Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
10.04.18, 15:04
Aktualisiert
23.05.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeitung: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 198.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
09.04.2018
Bemerkungen
10.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung durch Grundstücksvergabe nach
Erbbaurecht;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Zwischenmitteilung der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachbearbeitung
gez. Schaaf
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 17/GEV
gez. Schaaf
gez. Canzler
gez. Comacchio
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Aufgrund urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheiten konnte noch keine abschließende
Abstimmung innerhalb der Verwaltung herbeigeführt werden. Für die kommende Woche ist ein
Gespräch in dieser Angelegenheit terminiert.
Als Zwischenergebnis kann im Moment Folgendes mitgeteilt werden:
Die im Antrag aufgezeigten bilanziellen Folgen dürften zutreffend sein.
Es
ist
daneben
allerdings
festzuhalten,
dass
bei
einem
solchen
Vorgehen
Grunderwerbsnebenkosten (Steuer, Notarkosten) anfallen, die im Konzern Stadt (Stadt und seine
verbundenen Unternehmen) zu tragen sind. Überschläglich macht das ca. zehn Prozent des
Kaufpreises aus.
Ebenfalls muss hier darauf hingewiesen werden, dass die Verwaltung im Ergebnis keine exakte
Berechnung und Gegenüberstellung der Varianten abgeben kann. Es ist nicht verlässlich zu
sagen, inwieweit sich die Bodenpreise genau in dieser Lage über solch einen langen Zeitraum
entwickeln werden, in welcher Höhe insbesondere bei dem derzeitigen Zinsniveau ein
Erbpachtzins erzielbar wäre und ob überhaupt ein Investor Interesse für ein Investment zeigt,
wenn ausschließlich mit dem Erbpachtmodell gearbeitet werden soll.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es selbstverständlich auch eines entsprechenden
Beschlusses
der
Gesellschafterversammlung
der
Grundstücksentwicklungsund
verwertungsgesellschaft Kerpen mbH bedürfte. Isoliert für den städtischen Haushalt betrachtet
stellt sich die Vorgehensweise möglicherweise positiv dar, in der Konzernbetrachtung hingegen
könnte man zu einem anderen Ergebnis kommen.
Beschlussvorlage 198.18 1. Ergänzung
Seite 2