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Beschlussvorlage (Möglichkeiten der Sanierung an der Ulrichschule; hier: Antrag der SPD-Fraktion und Antrag der Fraktion UWG/DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
167 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
06.04.18, 13:17
Beschlussvorlage (Möglichkeiten der Sanierung an der Ulrichschule;
hier: Antrag der SPD-Fraktion und Antrag der Fraktion UWG/DIE LINKE) Beschlussvorlage (Möglichkeiten der Sanierung an der Ulrichschule;
hier: Antrag der SPD-Fraktion und Antrag der Fraktion UWG/DIE LINKE) Beschlussvorlage (Möglichkeiten der Sanierung an der Ulrichschule;
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hier: Antrag der SPD-Fraktion und Antrag der Fraktion UWG/DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 3.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 23.02.2018 Bemerkungen 18.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Möglichkeiten der Sanierung an der Ulrichschule; hier: Antrag der SPD-Fraktion und Antrag der Fraktion UWG/DIE LINKE Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage noch gutachterlich ermittelt werden x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Mensaerweiterung Ulrichschule Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2018: 210.000,--€ Umbau Ulrichschule PSK 2121 10101 0961103 1001561 2018: 500.000,--€ Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: entsprechend den noch in Ermittlung befindlichen Kosten. Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Neubauvariante weiter zu verfolgen, sofern dies gutachterlich empfohlen wird. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez.II gez Leung gez. Pütgens gez.Comacchio gez. Canzler Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 2018 2019 2020 3. Folgejahr 4. Folgejahr Kosten werden derzeit noch mit externer Unterstützung ermittelt Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand brutto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 3.18 1. Ergänzung Seite 2 Begründung: Gemäß Antrag der SPD-Fraktion vom 22.12.2017 und der Fraktion UWG / Die Linke vom 20.02.2018 hat die Verwaltung mit Unterstützung eines externen Planers die alternative Möglichkeit eines Ersatzbaus für den als „Weiße Schule“ bekannten Gebäudeteil der Ulrichschule in Sindorf als auch die Sanierung desselben untersucht. Ausgangssituation Die zu verzeichnende Tendenz einer stetig wachsenden Schülerzahl hat sich in der Prognose zum Schulentwicklungsplan (SEP), Stand 29.08.2017, entsprechend niedergeschlagen. Die Ulrichschule wird in Zukunft eine Vierzügigkeit bereitstellen müssen. Neben der Versorgung der Kinder mit einem klassischen Schulraumangebot sind die Ganztagesbetreuung mit Mittagessensversorgung sowie die besonderen Bedürfnisse der Inklusion im Raumprogramm zu berücksichtigen. Dem Raumbedarf kann nicht durch die kürzlich im Januar 2018 fertig gestellte Erweiterung des Gebäudeteils „GelbeSchule“ mit insgesamt vier Klassen- und zwei Nebenräumen entsprochen werden (siehe hierzu auch die Stellungnahme zum SEP des Schulleiters, Herr Paulke, vom 11.10.2017). Die erforderliche Aufstockung der Zügigkeit auf vier Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2018/ 2019 bedingt kurzfristig die Aufstellung eines weiteren Klassencontainers. Die über die Jahre (seit 2011) als Interimslösung erfolgte Ansammlung von Containerklassen stellt eine unbefriedigende Situation dar. Das Schulgelände zwischen “Weißer Schule“ und Fuchsiusstraße müsste letztlich insgesamt fünf Containerklassen aufnehmen. In baulich / klimatischer Hinsicht (ein Teil der Container erfüllt keine EnEV-Anforderungen) als auch organisatorisch (u.a. keine Kommunikation durch Einzelsolitäre) sowie letztlich unter städtebaulichen Gesichtspunkten (Verringerung und Zersiedlung der Schulhoffläche) stellt dies eine suboptimale Ist-Situation dar. Hinzu kommt der altersbedingt sanierungsbedürftige Zustand des in Rede stehenden Gebäudeteils aus Anfang der 1950er Jahre . Erst in jüngster Vergangenheit (November 2017) wurde in einem Lagerraum des Kellergeschosses eine Schimmelbildung festgestellt. Die Sanitäranlagen sind renovierungsbedürftig, die Klassenräume entsprechen haustechnisch nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Darüber hinaus ist die Gebäudehülle sowohl im Kellerbereich abzudichten als auch energetisch durch Dämmung / neue Fensteranlagen aufzurüsten. Die Mängel des Gebäudes wurden in einer externen Machbarkeitsstudie vom 28.06.2017 zum Erweiterungsbau Ulrichschule, Punkt 3.1, benannt. Eine umfassende Sanierung des weißen Gebäudes ist bei weiterer Nutzungsabsicht unabdingbar. Der Mehrbedarf an Räumen ist allerdings im Bestand nicht realisierbar. Zu bedenken ist auch die Notwendigkeit eines Ersatzes für das baufällige Gemeindehaus an der Hegelstraße, welches derzeit noch die AWO Sindorf beherbergt. Ferner ist auch die erforderliche und bereits beschlossene Mensaerweiterung auf dem Schulgelände der Ulrichschule zu berücksichtigen (vgl. Schulausschuss vom 09.12.2015 - Top 2.3). Der aufgeführte Sanierungsund Erweiterungsbedarf der Ulrichschule besteht unabhängig vom Bau der dritten Grundschule in Sindorf. Zusammenfassend stützen folgende Faktoren die Notwendigkeit von Baumaßnahmen an der Ulrichschule: - erforderliche dauerhafte Bereitstellung der Vierzügigkeit nach SEP, - Ganztagesbetreuung mit Mittagessen und Inklusion, - Abbau der Containerlandschaft, - Ggfls. Platzbedarf für AWO, DRK und Bürgerbüro an diesem Standort, Beschlussvorlage 3.18 1. Ergänzung Seite 3 - Mensaerweiterung, - Sanierungsbedarf des weißen Gebäudes. Möglicher Lösungsansatz Im vorherigen Abschnitt wird ersichtlich, dass ein Konglomerat aus unterschiedlichsten Anforderungen einen Mehrraumbedarf und eine adäquate Unterbringungsmöglichkeit auslöst. Um all diesen aufgeführten Aspekten Rechnung zu tragen, ist der Neubau des Weißen Gebäudes gemäß den o.g. Anträgen und der Abriss des Altbaus untersucht worden. Aus Verwaltungssicht erfüllt der Neubau nahezu alle Anforderungen und Bedarfe der unterschiedlichen Nutzergruppen: - Realisierbarkeit eines zukunftssicheren Schulraumprogramms, - Auflösung der provisorischen Containerklassen, - Vermeidung der finanziellen Unwägbarkeiten eines Umbaus, - Räume für die AWO, DRK und Bürgerbüro können unweit des alten Standortes in einem neuen Gebäude integriert werden, - Die bereits beschlossene Erweiterung des bisher als Mensa genutzten Bestandsgebäudes (blaues Gebäude) entfällt, da dessen Funktion im Neubau zu integrieren wäre und stattdessen z.B. der Aufnahme der OGS dienen kann, - Mit einem Neubau lassen sich die aktuellen technischen und energetischen Anforderungen sowie die pädagogischen Erwartungen zur Gewährleistung eines modernen und zeitgemäßen Schulunterrichtes vollumfänglich realisieren. Weitere wesentliche Gründe sprechen noch für einen Ersatzbau. Dieser Baukörper könnte als LRiegel parallel zur Fuchsiusstraße errichtet werden. Damit lässt sich auch eine strukturierte städtebauliche Neuordnung des Gebäudeensembles Ulrichschule erreichen, da das Schulgelände auf der Seite Fuchsiusstraße klar durch eine Gebäudekante gefasst und abgegrenzt wird, sowie eine in sich geschlossene Vergrößerung der Schulhoffläche geschaffen werden kann. Zurzeit trennt der Altbau die Schulhoffläche und zergliedert sie in zwei Teile. Durch die parallele Anordnung des Neubaus zum Altbau kann in der Bauphase eine kostenträchtige Interimslösung entfallen. Die bereits vorhandenen Container müssen dann zwar versetzt werden, aber der Bestandsbau wäre bis zur Inbetriebnahme des neuen Gebäudes noch nutzungsfähig. Anschließend könnte dann der Abriss erfolgen. Die Vergrößerung einer zusammenhängenden Schulhoffläche hätte viele Vorteile. So ließe sich z.B. die Pausenaufsicht optimieren. Eine pädagogisch anspruchsvolle Spiellandschaft für die Schülerinnen und Schüler könnte darüber hinaus geschaffen werden. Ferner wäre die Möglichkeit einer Platzgestaltung für stadtteilbezogene außerschulische Aktivitäten, wie beispielsweise St. Martinsfeiern, Trödelmärkte, Brauchtumsfeste etc., eröffnet. Kostenermittlung und weiteres Verfahren Die zuvor beschriebenen wesentlichen Vorteile, welche mit einem Neubau zu verwirklichen wären, sind allerdings in einem Kosten-/Nutzenvergleich (unter Betrachtung von Lebenszykluskosten) mit einer grundsätzlich auch möglichen Sanierung des Altgebäudes abzuwägen. In diesem Zusammenhang spielt nicht nur der Vergleich der Baukosten eine Rolle, sondern auch bilanztechnische Aspekte in Form des Gebäuderestwertes sind zu berücksichtigen. Um hier eine belastbare Aussage treffen zu können, hat die Verwaltung zur Unterstützung entsprechende gutachterliche Fremdleistung in Anspruch genommen. Bis zum Sitzungstermin Beschlussvorlage 3.18 1. Ergänzung Seite 4 erwartet die Verwaltung hierzu ein Ergebnis. Das beauftragte Planerbüro wird dem Ausschuss seine Überlegungen und die daraus folgende Verfahrensempfehlung vorstellen. Beschlussvorlage 3.18 1. Ergänzung Seite 5