Daten
Kommune
Kerpen
Größe
218 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
10.04.18, 15:58
Aktualisiert
10.04.18, 15:58
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24 / Hochbau, Gebäude und
Energiewirtschaft
Bearbeitung: Herr Pütgens
TOP
Drs.-Nr.: 232.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.04.2018
Bemerkungen
17.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Planung und Ausführung des "Multiplen Feuerwehrgerätehauses" in Manheim-neu;
hier: Antrag der Ortsvorsteherin Frau Lambertz
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Pütgens
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Zum Antrag der Ortsvorsteherin Manheim/Manheim-Neu, Frau Lambertz vom 28.03.18 wird wie
folgt Stellung genommen:
Zur Planung dieses Bauvorhabens wurde im 1. Quartal 2016 ein Architekt ausgewählt. Die
Ergebnisse der Entwurfsplanung wurden dem Bürgerbeirat in seiner Sitzung vom 21.09.2016
vorgestellt und wie folgt beschlossen:
Mit Blick auf das verfügbare Budget für diese Teilmaßnahme erfolgten anschließend
Optimierungsüberlegungen zur Kostenreduzierung. Diese schlossen auch Grundstücksfragen ein,
welche mit der örtlichen katholischen Kirchengemeinde diskutiert und schließlich im Oktober 2017
zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten. Auf dieser Grundlage wurde die
weitere Planung mit Start im November 2017 und zuletzt geschätzten Kosten von brutto rd.
900.000,--€ angegangen. Diese Kostenschätzung gilt es in weiteren Arbeitsschritten unter
Zuziehung von weiteren Fachplanerleistungen wie Haustechnik, Bauphysik und Tragwerk zu
festigen.
Es musste jedoch erkannt werden, dass die zahlreichen Bauprojekte mit den vorhandenen
Personalressourcen der Hochbauabteilung nicht in den vorherrschenden Terminvorstellungen zu
realisieren sind. Die ständig zunehmende Arbeitsdichte birgt wachsende Projektrisiken.
Bauprojekten im Kita- und Schulbereich wurde eine höhere Priorität beigemessen, was dann im
Dezember letzten Jahres zu der Verwaltungsentscheidung führte, das hier in Rede stehende
Projekt für einen Zeitraum von ca. 3 Monaten zurück zu stellen. Der Bürgerbeirat Manheim wurde
daraufhin mit Schreiben vom 14.12.2017 hierüber in Kenntnis gesetzt.
Der durch die „Grippewelle“ diesen Jahres bedingte, allgemein bekannte hohe Krankenstand
verursachte auch massive Personalausfälle in der Hochbauabteilung. Aus diesem Grund
scheiterte die ursprünglich beabsichtigte Wiederaufnahme der Planung im vergangenen Monat
und kann nun erst in der 2. Aprilhälfte starten.
Beschlussvorlage 232.18 1. Ergänzung
Seite 2
Zum bisherigen Planungsstand wird auf die Niederschrift zur 24. Sitzung des Bürgerbeirates
Manheim am 21.09.2016 verwiesen. Augenblicklich befindet sich das Projekt in der
Vorplanungsphase Die Benennung von Meilensteinen zu Bauablauf, Bauantrag, Spatenstich
bedarf der Ergebnisse nun folgender Planungsschritte in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3
HAOI). Dies gilt ebenfalls hinsichtlich der Finanzierung, welche auf die nun folgende nähere
Prüfung der Kostenfrage aufbaut. Die Kostenschätzung des Architekten wird durch spezifische
Beiträge noch zu beauftragender Fachingenieurleistungen weiter konkretisiert. Die bisherigen
Einsparungen im Gesamtbudget der Infrastrukturbauten in Manheim-Neu lassen die Möglichkeit
der Aufstockung der augenblicklich für das „Multiple Feuerwehrgerätehaus“ eingeplanten Mittel
von 901.000,-- € erkennen.
Beschlussvorlage 232.18 1. Ergänzung
Seite 3