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Beschlussvorlage (Satzung Rd 1076-X)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
268 kB
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
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Inhalt der Datei

Satzung über die Aufhebung der Zw eckbestim m ung der W irtschaftswege Gem arkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 2, 12 tlw., 21, 27, 30 und 31, Flur 5, Nr. 42 tlw. vom . .2018 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), beide in der z.Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am . .2018 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: §1 Gegenstand dieser Satzung sind die Wirtschaftswege Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 2, 12 tlw., 21, 27, 30 und 31, Flur 5, Nr. 42 tlw.. Die im Flurbereinigungsplan Iversheim -I.43 - vom 25.07.1962 (Datum der Schlussfeststel­ lung) festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben. §2 Die Lage der aufgehobenen Wegeflurstücke ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplä­ nen, die Bestandteil dieser Satzung sind. §3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachunqsanordnunq Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am . .2018 be­ schlossene Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Ge­ markung Eschweiler, Flur 1, Nr. 2, 12 tlw., 21, 27, 30 und 31, Flur 5, Nr. 42 tlw.- wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als Untere staatliche Verwaltungs­ behörde in Euskirchen mit Verfügung vom . .2018-Az.: genehmigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bad Münstereifel, den Die Bürgermeisterin (Sabine Preiser-Marian) . .2018 Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 2, 12 tlw., 21, 27, 30 und 31, Flur 5, Nr. 42 tlw. Auszug aus der Liegenschaftskarte Übersicht der zu entwidmenden Wegeflächen R a n g e r T jls h « n A ^Mb:■*k -•• S jr \\ Rä:tg*rDTalcr.«Ti ¡r- i Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 2 4f y l \\ V\ v\ ^ \ \ \ \ \\ \ Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 12 V \ \ Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 21 I- \ In eter M lnt*r««n Hol*kuhl* Aut d o r H olak’j n i \\ •Â . H«lsrvcäm«r AcKcr % w v\ tos__- — —