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Beschlussvorlage (Entwidmung und Widmung von Wegeflächen in der Gemarkung Eschweiler)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.03.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 84-24-05 Nr. der Ratsdrucksache: 1076-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 17.04.2018 Rat 08.05.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwidmung und Widmung von Wegeflächen in der Gemarkung Eschweiler __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1076-X 1. Sachverhalt: Westlich der Ortslage Eschweiler befindet sich der Golfplatz Eschweiler. In diesem Bereich befinden sich Wegeflächen, die im Flurbereinigungsverfahren Iversheim als Wirtschaftswege ausgewiesen worden sind. Diese dienen zur Bewirtschaftung der daran angrenzenden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Die Zufahrt- und Erschließungsfunktion für einzelne Wege und Wegeflächen ist mittlerweile nicht mehr gegeben. Einige bisher landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden als Golfplatz genutzt, andere durch Wirtschaftswege erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechthaltung der in Rede stehenden Wegeflächen als Wirtschaftswege liegt nicht mehr vor. Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Flächen im Eigentum der Stadt Bad Münstereifel zu belassen und durch eine Verpachtung einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Für den Fall, dass die derzeitige Nutzung später nicht mehr gegeben ist, kann durch eine neue Widmung die dann ggf. notwendige Zufahrt- und Erschließungsfunktion als Wirtschaftsweg wieder hergestellt werden, da die zur Entwidmung vorgesehenen Flächen im Eigentum der Stadt verbleiben. Im einzelnen handelt es sich um nachfolgende Wirtschaftswege bzw. Teilflächen aus den Wegen: Gemarkung Eschweiler Eschweiler Eschweiler Eschweiler Eschweiler Eschweiler Eschweiler Flur 1 1 1 1 1 1 5 Flurstück 12 2 21 27 31 30 42 Anmerkung teilweise teilweise Im weiteren ist die Zuwegung zum Radioteleskop Stockert über das Grundstück Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Nr. 80 nicht separat parzelliert. Die als Zuwegung dienende Wegefläche ist als eigenständige Parzelle zu widmen. Auf die beigefügten Pläne wird verwiesen. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Erschließungsfunktion ist die bisherige öffentliche Widmung der Wirtschaftswege aufzuheben. Dies erfolgt nach § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes mittels einer Ortssatzung. 3. Finanzielle Auswirkungen Bei einem Wegfall der öffentlichen Widmung und der anschließenden Verpachtung entfällt die Unterhaltungsarbeit für die bisherige Wegefläche. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die derzeit grundsätzlich der Stadt obliegende Unterhaltungspflicht entfällt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.