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Beschlussvorlage (Planung und Ausführung des "Multiplen Feuerwehrgerätehauses" in Manheim-neu; hier: Antrag der Ortsvorsteherin Frau Lambertz)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
218 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
10.04.18, 15:58
Aktualisiert
10.04.18, 15:58
Beschlussvorlage (Planung und Ausführung des "Multiplen Feuerwehrgerätehauses" in Manheim-neu;
hier: Antrag der Ortsvorsteherin Frau Lambertz) Beschlussvorlage (Planung und Ausführung des "Multiplen Feuerwehrgerätehauses" in Manheim-neu;
hier: Antrag der Ortsvorsteherin Frau Lambertz) Beschlussvorlage (Planung und Ausführung des "Multiplen Feuerwehrgerätehauses" in Manheim-neu;
hier: Antrag der Ortsvorsteherin Frau Lambertz)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24 / Hochbau, Gebäude und Energiewirtschaft Bearbeitung: Herr Pütgens TOP Drs.-Nr.: 232.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 06.04.2018 Bemerkungen 17.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Planung und Ausführung des "Multiplen Feuerwehrgerätehauses" in Manheim-neu; hier: Antrag der Ortsvorsteherin Frau Lambertz X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Zum Antrag der Ortsvorsteherin Manheim/Manheim-Neu, Frau Lambertz vom 28.03.18 wird wie folgt Stellung genommen: Zur Planung dieses Bauvorhabens wurde im 1. Quartal 2016 ein Architekt ausgewählt. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung wurden dem Bürgerbeirat in seiner Sitzung vom 21.09.2016 vorgestellt und wie folgt beschlossen: Mit Blick auf das verfügbare Budget für diese Teilmaßnahme erfolgten anschließend Optimierungsüberlegungen zur Kostenreduzierung. Diese schlossen auch Grundstücksfragen ein, welche mit der örtlichen katholischen Kirchengemeinde diskutiert und schließlich im Oktober 2017 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten. Auf dieser Grundlage wurde die weitere Planung mit Start im November 2017 und zuletzt geschätzten Kosten von brutto rd. 900.000,--€ angegangen. Diese Kostenschätzung gilt es in weiteren Arbeitsschritten unter Zuziehung von weiteren Fachplanerleistungen wie Haustechnik, Bauphysik und Tragwerk zu festigen. Es musste jedoch erkannt werden, dass die zahlreichen Bauprojekte mit den vorhandenen Personalressourcen der Hochbauabteilung nicht in den vorherrschenden Terminvorstellungen zu realisieren sind. Die ständig zunehmende Arbeitsdichte birgt wachsende Projektrisiken. Bauprojekten im Kita- und Schulbereich wurde eine höhere Priorität beigemessen, was dann im Dezember letzten Jahres zu der Verwaltungsentscheidung führte, das hier in Rede stehende Projekt für einen Zeitraum von ca. 3 Monaten zurück zu stellen. Der Bürgerbeirat Manheim wurde daraufhin mit Schreiben vom 14.12.2017 hierüber in Kenntnis gesetzt. Der durch die „Grippewelle“ diesen Jahres bedingte, allgemein bekannte hohe Krankenstand verursachte auch massive Personalausfälle in der Hochbauabteilung. Aus diesem Grund scheiterte die ursprünglich beabsichtigte Wiederaufnahme der Planung im vergangenen Monat und kann nun erst in der 2. Aprilhälfte starten. Beschlussvorlage 232.18 1. Ergänzung Seite 2 Zum bisherigen Planungsstand wird auf die Niederschrift zur 24. Sitzung des Bürgerbeirates Manheim am 21.09.2016 verwiesen. Augenblicklich befindet sich das Projekt in der Vorplanungsphase Die Benennung von Meilensteinen zu Bauablauf, Bauantrag, Spatenstich bedarf der Ergebnisse nun folgender Planungsschritte in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HAOI). Dies gilt ebenfalls hinsichtlich der Finanzierung, welche auf die nun folgende nähere Prüfung der Kostenfrage aufbaut. Die Kostenschätzung des Architekten wird durch spezifische Beiträge noch zu beauftragender Fachingenieurleistungen weiter konkretisiert. Die bisherigen Einsparungen im Gesamtbudget der Infrastrukturbauten in Manheim-Neu lassen die Möglichkeit der Aufstockung der augenblicklich für das „Multiple Feuerwehrgerätehaus“ eingeplanten Mittel von 901.000,-- € erkennen. Beschlussvorlage 232.18 1. Ergänzung Seite 3