Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 84-24-05
Nr. der Ratsdrucksache: 1076-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
17.04.2018
Rat
08.05.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwidmung und Widmung von Wegeflächen in der Gemarkung Eschweiler
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Ley
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1076-X
1. Sachverhalt:
Westlich der Ortslage Eschweiler befindet sich der Golfplatz Eschweiler. In diesem Bereich befinden sich Wegeflächen, die im Flurbereinigungsverfahren Iversheim als Wirtschaftswege ausgewiesen worden sind. Diese dienen zur Bewirtschaftung der daran angrenzenden landwirtschaftlich
und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke.
Die Zufahrt- und Erschließungsfunktion für einzelne Wege und Wegeflächen ist mittlerweile nicht
mehr gegeben. Einige bisher landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden
als Golfplatz genutzt, andere durch Wirtschaftswege erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechthaltung der in Rede stehenden Wegeflächen als Wirtschaftswege liegt nicht mehr vor.
Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Flächen im Eigentum der Stadt Bad
Münstereifel zu belassen und durch eine Verpachtung einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.
Für den Fall, dass die derzeitige Nutzung später nicht mehr gegeben ist, kann durch eine neue
Widmung die dann ggf. notwendige Zufahrt- und Erschließungsfunktion als Wirtschaftsweg wieder
hergestellt werden, da die zur Entwidmung vorgesehenen Flächen im Eigentum der Stadt verbleiben.
Im einzelnen handelt es sich um nachfolgende Wirtschaftswege bzw. Teilflächen aus den Wegen:
Gemarkung
Eschweiler
Eschweiler
Eschweiler
Eschweiler
Eschweiler
Eschweiler
Eschweiler
Flur
1
1
1
1
1
1
5
Flurstück
12
2
21
27
31
30
42
Anmerkung
teilweise
teilweise
Im weiteren ist die Zuwegung zum Radioteleskop Stockert über das Grundstück Gemarkung
Eschweiler, Flur 1, Nr. 80 nicht separat parzelliert. Die als Zuwegung dienende Wegefläche ist als
eigenständige Parzelle zu widmen.
Auf die beigefügten Pläne wird verwiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Erschließungsfunktion ist die bisherige öffentliche Widmung
der Wirtschaftswege aufzuheben. Dies erfolgt nach § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes
mittels einer Ortssatzung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei einem Wegfall der öffentlichen Widmung und der anschließenden Verpachtung entfällt die
Unterhaltungsarbeit für die bisherige Wegefläche.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die derzeit grundsätzlich der Stadt obliegende Unterhaltungspflicht entfällt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Satzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.