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Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 13, Flst. 74 und 75, Bodenbachtal 1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 13, Flst. 74 und 75, Bodenbachtal 1) Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 13, Flst. 74 und 75, Bodenbachtal 1)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.04.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Ka Nr. der Ratsdrucksache: 1078-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 17.04.2018 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 13, Flst. 74 und 75, Bodenbachtal 1 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung eines Wohnhauses als Betriebsleiterwohnhaus zur Fischteichanlage „Bodenbachtal 2“ auf den Grundstücken Gemarkung Münstereifel, Flur 13, Flurstücke Nr. 74 und 75 vor. Die o.g. Grundstücke liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB und sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem befinden sich die Grundstücke im Landschafsschutzgebiet mit Grünlandumbruchverbot. Das beantragte Gebäude wurde im Jahre 1929 errichtet. Es handelt sich hierbei um ein teilweise unterkellertes eineinhalb geschossiges Wohnhaus mit einer Grundfläche von ca. 80 qm. Die angrenzende Garage verfügt über eine Grundfläche von rund 70 qm. Das Gebäude soll dem land- Seite 2 von Ratsdrucksache 1078-X wirtschaftlichen Betrieb der Fischteichanlagen als Betriebsleiterwohnhaus dienen, sodass es nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen ist. Sofern es sich bei der Fischzucht um ein privilegiertes Vorhaben handelt, kann das Betriebsleiterwohnhaus evtl. als Nebenanlage zum landwirtschaftlichen Betrieb genehmigt werden. Das Einvernehmen wird gem. § 36 BauGB erteilt. Dem Ausschuss zur Kenntnis. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel