Daten
Kommune
Kerpen
Größe
167 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
06.04.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 3.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
23.02.2018
Bemerkungen
18.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Möglichkeiten der Sanierung an der Ulrichschule;
hier: Antrag der SPD-Fraktion und Antrag der Fraktion UWG/DIE LINKE
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten, die zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Beschlussvorlage noch gutachterlich ermittelt werden
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Mensaerweiterung Ulrichschule Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2018: 210.000,--€
Umbau Ulrichschule PSK 2121 10101 0961103 1001561
2018: 500.000,--€
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
entsprechend den noch in Ermittlung befindlichen Kosten.
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die
Neubauvariante weiter zu verfolgen, sofern dies gutachterlich empfohlen wird.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.II
gez Leung
gez. Pütgens
gez.Comacchio
gez. Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
2018
2019
2020
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Kosten werden derzeit noch mit externer
Unterstützung ermittelt
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand brutto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 3.18 1. Ergänzung
Seite 2
Begründung:
Gemäß Antrag der SPD-Fraktion vom 22.12.2017 und der Fraktion UWG / Die Linke vom
20.02.2018 hat die Verwaltung mit Unterstützung eines externen Planers die alternative
Möglichkeit eines Ersatzbaus für den als „Weiße Schule“ bekannten Gebäudeteil der Ulrichschule
in Sindorf als auch die Sanierung desselben untersucht.
Ausgangssituation
Die zu verzeichnende Tendenz einer stetig wachsenden Schülerzahl hat sich in der Prognose zum
Schulentwicklungsplan (SEP), Stand 29.08.2017, entsprechend niedergeschlagen. Die
Ulrichschule wird in Zukunft eine Vierzügigkeit bereitstellen müssen. Neben der Versorgung der
Kinder mit einem klassischen Schulraumangebot sind die Ganztagesbetreuung mit
Mittagessensversorgung sowie die besonderen Bedürfnisse der Inklusion im Raumprogramm zu
berücksichtigen.
Dem Raumbedarf kann nicht durch die kürzlich im Januar 2018 fertig gestellte Erweiterung des
Gebäudeteils „GelbeSchule“ mit insgesamt vier Klassen- und zwei Nebenräumen entsprochen
werden (siehe hierzu auch die Stellungnahme zum SEP des Schulleiters, Herr Paulke, vom
11.10.2017). Die erforderliche Aufstockung der Zügigkeit auf vier Eingangsklassen ab dem
Schuljahr 2018/ 2019 bedingt kurzfristig die Aufstellung eines weiteren Klassencontainers.
Die über die Jahre (seit 2011) als Interimslösung erfolgte Ansammlung von Containerklassen stellt
eine unbefriedigende Situation dar. Das Schulgelände zwischen “Weißer Schule“ und
Fuchsiusstraße müsste letztlich insgesamt fünf Containerklassen aufnehmen. In baulich /
klimatischer Hinsicht (ein Teil der Container erfüllt keine EnEV-Anforderungen) als auch
organisatorisch (u.a. keine Kommunikation durch Einzelsolitäre) sowie letztlich unter
städtebaulichen Gesichtspunkten (Verringerung und Zersiedlung der Schulhoffläche) stellt dies
eine suboptimale Ist-Situation dar. Hinzu kommt der altersbedingt sanierungsbedürftige Zustand
des in Rede stehenden Gebäudeteils aus Anfang der 1950er Jahre .
Erst in jüngster Vergangenheit (November 2017) wurde in einem Lagerraum des
Kellergeschosses eine Schimmelbildung festgestellt. Die Sanitäranlagen sind
renovierungsbedürftig, die Klassenräume entsprechen haustechnisch nicht mehr den aktuellen
Anforderungen. Darüber hinaus ist die Gebäudehülle sowohl im Kellerbereich abzudichten als
auch energetisch durch Dämmung / neue Fensteranlagen aufzurüsten.
Die Mängel des Gebäudes wurden in einer externen Machbarkeitsstudie vom 28.06.2017 zum
Erweiterungsbau Ulrichschule, Punkt 3.1, benannt. Eine umfassende Sanierung des weißen
Gebäudes ist bei weiterer Nutzungsabsicht unabdingbar. Der Mehrbedarf an Räumen ist
allerdings im Bestand nicht realisierbar.
Zu bedenken ist auch die Notwendigkeit eines Ersatzes für das baufällige Gemeindehaus an der
Hegelstraße, welches derzeit noch die AWO Sindorf beherbergt. Ferner ist auch die erforderliche
und bereits beschlossene Mensaerweiterung auf dem Schulgelände der Ulrichschule zu
berücksichtigen (vgl. Schulausschuss vom 09.12.2015 - Top 2.3). Der aufgeführte Sanierungsund Erweiterungsbedarf der Ulrichschule besteht unabhängig vom Bau der dritten Grundschule in
Sindorf. Zusammenfassend stützen folgende Faktoren die Notwendigkeit von Baumaßnahmen an
der Ulrichschule:
-
erforderliche dauerhafte Bereitstellung der Vierzügigkeit nach SEP,
-
Ganztagesbetreuung mit Mittagessen und Inklusion,
-
Abbau der Containerlandschaft,
-
Ggfls. Platzbedarf für AWO, DRK und Bürgerbüro an diesem Standort,
Beschlussvorlage 3.18 1. Ergänzung
Seite 3
-
Mensaerweiterung,
-
Sanierungsbedarf des weißen Gebäudes.
Möglicher Lösungsansatz
Im vorherigen Abschnitt wird ersichtlich, dass ein Konglomerat aus unterschiedlichsten
Anforderungen einen Mehrraumbedarf und eine adäquate Unterbringungsmöglichkeit auslöst. Um
all diesen aufgeführten Aspekten Rechnung zu tragen, ist der Neubau des Weißen Gebäudes
gemäß den o.g. Anträgen und der Abriss des Altbaus untersucht worden. Aus Verwaltungssicht
erfüllt der Neubau nahezu alle Anforderungen und Bedarfe der unterschiedlichen Nutzergruppen:
-
Realisierbarkeit eines zukunftssicheren Schulraumprogramms,
-
Auflösung der provisorischen Containerklassen,
-
Vermeidung der finanziellen Unwägbarkeiten eines Umbaus,
-
Räume für die AWO, DRK und Bürgerbüro können unweit des alten Standortes
in einem neuen Gebäude integriert werden,
-
Die bereits beschlossene Erweiterung des bisher als Mensa genutzten Bestandsgebäudes
(blaues Gebäude) entfällt, da dessen Funktion im Neubau zu integrieren wäre und
stattdessen z.B. der Aufnahme der OGS dienen kann,
-
Mit einem Neubau lassen sich die aktuellen technischen und energetischen Anforderungen
sowie die pädagogischen Erwartungen zur Gewährleistung eines modernen und zeitgemäßen
Schulunterrichtes vollumfänglich realisieren.
Weitere wesentliche Gründe sprechen noch für einen Ersatzbau. Dieser Baukörper könnte als LRiegel parallel zur Fuchsiusstraße errichtet werden. Damit lässt sich auch eine strukturierte
städtebauliche Neuordnung des Gebäudeensembles Ulrichschule erreichen, da das Schulgelände
auf der Seite Fuchsiusstraße klar durch eine Gebäudekante gefasst und abgegrenzt wird, sowie
eine in sich geschlossene Vergrößerung der Schulhoffläche geschaffen werden kann. Zurzeit
trennt der Altbau die Schulhoffläche und zergliedert sie in zwei Teile. Durch die parallele
Anordnung des Neubaus zum Altbau kann in der Bauphase eine kostenträchtige Interimslösung
entfallen. Die bereits vorhandenen Container müssen dann zwar versetzt werden, aber der
Bestandsbau wäre bis zur Inbetriebnahme des neuen Gebäudes noch nutzungsfähig.
Anschließend könnte dann der Abriss erfolgen.
Die Vergrößerung einer zusammenhängenden Schulhoffläche hätte viele Vorteile. So ließe sich
z.B. die Pausenaufsicht optimieren. Eine pädagogisch anspruchsvolle Spiellandschaft für die
Schülerinnen und Schüler könnte darüber hinaus geschaffen werden. Ferner wäre die Möglichkeit
einer Platzgestaltung für stadtteilbezogene außerschulische Aktivitäten, wie beispielsweise St.
Martinsfeiern, Trödelmärkte, Brauchtumsfeste etc., eröffnet.
Kostenermittlung und weiteres Verfahren
Die zuvor beschriebenen wesentlichen Vorteile, welche mit einem Neubau zu verwirklichen
wären, sind allerdings in einem Kosten-/Nutzenvergleich (unter Betrachtung von
Lebenszykluskosten) mit einer grundsätzlich auch möglichen Sanierung des Altgebäudes
abzuwägen. In diesem Zusammenhang spielt nicht nur der Vergleich der Baukosten eine Rolle,
sondern auch bilanztechnische Aspekte in Form des Gebäuderestwertes sind zu berücksichtigen.
Um hier eine belastbare Aussage treffen zu können, hat die Verwaltung zur Unterstützung
entsprechende gutachterliche Fremdleistung in Anspruch genommen. Bis zum Sitzungstermin
Beschlussvorlage 3.18 1. Ergänzung
Seite 4
erwartet die Verwaltung hierzu ein Ergebnis. Das beauftragte Planerbüro wird dem Ausschuss
seine Überlegungen und die daraus folgende Verfahrensempfehlung vorstellen.
Beschlussvorlage 3.18 1. Ergänzung
Seite 5