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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlagen "Narzissenweg" und "Krokusweg" sowie eines Teilstücks eines zwischen „Asternweg“ und „Bonnstraße“ vorgesehenen Fuß-, Radweges in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
10.04.18, 18:32
Aktualisiert
10.04.18, 18:32
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlagen "Narzissenweg" und "Krokusweg" sowie eines Teilstücks eines zwischen „Asternweg“ und „Bonnstraße“ vorgesehenen Fuß-, Radweges in Pulheim) Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlagen "Narzissenweg" und "Krokusweg" sowie eines Teilstücks eines zwischen „Asternweg“ und „Bonnstraße“ vorgesehenen Fuß-, Radweges in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.04.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 28.02.2018 TOP 12 Vorlage Nr.: 103/2017 Widmung der Erschließungsanlagen "Narzissenweg" und "Krokusweg" sowie eines Teilstücks eines zwischen „Asternweg“ und „Bonnstraße“ vorgesehenen Fuß-, Radweges in Pulheim Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: 1. Narzissenweg Gemarkung Pulheim Flur 3 Flurstück 2146 (Teilfläche) Krokusweg Gemarkung Pulheim Flur 3 Flurstück 2147 In der Anlage 1 ist die Teilfläche des Flurstücks 2146 und das Flurstück 2147 schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden in dem durch Schraffur dargestellten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. 2. Narzissenweg Gemarkung Pulheim Flur 3 Flurstück 2146 (Teilflächen) In der Anlage 2 sind die Teilflächen des Flurstücks 2146 gepunktet dargestellt. Die Teilflächen werden in dem punktiert dargestellten Umfang als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- / Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. 3. Verbindungsweg zwischen Bonnstraße und einem Privatweg Gemarkung Pulheim Flur 3 Flurstück 2149 (Teilfläche) In der Anlage 3 ist die Teilfläche des Flurstücks 2149 gepunktet dargestellt. Die Teilfläche wird in dem punktiert dargestellten Umfang als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- / Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 28.02.2018 Seite 2