Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1 - Burg Kirspenich)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
05.04.18, 15:02
Aktualisiert
05.04.18, 15:02
Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1 - Burg Kirspenich) Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1 - Burg Kirspenich)

öffnen download melden Dateigröße: 141 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.03.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60.3 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 571-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 17.04.2018 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1 – Burg Kirspenich __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 9, Flurstück Nr. 264 – Im Baist in wurde in 2016 und 2017 bereits zu mehreren Vorhaben das städtische Einvernehmen erteilt. Die Details hierzu sind den Ratsdrucksachen Nr. 571-X sowie 571-X/Z1 und Z2 zu entnehmen. Zwischenzeitlich erfolgte erneut eine Umplanung bezogen auf die Standortwahl und geringfügige Veränderungen am Objekt selbst: Der Geräteschuppen soll, wie ursprünglich geplant, nun doch weiter rückwärtig auf dem Grundstück und traufständig zur Straße Im Baist errichtet werden. Zudem erfolgt eine geringfügige Erhöhung des Firstes um 35 cm sowie eine geänderte Anordnung von Türen/Toren und Fenstern. Ebenso ist weiterhin eine Parkplatzfläche mit insgesamt 52 Stellplätzen geplant. Hiervon sind 29 Stellplätze vor und 23 Stellplätze hinter dem geplanten Geräteschuppen geplant. Seite 2 von Ratsdrucksache 571-X/Z-3 Als Schallschutzmaßnahme für die vorderen Stellplätze ist angrenzend an den Geräteschuppen die Errichtung einer ca. 2,50 hohen Schallschutzwand mit Überdachung geplant. Die genaue Lage ist den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Für die rückwärtigen 23 Stellplätze dient der geplante Geräteschuppen als ausreichende Lärmschutzmaßnahme. Diese Planungen ergeben sich aus dem Nachtrag zum Lärmschutzgutachten. Die Untere Wasserbehörde beim Kreis hat keine Bedenken gegen die Umplanungen, da die geplante Begrenzungs-/Schallschutzmauer mit regelmäßigen Öffnungen versehen wird, um so ggf. nicht versickerndes Niederschlagswasser im Bereich der Parkfläche über die Böschung dem Holzbach zuzuführen. Auch wurde ein geforderter 5 m breiter Freistreifen zwischen Böschungsoberkante Gewässer und den baulichen Anlagen durch die vorgelegten Planungen eingehalten. Städtischerseits wurde die Erschließung bezogen auf die geplante Ableitung des überschüssigen Niederschlagswassers über die Maueröffnungen ebenfalls geprüft. Hier könnte zur Vermeidung möglicherweise entstehender Schäden bzw. Ausspülungen im Böschungsbereich eine Bachbettstickung eingebracht werden. Die Kosten für die Einbringung dieser Bachbettstickung sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die vorlegten Planungen fügen sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. Ähnliche Anlagen sind umliegend bereits vorhanden. Auch wurden die Änderungen aus denkmalpflegerischer Sicht geprüft. Das Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege konnte hergestellt werden. Da aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht gegen die vorgelegten Planungen keine Bedenken bestehen, wurde das Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Erlaubnis nach § 9 DSchG verwaltungsseitig erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig auf Grundlage des BauGB, der BauO NRW, der Baunutzungsverordnung und erlaubnispflichtig im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine