Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 40.1
Nr. der Ratsdrucksache: 1070-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
17.04.2018
Rat
08.05.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einrichtung eines Fahrradverleihsystems
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 19.03.2018
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Berichterstatter/in: Herr Dederichs /Frau Stertenbrink
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1070-X
1. Sachverhalt:
Mit dem am 20.03.2018 eingereichten Schreiben beantragt die SPD-Fraktion, das Thema „Einrichtung eines Fahrradverleihsystem“ auf die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu
nehmen und zu beschließen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, sich beim Kreis für die
Einrichtung eines Fahrradverleihsystems am Bahnhof Bad Münstereifel einzusetzen (Anlage 1).
Nachdem der Kreis Euskirchen mit Mail vom 07.03.2018 alle kreisangehörigen Kommunen zu einer Infoveranstaltung am 19.03.2018 eingeladen hat, um das Projekt „E-Bike RVK“ vorzustellen
und die grundsätzliche Bereitschaft der Kommunen an der Teilnahme des Folgeprojektes „E-Bike
RVK II“ abzufragen, erfolgte noch am selben Tag die mündliche und am 20.03.2018 die schriftliche verbindliche Mitteilung an den Kreis über das Interesse an der Beteiligung. Somit ist der Antrag nicht weiterführend. Die Angelegenheit wird bereits bearbeitet. Jedoch begrüßt die Verwaltung den flankierenden Antrag.
Bei dem ersten Projekt hatte sich die RVK zusammen mit sechs Kommunen aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und der Gemeinde Weilerswist um die Förderung beworben und zwischenzeitlich auch die Förderzusage erhalten. Nach Neuauflegung des bundesweiten Förderprojektes „Klimaschutz durch Radverkehr“ des Bundesumweltministeriums in diesem Jahr besteht
nun für weitere kreisangehörige Kommunen die Möglichkeit, sich zu bewerben.
Die wesentlichen Bausteine des Projektes stellen sich wie folgt dar:
Pro Kommune sollen zunächst je zehn E-Bikes plus eine freistehende Ladestation am Bahnhof als
ÖPNV-Verknüpfungspunkt angeboten werden.
Mit einem günstigen Tarif soll das Angebot für eine möglichst hohe Anzahl an Nutzerinnen und
Nutzern attraktiv gestaltet werden und somit eine gute, preiswerte und umweltverträgliche Alternative zum privaten Pkw sein. Die Ausleihe der E-Bikes soll sowohl per VRS eTicket als auch über
eine entsprechende Smartphone-App möglich sein.
Voraussetzungen für die Einrichtung einer solchen E-Bike-Station sind ein Nahverkehrsanschluss,
verfügbares schnelles (mobiles) Internet (4G/LTE), ein Stromanschluss (Öko-Strom) sowie eine
geeignete kommunale Fläche.
Die Eigenmittel für die Investitionskosten sind von den Kommunen zu erbringen (der geplante Anteil der Gemeinde Weilerswist liegt bei unter 5.000 €). Zudem muss von der Kommune ein geeignetes Grundstück für die Aufstellung der Station zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierung des Betriebs ist nicht von der Förderung umfasst: Die laufenden Betriebskosten
werden zwischen der RVK und dem Kreis Euskirchen abgerechnet und anschließend auf die
Kommunen umgelegt. Die konkreten Kosten sind erst nach Ausschreibung und Verhandlungen
mit dem Betreiber bezifferbar. Der geschätzte Anteil der jährlichen Betriebskosten ohne Gegenrechnung der Einnahmen pro Station beträgt unter 10.000 €.
Bei dem Förderwettbewerb ist eine vergleichsweise hohe Förderung von 70 % der Investitionskosten möglich, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 %.
Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
bis 31.03.2018
bis 30.04.2018
bis 15.05.2018
verbindliche Mitteilung der Kommune an den Kreis über Interesse an der
Beteiligung (ist bereits geschehen)
gemeinsame Absichtserklärung aller Partner
Einreichung der Projektskizze elektronisch (Kreis/RVK), bis 31.05.2018
postalisch
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bei positiver Bewertung durch die Fördergeber:
bis 30.09.2018
Einreichung der Förderanträge (Kommunen, Kreis, RVK)
bei positiver Bewilligung durch die Fördergeber:
bis ca. Ende 2018
ab Anfang 2019
Erhalt der Zuwendungsbescheide (alle)
Ausschreibung für Betreiber durch die RVK
ca. Herbst 2019
(alt. Frühjahr 2020)
möglicher Start des Angebots
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei positiver Bewilligung durch die Fördergeber fallen in 2019 für die Stadt als finanzschwache
Kommune investive Kosten in Höhe von ca. 5.000 € an. Diese Mittel sind im Haushalt bereitzustellen. Die laufenden jährlichen Betriebskosten in Höhe von ca. 10.000 €, die nach Abrechnung der
RVK mit dem Kreis auf die Kommunen umgelegt werden, sind vorzuhalten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Die Verwaltung hat es sich bereits seit einiger Zeit zur Aufgabe gemacht, sich den demografischen Herausforderungen sowie den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen. Dies beinhaltet gleichzeitig, Maßnahmen nachhaltiger Mobilität zu entwickeln. Fahrräder und E-Bikes stellen
eine weitere klimafreundliche Mobilitätsalternative im Bereich des ÖPNV dar. Aufgrund der topographischen Verhältnisse in Bad Münstereifel sind E-Bikes sowohl für den Alltagsverkehr, also für
(Aus-)Pendler Richtung Euskirchen bzw. Bonn und Köln, als auch für den Freizeitverkehr attraktiv.
Insoweit standen bereits Überlegungen in diese Richtung als weiterer Schritt nach Abschluss des
zweiten Bauabschnitts des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) im Raum.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich für die Einrichtung eines Fahrradverleihsystems am Bahnhof
Bad Münstereifel einzusetzen und bei positiver Bewertung durch die Fördergeber einen Förderantrag zu stellen. Hierfür sollen im investiven Bereich Mittel in Höhe von 5.000 € für den Haushalt
2019 und im konsumtiven Bereich Mittel in Höhe von 10.000 € für den Haushalt ab 2019 eingestellt werden.