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Beschlussvorlage (Beleuchtung Eingang Umkleiden an der Ulrichschule; hier: Anfrage der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
09.04.18, 10:31
Aktualisiert
09.04.18, 10:31
Beschlussvorlage (Beleuchtung Eingang Umkleiden an der Ulrichschule;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Beleuchtung Eingang Umkleiden an der Ulrichschule;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 224.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 04.04.2018 Bemerkungen 12.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beleuchtung Eingang Umkleiden an der Ulrichschule; hier: Anfrage der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Leung gez. Leung gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Zur Anfrage des SPD-Ratsmitglieds Torsten Bielan vom 29.01.2018 bezüglich der Beleuchtung an der Zuwegung zum Eingang der Umkleiden an der Ulrichschule wird wie folgt Stellung genommen. Im ersten Schritt wird zur deutlichen Kennzeichnung der Stufe ein nachleuchtendes Treppenkantenprofil als auch eine in der Dunkelheit sichtbare Warnmarkierung angebracht. Sollte diese Maßnahme sich in der Praxis bewähren, so könnte eine zusätzliche Beleuchtung einschließlich der anfallenden Kosten entfallen. Sollte sich dies als nicht ausreichend herausstellen, werden die technischen Möglichkeiten zur Anbringung einer Außenbeleuchtung geprüft. Beschlussvorlage 224.18 Seite 2