die geringe Straßenbreite herangezogen wird, müsste auch der Busverkehr unterbunden werden. Für den Busverkehr ist die Straße jedoch von großer Bedeutung. Der Busverkehr quert derzeit die L 11 aus diesem Verbindungsweg kommend in Richtung Gutenbergweg. Da zusätzlich auch die Anbindung des neuen Baugebietes an der Hardtburgstraße angedacht wird, kann auf die Streckenführung nicht verzichtet werden. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit kann der Bus nicht anders geführt werden, da bei einer Streckenänderung erhebliche Gefahren entstehen würden. Ein Abbiegen von der L 11 aus Richtung Bahnhof kommend in die Gutenbergstraße wäre nur möglich unter Nutzung der Spur des Gegenverkehrs. Ein Ausfahren aus dem Gutenbergweg in die L 11 Richtung Bahnhof ist abzulehnen, da absolut keine ausreichende Sicht auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr gegeben ist. Daher muss aus dem Gesichtspunkt der Sicherheit für Busse und Verkehrsteilnehmer die bisherige Streckenführung beibehalten werden.“ * Anmerkung der Stadtverwaltung: Bei den drei registrierten Bagatellunfällen handelte es sich um je einen Unfall mit einem Lkw und einen Unfall mit einem Bus sowie einen Unfall zw. zwei Pkw. Dies zeigt, dass dort unabhängig von evtl. gefährlichen Situationen Unfälle eine Ausnahme darstellen. Vor der Beratung mit der Verkehrskommission erfolgte eine Verkehrsmessung. Bei 1.690 Fahrzeugen, die die Straße im Durchschnitt täglich befuhren, wurden lediglich 59 Lkw und oder Busse registriert. Aufgrund der Taktung des Linienbusses in beiden Fahrtrichtungen waren hiervon mehr als ein Drittel Busse. Die dort gemessene Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der Fahrzeuge (V 85) betrug in eine Richtung 73 und in die andere Richtung 68 km/h. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungserläuterung! Seite 3 von Ratsdrucksache 1021-X/Z-1 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung! 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung! 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufgrund der Auswertung der Unfalldaten, der Verkehrsmessung und der Ausführungen der Verkehrskommission erscheint eine Sperrung für Lkw-Verkehr, die dann zunächst rechtlich auch Busse einschließt, nicht zwingend erforderlich. Zwar könnten bei einer Sperrung Linienbusse mit einem Zusatzeichen von der Sperrung ausgenommen werden. Dies wäre jedoch inkonsequent, da sie aufgrund der Fahrzeugabmessungen beim Begegnungsverkehr ebenso wie Lkw zu werten sind. Vor einer abschließenden Beratung der Verkehrskommission soll zunächst eine erneute einwöchige Messung erfolgen. Die Stadtverwaltung wird sich im Rahmen dieser Beratung aufgrund der geringen Fahrbahnbreite dafür einsetzen, dass unabhängig von einer Lkw-Sperrung eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h angeordnet wird. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Angelegenheit soll erneut mit der Verkehrskommission beraten werden. Hierbei soll aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auch unabhängig von einer Lkw-Sperrung die Anordnung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h geprüft werden. Über das Ergebnis ist der Ausschuss zu informieren.