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Beschlussvorlage (Fehlender Gehweg vor der Kindertagesstätte "Mühlenbachkinder" in Türnich, Pappelstraße 5; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
10.04.18, 15:58
Aktualisiert
10.04.18, 15:58
Beschlussvorlage (Fehlender Gehweg vor der Kindertagesstätte "Mühlenbachkinder" in Türnich, 
Pappelstraße 5;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) Beschlussvorlage (Fehlender Gehweg vor der Kindertagesstätte "Mühlenbachkinder" in Türnich, 
Pappelstraße 5;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeitung: Guido Ensemeier TOP Drs.-Nr.: 154.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 05.04.2018 Bemerkungen 17.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Fehlender Gehweg vor der Kindertagesstätte "Mühlenbachkinder" in Türnich, Pappelstraße 5; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Ensemeier Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 15 gez. Schwister gez. Giesen Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Die in der Örtlichkeit vorhandene Markierung zur Kennzeichnung einer Gehweganlage auf der Fahrbahnfläche vor der Kindertagesstätte ist seinerzeit (2013) als Provisorium und Übergangslösung vorgesehen worden. Es wurde vereinbart, die fehlende Gehweganlage in einer Breite von 1,5 m baulich auf der „ehemaligen“ Fahrbahnfläche anzulegen. Dies sollte nach Veräußerung der städtischen Grundstücke gegenüber der angesprochenen KiTa umgesetzt werden, und zwar nach dem Bau der Wohngebäude und Fertigstellung der Zuwegungen und Zufahrten von der öffentlichen Verkehrsfläche zu den Wohngebäuden bzw. Stellplätzen/Garagen. Aktuell ist absehbar, dass vermutlich bis Ende 2018/Anfang 2019 die Voraussetzungen zum Bau der Gehweganlage gegeben sind. Das für die Umsetzung der Baumaßnahme zuständige Fachamt wird das Planungskonzept planerisch ausarbeiten, eine Kostenermittlung erstellen und entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2019 beantragen. Gedanklich sollten die Haushaltsmittel für den nachträglichen Bau der Gehweganlage durch die Einnahmen aus dem Verkauf der angesprochenen, städtischen Flächen gedeckt werden. Aus heutiger Sicht ist der Bau der Gehweganlage im Jahr 2019 möglich. Beschlussvorlage 154.18 1. Ergänzung Seite 2