Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
155 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1073-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
17.04.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsführung Kölner Straße
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.03.2018
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 30.06.2018
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
40.1
PR
AL
SW 1
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1073-X
1. Sachverhalt:
In dem beigefügten Antrag bittet die FDP-Fraktion die folgenden Anträge im Rat bzw. den Fachausschüssen zu behandeln.
1.
„Durch den Schulbusverkehr kommt es von Montag bis Freitag an der Kölner Straße im Bahnhofsbereich regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses. In den Stoßzeiten nach 13 Uhr stauen sich die Schulbusse auf der Kölner Straße oft bis zur Einmündung
Schleidtalstraße. Dies löst wiederum einen PKW-Rückstau aus, der bis zum „Nettokreisel“ reichen
kann. Häufig kommt es zu Beinaheunfällen, weil die Autofahrer die Ursache des Staus nicht erkennen und versuchen, am Stau vorbeizufahren.
Die FDP Fraktion beantragt, zeitnah geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Störungen des
Verkehrsflusses durch den Schulbusverkehr zu beseitigen.
2.
Auf der Kölner Straße zwischen der Einmündung Schleidtalstraße und Bahnübergang Otterbach
kann mit Ausnahme des Bereichs Animal Food unbegrenzt geparkt werden. Geparkte Fahrzeuge
führen hier immer wieder zu Störungen des fließenden Verkehrs. Mittlerweile gibt es auf dem öffentlichen und kostenfreien Parkplatz entlang des gegenüberliegenden Bahngeländes genügend
Parkraum, sodass ein Parkverbot den Verkehrsfluss erleichtert und für die Anwohner der Kölner
Straße zumutbar ist.
Die FDP Fraktion beantragt, das Parken auf der Kölner Straße zwischen der Einmündung Schleidtal und „Nettokreisel“ zu untersagen.“
Zu 1.
Die Taktung der am derzeitigen ZOB-Nord vor Schulbeginn und nach Schulende anfahrenden
Busse führt dazu, dass dort kurzfristig mehr Busse anfahren, als Haltebuchten zur Verfügung stehen. Daher wurde seinerzeit bereits eine zusätzliche Haltestelle auf der Kölner Straße vor der Einfahrt in den ZOB eingerichtet. An dort haltenden Bussen können und dürfen andere Verkehrsteilnehmer nur bedingt vorbeifahren. Durch wartende Fahrzeuge, hierunter auch weitere anfahrende
Busse, entsteht dann die o. a. beschriebene Verkehrsbeeinträchtigung.
Zu 2.
Die o. a. beschriebene Situation, dass dort auf Höhe Hausnummer 80 (Zahnarztpraxis) Pkw parken, wurde bereits 2012 zweimal auf Initiative der Stadt Bad Münstereifel im Rahmen einer Verkehrsschau vor Ort beraten:
„Auszug Niederschrift über die Verkehrsschau am 13.06.2012 im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel - Teilnehmer: Herr Reidenbach, Ordnungsamt Bad Münstereifel; Herr Groebel, GS 3, Kreispolizeibehörde; Frau Konietzko, derzeit Praktikantin beim Kreis Euskirchen (Auszubildende beim Bundesministerium f. Verkehr, Bau und Stadtentwicklung); Herr Latz, Straßenverkehrsbehörde, Kreis
Euskirchen; Frau Grab, Straßenverkehrsbehörde, Kreis Euskirchen; Herr Eisbrüggen, Landesbetrieb Straßenbau NRW
TOP 1 Bad Münstereifel, Kölner Straße, L 234, Parksituation im Bereich Nr. 80
Im Bereich der Kölner Straße befindet sich auf Höhe Haus Nr. 80 eine Arztpraxis. Fahrzeuge der
Patienten werden häufig auf der Fahrbahn abgestellt. Auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreiten ist dies nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zulässig. Im weiteren Verlauf der
Kölner Straße folgt jedoch ein Fußgängerüberweg mit einer vorgelagerten Sperrfläche. Es wird
beklagt, dass nach Passieren der parkenden Fahrzeuge oftmals ein geordnetes Einscheren nicht
möglich ist, da die Fahrzeuge zu nah vor der Querungsstelle abgestellt werden.
Nach Besichtigung der Örtlichkeit bestätigt sich diese Angabe. Um ein sicheres Passieren parkender Fahrzeuge sicherzustellen, ist die vorhandene durchgezogene Mittellinie zu verlängern (erfolgt
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durch den Landesbetrieb!) bis zum Beginn des Hochbordes, so dass künftig ein Parken erst ab
Hochbord zulässig ist. Gegen das Parken bestehen grundsätzlich keine Bedenken, da die abgestellten Fahrzeuge die gefahrenen Geschwindigkeiten beeinflussen.“
„Auszug Niederschrift über die Verkehrsschau am 21.11.2012 im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel - Teilnehmer: Herr Reidenbach, Ordnungsamt Bad Münstereifel; Herr Groebel, GS 3, Kreispolizeibehörde; Herr Latz, Straßenverkehrsbehörde, Kreis Euskirchen; Frau Grab, Straßenverkehrsbehörde, Kreis Euskirchen; Herr Eisbrüggen, Landesbetrieb Straßenbau NRW
TOP 0 Bad Münstereifel, L 234, Kölner Straße, Haltverbot
Anlässlich einer vorherigen Verkehrsschau war beschlossen worden, die im Bereich der Kölner
Str. 80 vorhandene durchgezogene Mittellinie im Anschluss an den Fußgängerüberweg zu verlängern bis zum Beginn des Hochbordes vor Haus Nr. 80, so dass künftig ein Parken erst ab dort
zulässig ist und ein geordnetes Einscheren vor dem Fußgängerüberweg möglich wird. Die Markierung wurde inzwischen ergänzt. Es ist festzustellen, dass bis nah an den Beginn der durchgezogenen Linie geparkt wird. Dadurch sind passierende Verkehrsteilnehmer gezwungen, die durchgezogene Linie zu überfahren.
Diese Verkehrssituation wurde erörtert. Eine Verkürzung der durchgezogenen Mittellinie oder eine
einseitige Ergänzung um eine unterbrochene Linie wird nicht befürwortet. Vielmehr wird gebeten,
das Parken dort zu überwachen. Darüber hinaus wird im Kommentar zu Verkehrszeichen 295
StVO (Anmerkung Stadtverwaltung: Durchgezogene Mittellinie) festgestellt, dass Hindernisse (oder parkende Fahrzeuge) durch ein „vorsichtiges Umfahren unter Überfahren der durchgezogenen
Mittellinie“ passiert werden dürfen. Daraus ist zu schließen, dass ein Parken bis vor den Beginn
der durchgezogenen Linie zulässig ist.“
Die vorgeschlagene Überwachung erfolgt regelmäßig und kommt zu dem Ergebnis, dass die dort
ab und an geparkten Fahrzeuge ordnungsgemäß parken und die durch die o. a. Gegebenheiten
zulässige Möglichkeit des Parkens am Fahrbahnrand einhalten.
2. Rechtliche Würdigung
Zu 1.
Busse, die an der zusätzlichen Haltestelle auf der Kölner Straße vor der Einfahrt in den derzeitigen
ZOB mit eingeschaltetem Warnblinklicht halten, dürfen nicht überholt werden. Es ist lediglich ein
Vorbeifahren in Schrittgeschwindigkeit zulässig (§ 20 Abs. 3 StVO). Dies gilt auch für den Gegenverkehr. Hierdurch entstehen dann die o. a. beschriebene Verkehrsbeeinträchtigungen.
Zu 2.
Der dortige Abschnitt der Kölner Straße ist eine Landesstraße (L 234), die vom Landesbetrieb
Straßenbau NRW unterhalten wird.
Alle beantragten Maßnahmen bedürfen der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des
Kreises Euskirchen. Diese entscheidet in Abstimmung mit der Verkehrspolizei und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger (Verkehrskommission). Die Stadt Bad Münstereifel nimmt an der Verkehrsschau bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nur mit beratender Funktion teil. Die Umsetzung von ggf. durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen angeordneten Maßnahmen obliegt dem Landesbetrieb.
Ab dem Beginn der durchgezogenen Mittellinie besteht gem. Straßenverkehrsordnung ein Parkverbot. Ebenso darf nicht vor abgesenkten Bordsteinen geparkt werden. Hierdurch ergibt sich die
Möglichkeit, dass dort bis zum nächsten südlich gelegenen abgesenkten Bordstein geparkt werden darf. Richtung Norden besteht darüber hinaus ein gesetzliches Parkverbot innerhalb des 5mBereiches vor dem Fußgängerüberweg.
3. Finanzielle Auswirkungen
Abhängig von möglichen Maßnahmen.
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4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Abhängig von möglichen Maßnahmen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Zu 1.
Am derzeitigen ZOB-Nord wurde seinerzeit die zur Fahrbahn der Kölner Straße hin gelegene Bushaltebucht in einen Taxenstand umfunktioniert. Es kommt jedoch gelegentlich zu Beschwerden
der Busfahrer/innen, dass dort gelegentlich auch zu den Stoßzeiten darüber hinaus Bushaltebuchten von Taxen belegt werden. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass einige der Fahrzeuge
auch als Taxibus eingesetzt werden. Es sollte geprüft werden, ob die Nutzung zusätzlicher Haltebuchten durch Taxen zu den Stoßzeiten reduziert werden kann. Ggf. sind Kontrollen durchzuführen.
Längerfristig sollte eine Verbesserung der Situation durch den ab 2019 zu bauenden neunen ZOBNord am gemeinsamen Bahn-/Bussteig erfolgen.
Zu 2.
Die Verwaltung schlägt vor, dort weiterhin zu kontrollieren und -sofern dort auch im Bereich der
durchgezogenen Mittellinie, im 5m-Bereich vor dem Fußgängerüberweg oder vor abgesenkten
Bordsteinen geparkt wird- evtl. Parkverstöße zu ahnden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Nutzung zusätzlicher Haltebuchten durch Taxen
zu den Stoßzeiten reduziert werden kann: Darüber hinaus sollen Kontrollen zu einer Verhinderung
der unberechtigten Nutzung der Bushaltebuchten durch Taxen zu den Stoßzeiten führen.
Längerfristig wird eine Verbesserung der Situation durch den ab 2019 zu bauenden neunen ZOBNord am gemeinsamen Bahn-/Bussteig erwartet.
2.
Der Antrag, für den betroffenen Straßenabschnitt bei der Verkehrskommission ein Parkverbot zu
beantragen, wird aufgrund der bereits erfolgten Beratung der Verkehrskommission abgelehnt. Die
Verwaltung wird beauftragt, in dem betroffenen Straßenabschnitt weiterhin zu kontrollieren und
evtl. Parkverstöße zu ahnden.