Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung durch Grundstücksvergabe nach Erbbaurecht; hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
10.04.18, 15:04
Aktualisiert
23.05.18, 13:16
Beschlussvorlage (Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung durch Grundstücksvergabe nach Erbbaurecht;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke) Beschlussvorlage (Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung durch Grundstücksvergabe nach Erbbaurecht;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke)

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeitung: Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 198.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 09.04.2018 Bemerkungen 10.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung durch Grundstücksvergabe nach Erbbaurecht; hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Zwischenmitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung gez. Schaaf Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 17/GEV gez. Schaaf gez. Canzler gez. Comacchio Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Aufgrund urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheiten konnte noch keine abschließende Abstimmung innerhalb der Verwaltung herbeigeführt werden. Für die kommende Woche ist ein Gespräch in dieser Angelegenheit terminiert. Als Zwischenergebnis kann im Moment Folgendes mitgeteilt werden: Die im Antrag aufgezeigten bilanziellen Folgen dürften zutreffend sein. Es ist daneben allerdings festzuhalten, dass bei einem solchen Vorgehen Grunderwerbsnebenkosten (Steuer, Notarkosten) anfallen, die im Konzern Stadt (Stadt und seine verbundenen Unternehmen) zu tragen sind. Überschläglich macht das ca. zehn Prozent des Kaufpreises aus. Ebenfalls muss hier darauf hingewiesen werden, dass die Verwaltung im Ergebnis keine exakte Berechnung und Gegenüberstellung der Varianten abgeben kann. Es ist nicht verlässlich zu sagen, inwieweit sich die Bodenpreise genau in dieser Lage über solch einen langen Zeitraum entwickeln werden, in welcher Höhe insbesondere bei dem derzeitigen Zinsniveau ein Erbpachtzins erzielbar wäre und ob überhaupt ein Investor Interesse für ein Investment zeigt, wenn ausschließlich mit dem Erbpachtmodell gearbeitet werden soll. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es selbstverständlich auch eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungsund verwertungsgesellschaft Kerpen mbH bedürfte. Isoliert für den städtischen Haushalt betrachtet stellt sich die Vorgehensweise möglicherweise positiv dar, in der Konzernbetrachtung hingegen könnte man zu einem anderen Ergebnis kommen. Beschlussvorlage 198.18 1. Ergänzung Seite 2