Daten
Kommune
Kerpen
Größe
423 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
06.04.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement
2017
1. Grundsätzliches
Der „Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement“ basiert auf den Vorgaben der
„Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften (DA Finanzgeschäfte)“.
Danach ist dem Haupt- und Finanzausschuss jährlich über die Aufnahme von Kommunal- und Liquiditätskrediten, die Schuldenentwicklung und den Abschluss von Options- und Derivatgeschäften zu
berichten.
Mit dem vorliegenden Bericht erfolgt dies zum zweiten Mal.
Hinsichtlich Form und Tiefe des Berichtes ist denkbar, dass in den Jahren Anpassungen entsprechend
dem Informationsbedürfnis des Adressatenkreises vorgenommen werden können.
2. Aufgaben und Ziele des Zins- und Schuldenmanagements
Aufgabe des Schuldenmanagements ist die Steuerung des Schuldenbestandes. Insbesondere soll
durch die Auswahl des wirtschaftlichsten Kreditangebotes zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bzw.
der Kreditprolongation und durch eine sinnvolle Verteilung von Zinsbindungsfristen und Prolongationsterminen Belastungsspitzen in einzelnen Jahren („Klumpenrisiken“) vermieden werden.
Aufgabe des Zinsmanagements ist die Steuerung der Zinsbelastung, die aus dem Schuldenbestand
entsteht.
Hierdurch sollen zwei Ziele im ausgewogenen Verhältnis erreicht werden:
a) Minimierung des Zinsaufwandes
b) möglichst langfristige Planbarkeit des Zinsaufwandes
Diese beiden Unterziele stehen im Normalfall einander entgegen, da mit längerer Laufzeit (Planbarkeit) ein höherer nomineller Zinssatz zu erwarten ist. Hierbei ist also eine zwischen diesen Polen ausbalancierte Strategie auszuwählen.
Insgesamt soll das Zinsänderungsrisiko minimiert werden und auch eine ausreichende Liquidität sichergestellt sein.
3. Entwicklung des Marktumfeldes
Nachstehend sei die Entwicklung bedeutender Zinssätze in den letzten Jahren dargestellt:
2
4
Entwicklung verschiedener Zinssätze
3,5
3m EURIBOR
3
12m EURIBOR
5y Rendite
2,5
Zinssatz in %
10y Rendite
2
1,5
1
0,5
0
-0,5
Jan 09
Mai 09
Sep 09
Jan 10
Mai 10
Sep 10
Jan 11
Mai 11
Sep 11
Jan 12
Mai 12
Sep 12
Jan 13
Mai 13
Sep 13
Jan 14
Mai 14
Sep 14
Jan 15
Mai 15
Sep 15
Jan 16
Mai 16
Sep 16
Jan 17
Mai 17
Sep 17
-1
Dargestellt sind:
der 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz (Quelle: European Money Markets Institute -EMMI-)
der 12-Monats-EURIBOR-Zinssatz (Quelle: European Money Markets Institute -EMMI-)
die Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen / Mittlere Restlaufzeit von
über 4 bis einschl. 5 Jahren / Monatswerte (Quelle: Deutsche Bundesbank)
die Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen / Mittlere Restlaufzeit von
über 9 bis einschl. 10 Jahren / Monatswerte (Quelle: Deutsche Bundesbank)
Gegen Ende des Jahres 2016 hat man wohl die absoluten Tiefstände für die langen Laufzeiten gesehen, im Jahr 2017 war die Entwicklung seitwärts, weil auch von der Europäischen Zentralmarkt kein
anderes Signal gesendet worden ist.
Hiervon profitieren insbesondere die Kommunen (wie die Kolpingstadt Kerpen), welche zu großen
Teilen durch eine unzureichende Finanzausstattung immer tiefer in die Falle „Liquiditätskredite“ getrieben worden sind und werden.
3
4. Kreditportfolio Investitionskredite
4.1 Entwicklung insgesamt
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Stand der Investitionskredite in €
zum Jahresende
94.198.548,23
96.039.483,16
92.429.223,06
92.859.483,63
90.101.417,23
87.228.476,83
94.881.884,86
87.037.233,35
80.669.362,90
75.143.610,94
Durch die Wahl einer relativ hohen Tilgungsrate bei den zur Prolongation/Umschuldung anstehenden
Darlehen wurden die Tilgungssummen kontinuierlich erhöht. Auch hierdurch konnte der Schuldenstand bei den Investitionskrediten in den letzten Jahren begrenzt werden.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt fünf Darlehen zu Förderkonditionen aufgenommen (Gesamtsumme:
rund 3,4 Mio. €) und ein Darlehen umgeschuldet (Summe rund 1,2 Mio. €).
Die im Haushaltsplan vorgesehene Kreditermächtigung in Höhe von rund 5,5 Mio. € wurde somit
wiederum bei weitem nicht ausgeschöpft. Dies betrifft auch die Kreditermächtigung aus dem Vorjahr
2016 zu großen Teilen, welche im Umfang von über 20 Mio. € noch nicht ausgeschöpft worden ist.
Bei der Umschuldung wurde eine Zinsbindungfrist von zehn Jahren gewählt (0,85%).
In den kommenden Jahren ist infolge geplanter enormer Investitionstätigkeit insbesondere im Bereich Schulbau trotz diverser Unterstützungsprogramme mit einem deutlichen Anstieg der Investitionskredite zu rechnen.
4
4.2 Aufteilung nach Kreditgeber
Aufteilung auf Kreditgeber
Sparkassen
29%
Förderinstitute
60%
Geschäftsbanken
11%
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der Investitionskredite bei den Sparkassen um sechs Prozent
gesunken und der Anteil der Investitionskredite bei den Förderinstitute um vier sowie der bei den
Geschäftsbanken um zwei Prozent gestiegen.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei den Neuaufnahmen ausschließlich auf geförderte Darlehen
zurück gegriffen werden konnte und bei der einen durchgeführten Umschuldung im letzten Jahr eine
Geschäftsbank mit dem wirtschaftlichsten Angebot neuer Vertragspartner wurde.
4.3 Aufteilung nach Kreditart
Unter Berücksichtigung der bestehenden Zinssicherungsinstrumente sind im Investitionskreditportfolio der Kolpingstadt Kerpen bis auf einen Vertrag ausschließlich fest verzinslichen Darlehen vorhanden. Siehe hierzu auch unter 6. Options- und Derivatgeschäfte.
4.4 Aufteilung nach Ende der Zinsbindung
Im nachfolgenden Diagramm ist dargestellt, wie sich die Restschulden der Einzeldarlehen nach dem
jeweiligen Ablauf der Zinsbindung auf die Jahre verteilen.
Die bis dahin zu leistenden regelmäßigen und vertraglich festgelegten Tilgungsleistungen bleiben hier
außer Betracht.
Von rund 75,1 Mio. € Schulden in Form von Investitionskrediten verbleiben nach Ablauf der Zinsbindungen der einzelnen Kreditverträge aktuell rund 26 Mio.€, für die also ein Zinsänderungsrisiko bestünde.
5
Aufteilung nach Restlaufzeit der
Zinsbindung
2028
0%
2029
0%
2030 2031
0%
0%
2032
2%
2019
6%
2018
7%
2027
11%
2020
12%
2026
21%
2023
7%
2025
0% 2024
0%
2021
18%
2022
16%
Bei Darlehen zu Förderkonditionen sind üblicherweise standardisierte Zinsbindungszeiträume (5 Jahre, 10 Jahre, 20 Jahre) vorgegeben. Da diese aus wirtschaftlichen Gründen bevorzugt beantragt werden, ist es kaum bis nicht möglich, eine völlige Gleichverteilung der Zinsbindungen zu erreichen.
4.5 Kennzahlen
Jahr
Zinsaufwand in €
ordentliche
Tilgung in €
2007
Stand Investitionskredite zum
Jahresende in €
durchschn.
Zinssatz
Einwohnerzahl 31.12.
Pro-KopfVerschuldung Investitionskredite 31.12.
101.619.308,23
2008
4.516.673,60
4.691.019,89
94.198.548,23
4,61
64.429
1.462,05
2009
4.021.238,53
4.582.268,44
96.039.483,16
4,23
64.487
1.489,28
2010
3.967.508,50
4.847.673,10
92.429.223,06
4,21
64.533
1.432,28
2011
3.590.918,96
5.224.739,43
92.859.483,63
3,88
64.882
1.431,21
2012
3.694.495,51
5.630.566,40
90.101.417,23
4,04
64.991
1.386,37
2013
3.302.402,28
5.944.440,40
87.228.476,83
3,72
65.094
1.340,04
2014
3.200.154,78
7.286.591,97
94.881.884,86
3,51
65.540
1.447,69
2015
3.109.927,38
7.899.864,95
87.037.233,35
3,42
66.850
1.301,98
2016
2.720.983,47
8.597.966,53
80.669.362,90
3,21
67.659
1.192,29
2017
1.909.011,29
8.956.751,96
75.143.610,94
2,45
67.653
1.110,72
6
Der durchschnittliche Zinssatz wurde zur Vereinfachung aus dem Zinsaufwand und dem Mittelwert
aus Schuldenstand zum Jahresanfang und Jahresende ermittelt, ist insofern nicht ganz exakt.
5. Kreditportfolio Liquiditätskredite
5.1 Entwicklung insgesamt
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Stand der Liquiditätskredite
zum Jahresende in €
26.000.000,00
21.730.000,00
50.502.000,00
72.984.000,00
74.875.500,00
64.090.000,00
71.335.000,00
46.060.000,00
51.840.000,00
50.000.000,00
Die Aufstellung kann die Entwicklung der tatsächlichen Liquidität der Kolpingstadt Kerpen nicht treffend darstellen, da beginnend mit dem Jahr 2009 Liquiditätskredite aufgenommen und in gleicher
Summe und mit gleicher Fristigkeit wieder angelegt worden sind. Das letzte Geschäft dieser Art lief
Mitte des Jahres 2015 aus.
Aus diesen Arbitragegeschäften wurden in den Jahren 2009 bis 2015 netto Erträge in siebenstelliger
Höhe erwirtschaftet.
Zudem sei an dieser Stelle auf besondere Vorschriften aus dem Erlass „Kredite und kreditähnliche
Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 hingewiesen. Dort heißt es u.a.:
„Die Vorschrift des § 89 GO NRW enthält keine Bestimmung zur Laufzeit von Krediten zur Liquiditätssicherung. Es obliegt daher der Gemeinde, die Laufzeit dieser Kredite unter Beachtung der haushaltwirtschaftlichen Bestimmungen und Erfordernisse eigenverantwortlich mit dem Kreditgeber zu vereinbaren. Dabei darf der Charakter der Kredite zur Liquiditätssicherung nicht außer Acht gelassen
werden. Die Gemeinde hat daher bei ihrer Entscheidung zu beachten, dass diese Kredite dem Zweck
dienen, die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde im jeweiligen Haushaltsjahr aufrecht zu erhalten. Die
Kredite zur Liquiditätssicherung sind deshalb von vorübergehender Natur.
Die Gemeinde kann für einen Anteil am Gesamtbestand ihrer Kredite zur Liquiditätssicherung auch
Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige Laufzeit nach den folgenden Maßgaben treffen:
1.
Für die Hälfte des Gesamtbestandes an Krediten zur Liquiditätssicherung darf die Gemeinde
Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorsehen. Für ein weiteres Viertel am
Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung dürfen Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit
von maximal fünf Jahren getroffen werden. Die jeweiligen Anteile dürfen nicht wesentlich überschritten werden.
7
2.
Maßgeblich für die Berechnung der Zins- und/oder Liquiditätsvereinbarungen ist der Bestand
an Krediten zur Liquiditätssicherung zum Abschlussstichtag des Vorjahres. Bei bereits eingegangenen
Zinsvereinbarungen sind die Restlaufzeiten zugrunde zu legen.
3.
Macht die Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch, Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige
Laufzeit zu treffen, hat sie insbesondere in ihrer mittelfristigen Finanzplanung nachzuweisen, dass
aus haushaltswirtschaftlichen Gründen eine vorzeitige Tilgung der Kredite nicht in Betracht kommt
oder entsprechende Kündigungsoptionen vereinbart werden.
Zinsvereinbarungen, die eine Laufzeit von fünf Jahren überschreiten, hat die Gemeinde zuvor mit der
örtlich zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen. Zu diesem Zweck hat sie die Aufsicht rechtzeitig
von der Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten und ihr mit Hilfe geeigneter
Unterlagen nachzuweisen, dass sie die Maßgaben nach den betreffenden Regelungen dieses Erlass
erfüllt. Nimmt die Aufsicht binnen zweier Wochen nach Eingang des Abstimmungsersuchens hierzu
keine Stellung, gilt das Abstimmungsverfahren als ordnungsgemäß abgeschlossen. Die Aufsicht kann
auf die Durchführung von Abstimmungsverfahren verzichten.“
Insoweit sind bei den Liquiditätskrediten gewisse Grenzen beim Management gesetzt.
Vor allem begünstigt durch die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2017
konnte die Höhe der Liquiditätskredite deutlich unter der in der Haushaltsplanung erwarteten Summe - 63,5 Mio. € für Ende 2017 waren erwartet - gehalten werden.
5.2 Aufteilung nach Kreditgeber
Zum 31.12.2017
Geschäftsbanken.
bestanden
Verbindlichkeiten
für
Liquiditätskredite
ausschließlich
bei
5.3 Aufteilung nach Kreditart
Im Rahmen der unter 5.1 skizzierten Grenzen hat die Kolpingstadt Kerpen wie folgt gehandelt:
Im Umfang von 30 Mio. € wurden Verträge zu variablen Zinssätzen auf EONIA-Basis abgeschlossen.
An diese gekoppelt wurde im Umfang von 10 Mio. € ein so genanntes SWAP-Geschäft abgeschlossen,
durch das der variable Zinssatz aus Zinssicherungsgründen gegen einen Festzinssatz getauscht wurde
(Bank zahlt zu variablen Satz an Kommune, Kommune zahlt zu vereinbartem Festzins an Bank). Diese
Bindung läuft bis zum Jahr 2023.
Die übrigen 20 Mio. € sind in Verträge zu Festzinssätzen gebunden mit einer Laufzeit von je hälftig bis
2020 und bis 2026.
5.4 Aufteilung nach Ende der Zinsbindung
Die Zahlen aus der nachstehenden Grafik sind unter 5.3 erläutert worden. Die Verträge mit variablem
Zinssatz sind dem Jahr 2018 zugeordnet worden.
8
Aufteilung nach Restlaufzeit der
Zinsbindung
2026
20%
2018
40%
2023
20%
2020
20%
5.5 Kennzahlen
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Zinsaufwand in €
430.425,21
183.093,77
384.368,05
909.403,06
757.277,82
572.359,47
535.347,25
263.256,54
251.860,92
131.742,03
Stand Liquidi- Durchschnittlitätskredite zum cher Zinssatz
Jahresende in €
5.800.000,00
26.000.000,00
21.730.000,00
50.502.000,00
72.984.000,00
74.875.500,00
64.090.000,00
71.335.000,00
46.060.000,00
51.840.000,00
50.000.000,00
2,71
0,77
1,06
1,47
1,02
0,82
0,79
0,45
0,51
0,26
Einwohnerzahl 31.12.
Pro-KopfVerschuldung
Liquiditätskredite
31.12.
64.429
64.487
64.533
64.882
64.991
65.094
65.540
66.850
67.659
67.653
403,54
336,97
782,58
1.124,87
1.152,09
984,58
1.088,42
689,01
766,20
739,07
Der durchschnittliche Zinssatz wurde zur Vereinfachung aus dem Zinsaufwand und dem Mittelwert
aus Schuldenstand zum Jahresanfang und Jahresende ermittelt, ist insofern nicht ganz exakt.
An dieser Stelle sei noch einmal auf die Arbitragegeschäfte in den Jahren 2009 bis 2015 (Mitte) hingewiesen.
6. Options- und Derivatgeschäfte
Aktuell hat die Kolpingstadt Kerpen zwei SWAP-Vereinbarungen (gekoppelt an je ein Investitionsund ein Liquiditätskredit-Grundgeschäft) zu Zinssicherungszwecken abgeschlossen.
Die SWAP-Vereinbarung für das Investitionskredit-Grundgeschäft wurde im Jahr 2006 abgeschlossen
und läuft noch bis 2027. Die Restschuld dieses Kredites beträgt aktuell rund 915.000 € (anfänglich 2
Mio. €).
9
Die SWAP-Vereinbarung für das Liquiditätskredit-Grundgeschäft wurde im Jahr 2015 abgeschlossen
und läuft noch bis 2023. Der Nennwert des Kredites beträgt 10 Mio. € und ist – wie bei Liquiditätskrediten üblich – zum Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen.
7. Erläuterungen
Die Zahlen basieren auf den Unterlagen des Amtes 20 – Finanzen -, die bis einschließlich des Jahres
2015 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer in Zusammenarbeit mit der örtlichen Rechnungsprüfung überprüft wurden.
Die grundlegenden Daten sind daneben auch dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als amtlicher Statistikstelle für Nordrhein-Westfalen und IT-Dienstleister
für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen vorzulegen.
Euribor steht für Euro Interbank Offered Rate. Euribor bezeichnet den durchschnittlichen Zinssatz,
denen viele europäische Banken (die sogenannten Panel-Banken) einander Anleihen in Euro gewähren.
Eonia ist die Abkürzung für Euro OverNight Index Average. Der Eonia Tarif ist der eintägige interbankäre Zinssatz für die Eurozone. Zu diesem Zinssatz gewähren sich verschiedene europäische Banken momentan Anleihen in Euro für einen Tag. Eonia wird im Allgemeinen als der eintägige EuriborZinssatz betrachtet.
8. Erwartungen für die weitere Entwicklung
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Kolpingstadt Kerpen auf absehbare Zeit Schuldner am
Kreditmarkt bleiben wird, dies insbesondere vor dem Hintergrund der im Finanzplan vorgesehenen
umfänglichen Investitionen im Schulbau und infolge der Gründung der Stadtwerke und der damit
verbundenen Kreditfinanzierung.
Daher gilt es, diesen Markt zu beobachten, um eine möglichst umfängliche Entscheidungsgrundlage
betreffend die prognostizierte Zinsentwicklung zu bekommen.
Es ist bekannt, dass der Markt aktuell historisch außergewöhnlich ist mit Negativzinssätzen für kurzlaufende Liquiditätskredite infolge von Strafzinsen auf Einlagen der Banken. Es ist ebenso allgemeine
Meinung, dass die aktuelle Situation nicht der neue Normalzustand werden wird.
Nach den derzeitigen Einschätzungen dürfte sich an der grundsätzlichen Situation im Jahr 2018 voraussichtlich eher wenig ändern, sondern eher erst im Jahr 2019 mit einem Anstieg der Zinssätze zu
rechnen sein. Für den Langfristbereich kann dies allerdings auch schon frühzeitiger erfolgen, entsprechende Ausbrüche nach oben hat es auch in den letzten Jahren immer wieder gegeben. Ebenso ist
auf der anderen Seite der Beginn eines Ausstiegs aus der Strategie des Wertpapieraufkaufprogrammes der Europäischen Zentralbank in den letzten Jahren immer wieder erwartet worden, was letztlich doch nicht eingetreten ist.
Als Schuldner wäre es für die Kolpingstadt Kerpen günstig, wenn die Zinssätze auch und gerade im
Langfristbereich niedrig blieben, es also länger bei einer Seitwärtsentwicklung oder einem lediglich
moderaten Anstieg bliebe, bis dass die Kreditverträge zur Finanzierung der anstehenden Investitionsmaßnahmen abgeschlossen sind.
10
Sollte der Zinsanstieg erst einmal in Gang gekommen sein, könnte das daneben auch den Effekt haben, dass auf dem Markt weniger Interessenten für eine langfristige Kreditvergabe zu finden sein
werden, insbesondere für eine Kommune im pflichtigen Haushaltssicherungsverfahren.