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Beschlussvorlage (Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
423 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
06.04.18, 13:17

Inhalt der Datei

Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2017 1. Grundsätzliches Der „Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement“ basiert auf den Vorgaben der „Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften (DA Finanzgeschäfte)“. Danach ist dem Haupt- und Finanzausschuss jährlich über die Aufnahme von Kommunal- und Liquiditätskrediten, die Schuldenentwicklung und den Abschluss von Options- und Derivatgeschäften zu berichten. Mit dem vorliegenden Bericht erfolgt dies zum zweiten Mal. Hinsichtlich Form und Tiefe des Berichtes ist denkbar, dass in den Jahren Anpassungen entsprechend dem Informationsbedürfnis des Adressatenkreises vorgenommen werden können. 2. Aufgaben und Ziele des Zins- und Schuldenmanagements Aufgabe des Schuldenmanagements ist die Steuerung des Schuldenbestandes. Insbesondere soll durch die Auswahl des wirtschaftlichsten Kreditangebotes zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bzw. der Kreditprolongation und durch eine sinnvolle Verteilung von Zinsbindungsfristen und Prolongationsterminen Belastungsspitzen in einzelnen Jahren („Klumpenrisiken“) vermieden werden. Aufgabe des Zinsmanagements ist die Steuerung der Zinsbelastung, die aus dem Schuldenbestand entsteht. Hierdurch sollen zwei Ziele im ausgewogenen Verhältnis erreicht werden: a) Minimierung des Zinsaufwandes b) möglichst langfristige Planbarkeit des Zinsaufwandes Diese beiden Unterziele stehen im Normalfall einander entgegen, da mit längerer Laufzeit (Planbarkeit) ein höherer nomineller Zinssatz zu erwarten ist. Hierbei ist also eine zwischen diesen Polen ausbalancierte Strategie auszuwählen. Insgesamt soll das Zinsänderungsrisiko minimiert werden und auch eine ausreichende Liquidität sichergestellt sein. 3. Entwicklung des Marktumfeldes Nachstehend sei die Entwicklung bedeutender Zinssätze in den letzten Jahren dargestellt: 2 4 Entwicklung verschiedener Zinssätze 3,5 3m EURIBOR 3 12m EURIBOR 5y Rendite 2,5 Zinssatz in % 10y Rendite 2 1,5 1 0,5 0 -0,5 Jan 09 Mai 09 Sep 09 Jan 10 Mai 10 Sep 10 Jan 11 Mai 11 Sep 11 Jan 12 Mai 12 Sep 12 Jan 13 Mai 13 Sep 13 Jan 14 Mai 14 Sep 14 Jan 15 Mai 15 Sep 15 Jan 16 Mai 16 Sep 16 Jan 17 Mai 17 Sep 17 -1 Dargestellt sind:     der 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz (Quelle: European Money Markets Institute -EMMI-) der 12-Monats-EURIBOR-Zinssatz (Quelle: European Money Markets Institute -EMMI-) die Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen / Mittlere Restlaufzeit von über 4 bis einschl. 5 Jahren / Monatswerte (Quelle: Deutsche Bundesbank) die Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen / Mittlere Restlaufzeit von über 9 bis einschl. 10 Jahren / Monatswerte (Quelle: Deutsche Bundesbank) Gegen Ende des Jahres 2016 hat man wohl die absoluten Tiefstände für die langen Laufzeiten gesehen, im Jahr 2017 war die Entwicklung seitwärts, weil auch von der Europäischen Zentralmarkt kein anderes Signal gesendet worden ist. Hiervon profitieren insbesondere die Kommunen (wie die Kolpingstadt Kerpen), welche zu großen Teilen durch eine unzureichende Finanzausstattung immer tiefer in die Falle „Liquiditätskredite“ getrieben worden sind und werden. 3 4. Kreditportfolio Investitionskredite 4.1 Entwicklung insgesamt Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stand der Investitionskredite in € zum Jahresende 94.198.548,23 96.039.483,16 92.429.223,06 92.859.483,63 90.101.417,23 87.228.476,83 94.881.884,86 87.037.233,35 80.669.362,90 75.143.610,94 Durch die Wahl einer relativ hohen Tilgungsrate bei den zur Prolongation/Umschuldung anstehenden Darlehen wurden die Tilgungssummen kontinuierlich erhöht. Auch hierdurch konnte der Schuldenstand bei den Investitionskrediten in den letzten Jahren begrenzt werden. Im Jahr 2017 wurden insgesamt fünf Darlehen zu Förderkonditionen aufgenommen (Gesamtsumme: rund 3,4 Mio. €) und ein Darlehen umgeschuldet (Summe rund 1,2 Mio. €). Die im Haushaltsplan vorgesehene Kreditermächtigung in Höhe von rund 5,5 Mio. € wurde somit wiederum bei weitem nicht ausgeschöpft. Dies betrifft auch die Kreditermächtigung aus dem Vorjahr 2016 zu großen Teilen, welche im Umfang von über 20 Mio. € noch nicht ausgeschöpft worden ist. Bei der Umschuldung wurde eine Zinsbindungfrist von zehn Jahren gewählt (0,85%). In den kommenden Jahren ist infolge geplanter enormer Investitionstätigkeit insbesondere im Bereich Schulbau trotz diverser Unterstützungsprogramme mit einem deutlichen Anstieg der Investitionskredite zu rechnen. 4 4.2 Aufteilung nach Kreditgeber Aufteilung auf Kreditgeber Sparkassen 29% Förderinstitute 60% Geschäftsbanken 11% Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der Investitionskredite bei den Sparkassen um sechs Prozent gesunken und der Anteil der Investitionskredite bei den Förderinstitute um vier sowie der bei den Geschäftsbanken um zwei Prozent gestiegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei den Neuaufnahmen ausschließlich auf geförderte Darlehen zurück gegriffen werden konnte und bei der einen durchgeführten Umschuldung im letzten Jahr eine Geschäftsbank mit dem wirtschaftlichsten Angebot neuer Vertragspartner wurde. 4.3 Aufteilung nach Kreditart Unter Berücksichtigung der bestehenden Zinssicherungsinstrumente sind im Investitionskreditportfolio der Kolpingstadt Kerpen bis auf einen Vertrag ausschließlich fest verzinslichen Darlehen vorhanden. Siehe hierzu auch unter 6. Options- und Derivatgeschäfte. 4.4 Aufteilung nach Ende der Zinsbindung Im nachfolgenden Diagramm ist dargestellt, wie sich die Restschulden der Einzeldarlehen nach dem jeweiligen Ablauf der Zinsbindung auf die Jahre verteilen. Die bis dahin zu leistenden regelmäßigen und vertraglich festgelegten Tilgungsleistungen bleiben hier außer Betracht. Von rund 75,1 Mio. € Schulden in Form von Investitionskrediten verbleiben nach Ablauf der Zinsbindungen der einzelnen Kreditverträge aktuell rund 26 Mio.€, für die also ein Zinsänderungsrisiko bestünde. 5 Aufteilung nach Restlaufzeit der Zinsbindung 2028 0% 2029 0% 2030 2031 0% 0% 2032 2% 2019 6% 2018 7% 2027 11% 2020 12% 2026 21% 2023 7% 2025 0% 2024 0% 2021 18% 2022 16% Bei Darlehen zu Förderkonditionen sind üblicherweise standardisierte Zinsbindungszeiträume (5 Jahre, 10 Jahre, 20 Jahre) vorgegeben. Da diese aus wirtschaftlichen Gründen bevorzugt beantragt werden, ist es kaum bis nicht möglich, eine völlige Gleichverteilung der Zinsbindungen zu erreichen. 4.5 Kennzahlen Jahr Zinsaufwand in € ordentliche Tilgung in € 2007 Stand Investitionskredite zum Jahresende in € durchschn. Zinssatz Einwohnerzahl 31.12. Pro-KopfVerschuldung Investitionskredite 31.12. 101.619.308,23 2008 4.516.673,60 4.691.019,89 94.198.548,23 4,61 64.429 1.462,05 2009 4.021.238,53 4.582.268,44 96.039.483,16 4,23 64.487 1.489,28 2010 3.967.508,50 4.847.673,10 92.429.223,06 4,21 64.533 1.432,28 2011 3.590.918,96 5.224.739,43 92.859.483,63 3,88 64.882 1.431,21 2012 3.694.495,51 5.630.566,40 90.101.417,23 4,04 64.991 1.386,37 2013 3.302.402,28 5.944.440,40 87.228.476,83 3,72 65.094 1.340,04 2014 3.200.154,78 7.286.591,97 94.881.884,86 3,51 65.540 1.447,69 2015 3.109.927,38 7.899.864,95 87.037.233,35 3,42 66.850 1.301,98 2016 2.720.983,47 8.597.966,53 80.669.362,90 3,21 67.659 1.192,29 2017 1.909.011,29 8.956.751,96 75.143.610,94 2,45 67.653 1.110,72 6 Der durchschnittliche Zinssatz wurde zur Vereinfachung aus dem Zinsaufwand und dem Mittelwert aus Schuldenstand zum Jahresanfang und Jahresende ermittelt, ist insofern nicht ganz exakt. 5. Kreditportfolio Liquiditätskredite 5.1 Entwicklung insgesamt Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stand der Liquiditätskredite zum Jahresende in € 26.000.000,00 21.730.000,00 50.502.000,00 72.984.000,00 74.875.500,00 64.090.000,00 71.335.000,00 46.060.000,00 51.840.000,00 50.000.000,00 Die Aufstellung kann die Entwicklung der tatsächlichen Liquidität der Kolpingstadt Kerpen nicht treffend darstellen, da beginnend mit dem Jahr 2009 Liquiditätskredite aufgenommen und in gleicher Summe und mit gleicher Fristigkeit wieder angelegt worden sind. Das letzte Geschäft dieser Art lief Mitte des Jahres 2015 aus. Aus diesen Arbitragegeschäften wurden in den Jahren 2009 bis 2015 netto Erträge in siebenstelliger Höhe erwirtschaftet. Zudem sei an dieser Stelle auf besondere Vorschriften aus dem Erlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 hingewiesen. Dort heißt es u.a.: „Die Vorschrift des § 89 GO NRW enthält keine Bestimmung zur Laufzeit von Krediten zur Liquiditätssicherung. Es obliegt daher der Gemeinde, die Laufzeit dieser Kredite unter Beachtung der haushaltwirtschaftlichen Bestimmungen und Erfordernisse eigenverantwortlich mit dem Kreditgeber zu vereinbaren. Dabei darf der Charakter der Kredite zur Liquiditätssicherung nicht außer Acht gelassen werden. Die Gemeinde hat daher bei ihrer Entscheidung zu beachten, dass diese Kredite dem Zweck dienen, die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde im jeweiligen Haushaltsjahr aufrecht zu erhalten. Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind deshalb von vorübergehender Natur. Die Gemeinde kann für einen Anteil am Gesamtbestand ihrer Kredite zur Liquiditätssicherung auch Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige Laufzeit nach den folgenden Maßgaben treffen: 1. Für die Hälfte des Gesamtbestandes an Krediten zur Liquiditätssicherung darf die Gemeinde Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorsehen. Für ein weiteres Viertel am Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung dürfen Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren getroffen werden. Die jeweiligen Anteile dürfen nicht wesentlich überschritten werden. 7 2. Maßgeblich für die Berechnung der Zins- und/oder Liquiditätsvereinbarungen ist der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung zum Abschlussstichtag des Vorjahres. Bei bereits eingegangenen Zinsvereinbarungen sind die Restlaufzeiten zugrunde zu legen. 3. Macht die Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch, Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige Laufzeit zu treffen, hat sie insbesondere in ihrer mittelfristigen Finanzplanung nachzuweisen, dass aus haushaltswirtschaftlichen Gründen eine vorzeitige Tilgung der Kredite nicht in Betracht kommt oder entsprechende Kündigungsoptionen vereinbart werden. Zinsvereinbarungen, die eine Laufzeit von fünf Jahren überschreiten, hat die Gemeinde zuvor mit der örtlich zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen. Zu diesem Zweck hat sie die Aufsicht rechtzeitig von der Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten und ihr mit Hilfe geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass sie die Maßgaben nach den betreffenden Regelungen dieses Erlass erfüllt. Nimmt die Aufsicht binnen zweier Wochen nach Eingang des Abstimmungsersuchens hierzu keine Stellung, gilt das Abstimmungsverfahren als ordnungsgemäß abgeschlossen. Die Aufsicht kann auf die Durchführung von Abstimmungsverfahren verzichten.“ Insoweit sind bei den Liquiditätskrediten gewisse Grenzen beim Management gesetzt. Vor allem begünstigt durch die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2017 konnte die Höhe der Liquiditätskredite deutlich unter der in der Haushaltsplanung erwarteten Summe - 63,5 Mio. € für Ende 2017 waren erwartet - gehalten werden. 5.2 Aufteilung nach Kreditgeber Zum 31.12.2017 Geschäftsbanken. bestanden Verbindlichkeiten für Liquiditätskredite ausschließlich bei 5.3 Aufteilung nach Kreditart Im Rahmen der unter 5.1 skizzierten Grenzen hat die Kolpingstadt Kerpen wie folgt gehandelt: Im Umfang von 30 Mio. € wurden Verträge zu variablen Zinssätzen auf EONIA-Basis abgeschlossen. An diese gekoppelt wurde im Umfang von 10 Mio. € ein so genanntes SWAP-Geschäft abgeschlossen, durch das der variable Zinssatz aus Zinssicherungsgründen gegen einen Festzinssatz getauscht wurde (Bank zahlt zu variablen Satz an Kommune, Kommune zahlt zu vereinbartem Festzins an Bank). Diese Bindung läuft bis zum Jahr 2023. Die übrigen 20 Mio. € sind in Verträge zu Festzinssätzen gebunden mit einer Laufzeit von je hälftig bis 2020 und bis 2026. 5.4 Aufteilung nach Ende der Zinsbindung Die Zahlen aus der nachstehenden Grafik sind unter 5.3 erläutert worden. Die Verträge mit variablem Zinssatz sind dem Jahr 2018 zugeordnet worden. 8 Aufteilung nach Restlaufzeit der Zinsbindung 2026 20% 2018 40% 2023 20% 2020 20% 5.5 Kennzahlen Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Zinsaufwand in € 430.425,21 183.093,77 384.368,05 909.403,06 757.277,82 572.359,47 535.347,25 263.256,54 251.860,92 131.742,03 Stand Liquidi- Durchschnittlitätskredite zum cher Zinssatz Jahresende in € 5.800.000,00 26.000.000,00 21.730.000,00 50.502.000,00 72.984.000,00 74.875.500,00 64.090.000,00 71.335.000,00 46.060.000,00 51.840.000,00 50.000.000,00 2,71 0,77 1,06 1,47 1,02 0,82 0,79 0,45 0,51 0,26 Einwohnerzahl 31.12. Pro-KopfVerschuldung Liquiditätskredite 31.12. 64.429 64.487 64.533 64.882 64.991 65.094 65.540 66.850 67.659 67.653 403,54 336,97 782,58 1.124,87 1.152,09 984,58 1.088,42 689,01 766,20 739,07 Der durchschnittliche Zinssatz wurde zur Vereinfachung aus dem Zinsaufwand und dem Mittelwert aus Schuldenstand zum Jahresanfang und Jahresende ermittelt, ist insofern nicht ganz exakt. An dieser Stelle sei noch einmal auf die Arbitragegeschäfte in den Jahren 2009 bis 2015 (Mitte) hingewiesen. 6. Options- und Derivatgeschäfte Aktuell hat die Kolpingstadt Kerpen zwei SWAP-Vereinbarungen (gekoppelt an je ein Investitionsund ein Liquiditätskredit-Grundgeschäft) zu Zinssicherungszwecken abgeschlossen. Die SWAP-Vereinbarung für das Investitionskredit-Grundgeschäft wurde im Jahr 2006 abgeschlossen und läuft noch bis 2027. Die Restschuld dieses Kredites beträgt aktuell rund 915.000 € (anfänglich 2 Mio. €). 9 Die SWAP-Vereinbarung für das Liquiditätskredit-Grundgeschäft wurde im Jahr 2015 abgeschlossen und läuft noch bis 2023. Der Nennwert des Kredites beträgt 10 Mio. € und ist – wie bei Liquiditätskrediten üblich – zum Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen. 7. Erläuterungen Die Zahlen basieren auf den Unterlagen des Amtes 20 – Finanzen -, die bis einschließlich des Jahres 2015 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer in Zusammenarbeit mit der örtlichen Rechnungsprüfung überprüft wurden. Die grundlegenden Daten sind daneben auch dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als amtlicher Statistikstelle für Nordrhein-Westfalen und IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Euribor steht für Euro Interbank Offered Rate. Euribor bezeichnet den durchschnittlichen Zinssatz, denen viele europäische Banken (die sogenannten Panel-Banken) einander Anleihen in Euro gewähren. Eonia ist die Abkürzung für Euro OverNight Index Average. Der Eonia Tarif ist der eintägige interbankäre Zinssatz für die Eurozone. Zu diesem Zinssatz gewähren sich verschiedene europäische Banken momentan Anleihen in Euro für einen Tag. Eonia wird im Allgemeinen als der eintägige EuriborZinssatz betrachtet. 8. Erwartungen für die weitere Entwicklung Es muss davon ausgegangen werden, dass die Kolpingstadt Kerpen auf absehbare Zeit Schuldner am Kreditmarkt bleiben wird, dies insbesondere vor dem Hintergrund der im Finanzplan vorgesehenen umfänglichen Investitionen im Schulbau und infolge der Gründung der Stadtwerke und der damit verbundenen Kreditfinanzierung. Daher gilt es, diesen Markt zu beobachten, um eine möglichst umfängliche Entscheidungsgrundlage betreffend die prognostizierte Zinsentwicklung zu bekommen. Es ist bekannt, dass der Markt aktuell historisch außergewöhnlich ist mit Negativzinssätzen für kurzlaufende Liquiditätskredite infolge von Strafzinsen auf Einlagen der Banken. Es ist ebenso allgemeine Meinung, dass die aktuelle Situation nicht der neue Normalzustand werden wird. Nach den derzeitigen Einschätzungen dürfte sich an der grundsätzlichen Situation im Jahr 2018 voraussichtlich eher wenig ändern, sondern eher erst im Jahr 2019 mit einem Anstieg der Zinssätze zu rechnen sein. Für den Langfristbereich kann dies allerdings auch schon frühzeitiger erfolgen, entsprechende Ausbrüche nach oben hat es auch in den letzten Jahren immer wieder gegeben. Ebenso ist auf der anderen Seite der Beginn eines Ausstiegs aus der Strategie des Wertpapieraufkaufprogrammes der Europäischen Zentralbank in den letzten Jahren immer wieder erwartet worden, was letztlich doch nicht eingetreten ist. Als Schuldner wäre es für die Kolpingstadt Kerpen günstig, wenn die Zinssätze auch und gerade im Langfristbereich niedrig blieben, es also länger bei einer Seitwärtsentwicklung oder einem lediglich moderaten Anstieg bliebe, bis dass die Kreditverträge zur Finanzierung der anstehenden Investitionsmaßnahmen abgeschlossen sind. 10 Sollte der Zinsanstieg erst einmal in Gang gekommen sein, könnte das daneben auch den Effekt haben, dass auf dem Markt weniger Interessenten für eine langfristige Kreditvergabe zu finden sein werden, insbesondere für eine Kommune im pflichtigen Haushaltssicherungsverfahren.