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Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 13.03.2018 therapeutisches Zent. RD 1064-X)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
61 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 13.03.2018 therapeutisches Zent. RD 1064-X) Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 13.03.2018 therapeutisches Zent. RD 1064-X)

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Sozialdemokratische Partei Deutschlands Stadtratsfraktion Bad Münstereifel Stadt Bad Münstereifel Bürgermeisterin Preiser - Marian M arktstraße 11 53902 Bad Münstereifel www.spd-badmuenstereifel.de info@spd-badmuenstereifel.de 13.03.2018 Geplantes therapeutisch-pädagogisches Zentrum in Eicherscheid Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, die SPD-Stadtratsfraktion beantragt als Tagesordnungspunt das Thema „geplantes therapeutisch­ pädagogisches Zentrum in Eicherscheid“ auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus aufzunehmen. Zu diesem Thema soll die Verwaltung über den Sachstand der geplanten Maßnahme berichten. Hierzu möge der Ausschuss folgendes beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor in Gespräche über das konkret beabsichtige Konzept einzutreten. Es sollen dabei insbesondere Fragen zum konkreten pädagogischen Konzept und Betreuungsrelation, zu den zu erwartenden Störungsbildern der zu therapierenden Kinder, der zu erwartenden Altersstruktur sowie zur Beschulung bzw. Betreuung geklärt werden. Über die Ergebnisse der Gespräche ist der Ausschuss umgehend und umfassend zu unterrichten. Begründung: Die therapeutische-pädagogische Betreuung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige und notwendige Aufgabe, für die es spezialisierte Einrichtungen mit qualifiziertem Personal braucht. Angesichts der Berichterstattung über eine geplante Einrichtung in Eicherscheid und der dem vorangegangenen Gerüchtelage, besteht eine gewisse Verunsicherung über die konkrete Konzeption der beabsichtigten Einrichtung. Der Betrieb einer therapeutisch-pädagogischen Einrichtung bedarf der Akzeptanz und Unterstützung der unmittelbaren Nachbarschaft. Hierfür ist Transparenz über die geplante Konzeption in den Fragen Anzahl und Altersstruktur, Störungsbilder der zu therapierenden Kinder sowie der Betreuungsrelation unbedingte Voraussetzung. Darüber hinaus bedarf es für die Stadt Bad Münstereifel als Schulträger bzw. als dann zuständiger Heimatkommune der zu therapierenden Kinder Klarheit über die Beschulung bzw. Betreuung der Kinder. Die Frage nach der Beschulung bzw. der Betreuung ist insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter Kapazitäten zu klären. Erfolgt eine Beschulung in den Regelschulen der Stadt oder hat eine Beschulung in den Förderschulen des Kreises zu erfolgen? Ist eventuelle eine Betreuung durch besondere Betreuungseinrichtungen im Kreis Euskirchen notwendig? Sofern sich besondere Bedarfe ergeben, sind die dafür notwendigen Infrastrukturfragen zu klären. Sind genügend Kapazitäten an den erforderlichen Einrichtungen vorhanden und wer trägt die dadurch entstehenden Kosten? Wie kommen die Kinder zu den entsprechenden Schulen/Einrichtungen? All diese Fragen sind durch die Verwaltung im Dialog mit dem Investor und gegebenenfalls weiteren Behörden (bspw. Kreisjugendamt, Förderschulen, etc.) zu erörtern und zu klären. Über die Erkenntnisse sind die politischen Gremien zeitnah und umfassend zu informieren. Der Information der Öffentlichkeit bedarf es zur Akzeptanz des Projektes ebenfalls. M it freundlichenJjrüßen Cy ) Anion Schrmtz Frank Terschanski F rak tio n sv o rsitzen d er S tadtverordneter Seite 2