Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1021-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
17.04.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kirspenich und Kreuzweingarten für
LKW-Verkehr;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.02.2018; Bericht aus der Verkehrsschau
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( X )Kosten ca. 250 €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Kostenstelle
Konto
V 125411
525530
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( X) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 15.09.2018
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
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Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1021-X/Z-1
1. Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 06.03.2018 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, bei der Verkehrskommission des Kreises Euskirchen die Sperrung der Verbindungstraße von Bad MünstereifelKirspenich nach Euskirchen-Kreuzweingarten für Lkw-Verkehr über 3,5 t und die Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Fahrtrichtung Kreuzweingarten auf 50 km/h zu beantragen.
Hierbei muss eine rechtlich zulässige und praktikable Lösung für den dortigen Busverkehr gefunden werden.
Am 14.03.2018 fand die Beratung im Rahmen der Verkehrsschau statt. Hierzu wurde wie folgt
protokoliert:
„Die CDU-Fraktion im Stadtrat beantragt die Sperrung des Gemeindeverbindungsweges für Lkw
und eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Da der Bereich des Bahnübergangs
L 11 / K 47 zwischenzeitlich umgebaut wurde und nicht mehr als gefahrvoll eingestuft werden
muss, könnten Lkw-Verkehre auf diese Strecke verwiesen werden. Die längere Strecke wird als
zumutbar angesehen.
Die Gemeindeverbindungsstraße verbindet die L 11 mit der L 194. Sie weist nur eine geringe
Fahrbahnbreite von 4,50 m auf. Hierdurch kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen im
Begegnungsverkehr mit größeren Lkw und auch mit Bussen.
Die verkehrliche Situation im Verbindungsweg wurde ausgiebig erörtert. Die Unfalllage ist unbedeutend. Im Verlauf von 10 Jahren haben sich nur 3 Bagatellunfälle* ereignet.
Im Hinblick auf die Unfallzahlen besteht keine Notwendigkeit zur Sperrung der Straße für größere
Fahrzeuge.
Da als Begründung einer Sperrung die geringe Straßenbreite herangezogen wird, müsste auch
der Busverkehr unterbunden werden. Für den Busverkehr ist die Straße jedoch von großer Bedeutung. Der Busverkehr quert derzeit die L 11 aus diesem Verbindungsweg kommend in Richtung
Gutenbergweg. Da zusätzlich auch die Anbindung des neuen Baugebietes an der Hardtburgstraße
angedacht wird, kann auf die Streckenführung nicht verzichtet werden. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit kann der Bus nicht anders geführt werden, da bei einer Streckenänderung erhebliche Gefahren entstehen würden. Ein Abbiegen von der L 11 aus Richtung Bahnhof kommend in
die Gutenbergstraße wäre nur möglich unter Nutzung der Spur des Gegenverkehrs. Ein Ausfahren
aus dem Gutenbergweg in die L 11 Richtung Bahnhof ist abzulehnen, da absolut keine ausreichende Sicht auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr gegeben ist. Daher muss aus dem Gesichtspunkt der Sicherheit für Busse und Verkehrsteilnehmer die bisherige Streckenführung beibehalten
werden.“
* Anmerkung der Stadtverwaltung: Bei den drei registrierten Bagatellunfällen handelte es sich um
je einen Unfall mit einem Lkw und einen Unfall mit einem Bus sowie einen Unfall zw. zwei Pkw.
Dies zeigt, dass dort unabhängig von evtl. gefährlichen Situationen Unfälle eine Ausnahme darstellen.
Vor der Beratung mit der Verkehrskommission erfolgte eine Verkehrsmessung. Bei 1.690 Fahrzeugen, die die Straße im Durchschnitt täglich befuhren, wurden lediglich 59 Lkw und oder Busse
registriert. Aufgrund der Taktung des Linienbusses in beiden Fahrtrichtungen waren hiervon mehr
als ein Drittel Busse.
Die dort gemessene Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der Fahrzeuge (V 85) betrug in
eine Richtung 73 und in die andere Richtung 68 km/h.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung!
Seite 3 von Ratsdrucksache 1021-X/Z-1
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Aufgrund der Auswertung der Unfalldaten, der Verkehrsmessung und der Ausführungen der Verkehrskommission erscheint eine Sperrung für Lkw-Verkehr, die dann zunächst rechtlich auch Busse einschließt, nicht zwingend erforderlich. Zwar könnten bei einer Sperrung Linienbusse mit einem Zusatzeichen von der Sperrung ausgenommen werden. Dies wäre jedoch inkonsequent, da
sie aufgrund der Fahrzeugabmessungen beim Begegnungsverkehr ebenso wie Lkw zu werten
sind.
Vor einer abschließenden Beratung der Verkehrskommission soll zunächst eine erneute einwöchige Messung erfolgen. Die Stadtverwaltung wird sich im Rahmen dieser Beratung aufgrund der
geringen Fahrbahnbreite dafür einsetzen, dass unabhängig von einer Lkw-Sperrung eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h angeordnet wird.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Angelegenheit soll erneut mit der Verkehrskommission beraten werden. Hierbei soll aufgrund
der geringen Fahrbahnbreite auch unabhängig von einer Lkw-Sperrung die Anordnung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h geprüft werden. Über das Ergebnis
ist der Ausschuss zu informieren.