Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
06.04.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeitung: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 164.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
14.03.2018
Bemerkungen
17.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.2,
Bodenmanagement und Liegenschaften
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abteilung 17.2 (Bodenmanagement und
Liegenschaften) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle
90000091 kurzfristig nach zu besetzen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
gez. Stingl
gez. Jung
gez. Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. IV
gez. Comacchio
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Im Zuge der Umsetzung der bisherigen Stelleninhaberin auf eine andere Stelle innerhalb der
Verwaltung wurde zum 01.03.2018 die Stelle 90000091 vakant.
Auf dieser Stelle werden überwiegend Aufgaben in den Bereichen Grundstücksverkehr und
grundstücksgleiche Rechte ausgeführt. Außerdem werden Einzelprojekte von besonderer
Bedeutung auf Einzelanweisung der Amts- bzw. Abteilungsleitung bearbeitet.
Die Beibehaltung der Wiederbesetzungssperre hätte zur Folge:
-
Aktuell anstehende Einzelprojekte (z. B. Erwerb von Grundstücksflächen zum Aufbau eines
strategisch ausgerichteten kommunalen Grundstücksfonds auf der Grundlage des politisch
beschlossenen Handlungsprogramms „Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpen plus“,
Erwerb von Flächen für den Ausgleichsflächenpool, Flächenakquise für die „Storchenwiese
II“, etc.), die nach den bisherigen Planungen von der Stelleninhaberin erledigt werden
sollten, können momentan nicht bearbeitet werden und müssten mindestens für die Dauer
einer evtl. Wiederbesetzungssperre zurückgestellt werden. Eine Umverteilung der
anstehenden Projekte innerhalb der Organisationseinheit ist aufgrund der Auslastung des
verfügbaren Personals und der Tatsache, dass z. Zt. noch zwei weitere Vollzeitstellen
(Arbeitsbereich Bodenmanagement) unbesetzt sind, nicht möglich. Es ist bei einer
Nichtrealisierung mit spürbaren Einnahmeverlusten für den städtischen Haushalt zu
rechnen.
-
Sofern nicht umgehend eine personelle Unterstützung der Abteilungsleitung im Vertragsund Kontraktwesen erfolgt, können zukünftig dringend erforderliche Verträge (z. B.
städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanung) nicht entsprechend den parallelen
kommunalen Entwicklungserfordernissen abgeschlossen werden. Dies würde dann im
Ergebnis zu einer spürbaren Verzögerung der Bauleitplanung führen, auch wenn die
hiervon betroffenen Projekte aus politischer bzw. gesamtstädtischer Sicht unbedingt
unverzüglich weitergeführt werden müssten (z. B. Bereitstellung von Baulandflächen Vinger Weg | Entwicklung von dringend benötigten Kita-Projekten - Mastenweg, Sandweg |
Seniorenheim - Buir etc.)
-
Eine
verspätete
Umsetzung
derartiger
Bauleitplanprojekte
wiederum
hätte
Einnahmeverluste bzw. entsprechende Verzögerungen bei der Generierung
entsprechender Einnahmen für den städtischen Haushalt zur Folge. Darüber hinaus kann
zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher abgesehen werden, welche Auswirkungen ein
derartiger Verzug auf der Investorenseite zur Folge hätte.
Zur Gewährleistung einer rechtzeitigen und rechtssicheren Abwicklung der dringend anstehenden
Vertragsabschlüsse und der damit verbundenen erheblichen Einnahmepotentiale der Kolpingstadt
Kerpen schlägt die Verwaltung daher vor, die Abteilung 17.2 „Bodenmanagement und
Liegenschaften“ von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle
90000091 schnellstmöglich nach zu besetzen.
Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung
(Beschäftigte/r, EG 10, Stufe 1, 6 Monate) in Höhe von ca. 23.400 €.
Beschlussvorlage 164.18
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