Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-40 Ste
Nr. der Ratsdrucksache: 1071-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
17.04.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Haltestellen in Houverath
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Berichterstatter/in: Frau Stertenbrink
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
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Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath wurde sich im Stadtentwicklungsausschuss am 24.01.2017 einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Einrichtung einer provisorischen
Haltestelle an der Eifeldomstraße in Gegenrichtung durch die Verwaltung weiter zu verfolgen ist.
Weiterhin sollte bei einem Abstimmungstermin die Konsequenz der Gegenmaßnahme hinterfragt
werden, nämlich den Wegfall der Haltestelle Limbacher Straße und konsequenterweise die Errichtung einer Haltestelle Maulbacher Weg in Gegenrichtung.
Nach einem ausführlichen Austausch zwischen dem Regionalverkehr Köln, der Vereinsgemeinschaft Houverath, den Ratsvertretern und der Stadt Bad Münstereifel im November 2017 soll eine
Änderung der Haltestellen in Houverath erfolgen. Die Haltestelle „Limbacher Straße“ in Richtung
Limbach/Bad Münstereifel entfällt, zwei neue Haltestellen sollen installiert werden.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1071-X
Nach Abhandlung der Maßnahmen in der Verkehrsschau am 14.03.2018 liegt die Verkehrsanordnung nach § 45 Straßenverkehrsordnung vom Kreis vor.
Die Haltestelle „Maulbacher Weg“ ist gegenüber der für die Gegenrichtung bestehenden Haltestelle einzurichten. Hier ist ein breiter Seitenstreifen vorhanden, der als Zuwegung dienen kann
und auch ausreichend Wartefläche bietet. Der ursprünglich vorgeschlagene Standort zwischen
den Einmündungen Am Graben und Hüllenweg verfügt zwar über einen befestigten Gehweg, dieser ist jedoch sehr schmal und stellt keine ausreichende Wartefläche dar. Zudem ist zu erwarten,
dass durch die angrenzende Hecke eine weitere Einschränkung der Fläche im Laufe des Jahres
entsteht.
Auch für eine Haltestelle „Hochthürmer Blick“ für die Fahrtrichtung Ortsmitte wird ein Bedarf
gesehen. Bevor die Haltestelle eingerichtet werden kann, müssen jedoch die entsprechenden
Vorkehrungen für die Herstellung einer sicheren Wartefläche geschaffen werden.
Hier bietet sich die vorhandene Grünfläche auf Höhe des Parkplatzes vom ansässigen Hotel Eifeldomstr. 43 an. Sollte der Standort jedoch auf Höhe Friedhof gewählt werden, muss eine ebene
Wartefläche geschaffen werden, die eine Absturzsicherung Richtung Friedhof aufweist.
Der Bauhof wird die Aufstellfläche bis Ende Mai herstellen. Parallel wird die Kirchengemeinde bis
spätestens 18. Mai entlang des Friedhofes einen Parkstreifen anlegen. Dazu werden an der Grenze Mauerscheiben errichtet und der Zwickel zwischen diesen und der Fahrbahn der L 497 wird
verfüllt.
Die RVK wird im Anschluss daran die Haltestellen errichten. so dass die Anpassungen zum Fahrplanwechsel am 10.06.2018 erfolgen.
Durch die Errichtung der beiden vorgenannten Haltestellen kann die Haltestelle „Limbacher Str.“
in Richtung Limbach/Bad Münstereifel wegfallen. Die Haltestelle „Ochsenbendchen“ wird
künftig die Bezeichnung „Limbacher Str.“ erhalten.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel