Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60.3 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 571-X/Z-3
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
17.04.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1 – Burg Kirspenich
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück Nr. 264 – Im Baist in wurde in 2016 und 2017
bereits zu mehreren Vorhaben das städtische Einvernehmen erteilt. Die Details hierzu sind den
Ratsdrucksachen Nr. 571-X sowie 571-X/Z1 und Z2 zu entnehmen.
Zwischenzeitlich erfolgte erneut eine Umplanung bezogen auf die Standortwahl und geringfügige
Veränderungen am Objekt selbst:
Der Geräteschuppen soll, wie ursprünglich geplant, nun doch weiter rückwärtig auf dem Grundstück und traufständig zur Straße Im Baist errichtet werden. Zudem erfolgt eine geringfügige Erhöhung des Firstes um 35 cm sowie eine geänderte Anordnung von Türen/Toren und Fenstern.
Ebenso ist weiterhin eine Parkplatzfläche mit insgesamt 52 Stellplätzen geplant. Hiervon sind 29
Stellplätze vor und 23 Stellplätze hinter dem geplanten Geräteschuppen geplant.
Seite 2 von Ratsdrucksache 571-X/Z-3
Als Schallschutzmaßnahme für die vorderen Stellplätze ist angrenzend an den Geräteschuppen
die Errichtung einer ca. 2,50 hohen Schallschutzwand mit Überdachung geplant. Die genaue Lage
ist den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Für die rückwärtigen 23 Stellplätze dient der geplante Geräteschuppen als ausreichende Lärmschutzmaßnahme. Diese Planungen ergeben sich aus dem Nachtrag zum Lärmschutzgutachten.
Die Untere Wasserbehörde beim Kreis hat keine Bedenken gegen die Umplanungen, da die geplante Begrenzungs-/Schallschutzmauer mit regelmäßigen Öffnungen versehen wird, um so ggf.
nicht versickerndes Niederschlagswasser im Bereich der Parkfläche über die Böschung dem
Holzbach zuzuführen. Auch wurde ein geforderter 5 m breiter Freistreifen zwischen Böschungsoberkante Gewässer und den baulichen Anlagen durch die vorgelegten Planungen eingehalten.
Städtischerseits wurde die Erschließung bezogen auf die geplante Ableitung des überschüssigen
Niederschlagswassers über die Maueröffnungen ebenfalls geprüft. Hier könnte zur Vermeidung
möglicherweise entstehender Schäden bzw. Ausspülungen im Böschungsbereich eine Bachbettstickung eingebracht werden. Die Kosten für die Einbringung dieser Bachbettstickung sind vom
Antragsteller zu übernehmen.
Die vorlegten Planungen fügen sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. Ähnliche
Anlagen sind umliegend bereits vorhanden.
Auch wurden die Änderungen aus denkmalpflegerischer Sicht geprüft. Das Benehmen mit dem
LVR-Amt für Denkmalpflege konnte hergestellt werden.
Da aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht gegen die vorgelegten Planungen keine
Bedenken bestehen, wurde das Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Erlaubnis nach § 9
DSchG verwaltungsseitig erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig auf Grundlage des BauGB, der BauO NRW, der
Baunutzungsverordnung und erlaubnispflichtig im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine