Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.04.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Ka
Nr. der Ratsdrucksache: 1077-X
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
17.04.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 13, Flst. 24, 25, 26, 27, 28, 29,
30, 81, Bodenbachtal 2
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung einer Fischteichanlage zur
Fischzucht mit 3 Fischteichen und 8 Fischzuchtbecken auf den Grundstücken Gemarkung Münstereifel, Flur 13, Flurstücke 24-30 und 81 – Bodenbachtal 2 in Eicherscheid vor.
Die o.g. Grundstücke liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB und sind im Flächennutzungsplan
als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem befinden sich die Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet mit Grünlandumbruchverbot.
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, wonach ein Vorhaben
im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1077-X
Bei der Fischzucht handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Sofern es sich hierbei
auch um ein privilegiertes Vorhaben handelt, kann der nachträglichen Genehmigung der Fischteichanlage zugestimmt werden. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel