Daten
Kommune
Inden
Größe
132 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
05.04.18, 13:57
Aktualisiert
05.04.18, 13:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
38/2018
1. Ergänzung
Datum
Hauptamt
04.04.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
19.04.2018
Rat
17.05.2018
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
IT-Support in den Schulen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Verwaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im
Bereich Schulsupport. Er stimmt der Unterzeichnung einer Kostenübernahmeerklärung gegenüber der
kdvz Rhein-Erft-Rur auf Basis der vorliegenden Kostenaufstellung zu.
Begründung:
Im Schulgesetz NRW ist die Verpflichtung des Schulträgers festgeschrieben, die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine
am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur
Verfügung zu stellen.
Sinnvoll eingesetzt unterstützt eine IT-Sachausstattung diese Zielsetzung. Die Begründung ihrer
Ausstattungsbedarfe legt die Schule in den fachlichen Lernmittelkonzepten und - darauf aufbauend
- im schulischen Medienkonzept fest. Auf Basis dieser Informationen aus den Schulen kann der
Schulträger einen tragfähigen Medienentwicklungsplan erstellen.
Der Medienentwicklungsplan ist ein Instrument, mit dem Schulträger in Abstimmung mit den
Schulen und ggf. externen Dienstleistern den Einsatz von Medien in Schulen planen und die dafür
erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das pädagogische mit dem
technischen Konzept (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und dem organisatorischen Konzept
(Fortbildung und Finanzierung). Damit sind die drei Partner der Medienentwicklungsplanung
benannt: die Schulen, der Schulträger und der kommunale IT-Dienstleister. Voraussetzung für den
Medienentwicklungsplan ist ein pädagogisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien in der
Schule. Dieses Konzept soll in das Schulprogramm eingebettet sein und ist somit Teil der Schulund Unterrichtsentwicklung.
Der Support in den Schulen wurde bisher durch die Schulen in Eigenregie geregelt. Entweder haben
sich engagierte Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schulleitungen um die zu erledigenden Aufgaben
gekümmert oder bei Problemen wurden Firmen beauftragt. Eine personelle Unterstützung seitens
der Verwaltung konnte nicht geleistet werden.
Den o.g. Ausführungen ist jedoch zu entnehmen, dass sich die Aufgaben der IT-Betreuung in den
Schulen in den letzten Jahren verändert haben und somit nicht mehr „nebenbei“ erledigt werden
können.
Unter dem Dach der kdvz Rhein-Erft-Rur wurde bereits im Jahr 2009 eine interkommunale
Zusammenarbeit für den Bereich Schulsupport gegründet. Derzeit sind dieser Zusammenarbeit
insgesamt sieben kreisangehörige Kommunen angeschlossen - weitere werden kurzfristig folgen.
Da die Probleme an beiden Schulen ähnlich sind, haben sich Vertreter der Schulen, der Verwaltung
sowie des Schulsupports getroffen und sich über die Arbeitsweise des Schulsupports informiert.
Anschließend haben sich die Schulen sowie die Verwaltung für die Unterstützung durch den
Schulsupport ausgesprochen.
Derzeit wird bei einem Stundensatz von 39,73 € die Dienstleistung Schulsupport für insgesamt rd.
15 TEUR p.a. angeboten. Diese Kosten müssten zusätzlich im Haushaltsplan berücksichtigt werden.
In der letzten Sitzung haben Vertreter des Schulsupports die Arbeits- und Vorgehensweise
vorgestellt. Bei den Ausschussmitgliedern bestand Einvernehmen mit diesen und den weiteren
Informationen, die der Niederschrift zur letzten Sitzung beigefügt waren, die Thematik in der
anstehenden Sitzung erneut zu erörtern und einen Beschluss zu fassen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
15.000 € p.a.
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
€
zweites Folgejahr
€
drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme in den Haushaltsplan
_______________________
Aufgestellt
Der Bürgermeister
In Vertretung
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Allgemeiner Vertreter
Fachbereichsleiter
Kämmerer
des Bürgermeisters
Beschlussvorlage 38/2018 1. Ergänzung
Seite 2