Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
268 kB
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung über die Aufhebung der Zw eckbestim m ung der W irtschaftswege
Gem arkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 2, 12 tlw., 21, 27, 30 und 31, Flur 5, Nr. 42 tlw.
vom
. .2018
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 Abs. 4 des
Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), beide in der z.Zt. geltenden
Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am . .2018 folgende Aufhebungssatzung
beschlossen:
§1
Gegenstand dieser Satzung sind die Wirtschaftswege Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 2,
12 tlw., 21, 27, 30 und 31, Flur 5, Nr. 42 tlw..
Die im Flurbereinigungsplan Iversheim -I.43 - vom 25.07.1962 (Datum der Schlussfeststel
lung) festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben.
§2
Die Lage der aufgehobenen Wegeflurstücke ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplä
nen, die Bestandteil dieser Satzung sind.
§3
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachunqsanordnunq
Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am . .2018 be
schlossene Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Ge
markung Eschweiler, Flur 1, Nr. 2, 12 tlw., 21, 27, 30 und 31, Flur 5, Nr. 42 tlw.- wird hiermit
öffentlich bekanntgemacht.
Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als Untere staatliche Verwaltungs
behörde in Euskirchen mit Verfügung vom . .2018-Az.:
genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn,
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bad Münstereifel, den
Die Bürgermeisterin
(Sabine Preiser-Marian)
. .2018
Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges
Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 2, 12 tlw., 21, 27, 30 und 31, Flur 5, Nr. 42 tlw.
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Übersicht der zu entwidmenden Wegeflächen
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Gemarkung Eschweiler,
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Gemarkung Eschweiler,
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