Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
10.04.18, 15:58
Aktualisiert
10.04.18, 15:58
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeitung: Guido Ensemeier
TOP
Drs.-Nr.: 154.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
05.04.2018
Bemerkungen
17.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Fehlender Gehweg vor der Kindertagesstätte "Mühlenbachkinder" in Türnich,
Pappelstraße 5;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Ensemeier
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 15
gez. Schwister
gez. Giesen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Die in der Örtlichkeit vorhandene Markierung zur Kennzeichnung einer Gehweganlage auf der
Fahrbahnfläche vor der Kindertagesstätte ist seinerzeit (2013) als Provisorium und
Übergangslösung vorgesehen worden.
Es wurde vereinbart, die fehlende Gehweganlage in einer Breite von 1,5 m baulich auf der
„ehemaligen“ Fahrbahnfläche anzulegen. Dies sollte nach Veräußerung der städtischen
Grundstücke gegenüber der angesprochenen KiTa umgesetzt werden, und zwar nach dem Bau
der Wohngebäude und Fertigstellung der Zuwegungen und Zufahrten von der öffentlichen
Verkehrsfläche zu den Wohngebäuden bzw. Stellplätzen/Garagen.
Aktuell ist absehbar, dass vermutlich bis Ende 2018/Anfang 2019 die Voraussetzungen zum Bau
der Gehweganlage gegeben sind.
Das für die Umsetzung der Baumaßnahme zuständige Fachamt wird das Planungskonzept
planerisch ausarbeiten, eine Kostenermittlung erstellen und entsprechende Haushaltsmittel für das
Jahr 2019 beantragen. Gedanklich sollten die Haushaltsmittel für den nachträglichen Bau der
Gehweganlage durch die Einnahmen aus dem Verkauf der angesprochenen, städtischen Flächen
gedeckt werden.
Aus heutiger Sicht ist der Bau der Gehweganlage im Jahr 2019 möglich.
Beschlussvorlage 154.18 1. Ergänzung
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