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Beschlussvorlage (IT-Support in den Schulen der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
132 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
05.04.18, 13:57
Aktualisiert
05.04.18, 13:57
Beschlussvorlage (IT-Support in den Schulen der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (IT-Support in den Schulen der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 38/2018 1. Ergänzung Datum Hauptamt 04.04.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 19.04.2018 Rat 17.05.2018 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: IT-Support in den Schulen der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Verwaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich Schulsupport. Er stimmt der Unterzeichnung einer Kostenübernahmeerklärung gegenüber der kdvz Rhein-Erft-Rur auf Basis der vorliegenden Kostenaufstellung zu. Begründung: Im Schulgesetz NRW ist die Verpflichtung des Schulträgers festgeschrieben, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Sinnvoll eingesetzt unterstützt eine IT-Sachausstattung diese Zielsetzung. Die Begründung ihrer Ausstattungsbedarfe legt die Schule in den fachlichen Lernmittelkonzepten und - darauf aufbauend - im schulischen Medienkonzept fest. Auf Basis dieser Informationen aus den Schulen kann der Schulträger einen tragfähigen Medienentwicklungsplan erstellen. Der Medienentwicklungsplan ist ein Instrument, mit dem Schulträger in Abstimmung mit den Schulen und ggf. externen Dienstleistern den Einsatz von Medien in Schulen planen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das pädagogische mit dem technischen Konzept (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und dem organisatorischen Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Damit sind die drei Partner der Medienentwicklungsplanung benannt: die Schulen, der Schulträger und der kommunale IT-Dienstleister. Voraussetzung für den Medienentwicklungsplan ist ein pädagogisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien in der Schule. Dieses Konzept soll in das Schulprogramm eingebettet sein und ist somit Teil der Schulund Unterrichtsentwicklung. Der Support in den Schulen wurde bisher durch die Schulen in Eigenregie geregelt. Entweder haben sich engagierte Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schulleitungen um die zu erledigenden Aufgaben gekümmert oder bei Problemen wurden Firmen beauftragt. Eine personelle Unterstützung seitens der Verwaltung konnte nicht geleistet werden. Den o.g. Ausführungen ist jedoch zu entnehmen, dass sich die Aufgaben der IT-Betreuung in den Schulen in den letzten Jahren verändert haben und somit nicht mehr „nebenbei“ erledigt werden können. Unter dem Dach der kdvz Rhein-Erft-Rur wurde bereits im Jahr 2009 eine interkommunale Zusammenarbeit für den Bereich Schulsupport gegründet. Derzeit sind dieser Zusammenarbeit insgesamt sieben kreisangehörige Kommunen angeschlossen - weitere werden kurzfristig folgen. Da die Probleme an beiden Schulen ähnlich sind, haben sich Vertreter der Schulen, der Verwaltung sowie des Schulsupports getroffen und sich über die Arbeitsweise des Schulsupports informiert. Anschließend haben sich die Schulen sowie die Verwaltung für die Unterstützung durch den Schulsupport ausgesprochen. Derzeit wird bei einem Stundensatz von 39,73 € die Dienstleistung Schulsupport für insgesamt rd. 15 TEUR p.a. angeboten. Diese Kosten müssten zusätzlich im Haushaltsplan berücksichtigt werden. In der letzten Sitzung haben Vertreter des Schulsupports die Arbeits- und Vorgehensweise vorgestellt. Bei den Ausschussmitgliedern bestand Einvernehmen mit diesen und den weiteren Informationen, die der Niederschrift zur letzten Sitzung beigefügt waren, die Thematik in der anstehenden Sitzung erneut zu erörtern und einen Beschluss zu fassen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 15.000 € p.a. davon: im Haushalt des laufenden Jahres € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme in den Haushaltsplan _______________________ Aufgestellt Der Bürgermeister In Vertretung _______________________ _______________________ ___________________________ Allgemeiner Vertreter Fachbereichsleiter Kämmerer des Bürgermeisters Beschlussvorlage 38/2018 1. Ergänzung Seite 2