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Beschlussvorlage (Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.2, Bodenmanagement und Liegenschaften)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
06.04.18, 13:17
Beschlussvorlage (Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.2, Bodenmanagement und Liegenschaften) Beschlussvorlage (Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.2, Bodenmanagement und Liegenschaften)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeitung: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 164.18 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 14.03.2018 Bemerkungen 17.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung von Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der 6-monatigen Wiederbesetzungssperre in der Abteilung 17.2, Bodenmanagement und Liegenschaften X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abteilung 17.2 (Bodenmanagement und Liegenschaften) von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle 90000091 kurzfristig nach zu besetzen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung gez. Stingl gez. Jung gez. Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. IV gez. Comacchio Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Im Zuge der Umsetzung der bisherigen Stelleninhaberin auf eine andere Stelle innerhalb der Verwaltung wurde zum 01.03.2018 die Stelle 90000091 vakant. Auf dieser Stelle werden überwiegend Aufgaben in den Bereichen Grundstücksverkehr und grundstücksgleiche Rechte ausgeführt. Außerdem werden Einzelprojekte von besonderer Bedeutung auf Einzelanweisung der Amts- bzw. Abteilungsleitung bearbeitet. Die Beibehaltung der Wiederbesetzungssperre hätte zur Folge: - Aktuell anstehende Einzelprojekte (z. B. Erwerb von Grundstücksflächen zum Aufbau eines strategisch ausgerichteten kommunalen Grundstücksfonds auf der Grundlage des politisch beschlossenen Handlungsprogramms „Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpen plus“, Erwerb von Flächen für den Ausgleichsflächenpool, Flächenakquise für die „Storchenwiese II“, etc.), die nach den bisherigen Planungen von der Stelleninhaberin erledigt werden sollten, können momentan nicht bearbeitet werden und müssten mindestens für die Dauer einer evtl. Wiederbesetzungssperre zurückgestellt werden. Eine Umverteilung der anstehenden Projekte innerhalb der Organisationseinheit ist aufgrund der Auslastung des verfügbaren Personals und der Tatsache, dass z. Zt. noch zwei weitere Vollzeitstellen (Arbeitsbereich Bodenmanagement) unbesetzt sind, nicht möglich. Es ist bei einer Nichtrealisierung mit spürbaren Einnahmeverlusten für den städtischen Haushalt zu rechnen. - Sofern nicht umgehend eine personelle Unterstützung der Abteilungsleitung im Vertragsund Kontraktwesen erfolgt, können zukünftig dringend erforderliche Verträge (z. B. städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanung) nicht entsprechend den parallelen kommunalen Entwicklungserfordernissen abgeschlossen werden. Dies würde dann im Ergebnis zu einer spürbaren Verzögerung der Bauleitplanung führen, auch wenn die hiervon betroffenen Projekte aus politischer bzw. gesamtstädtischer Sicht unbedingt unverzüglich weitergeführt werden müssten (z. B. Bereitstellung von Baulandflächen Vinger Weg | Entwicklung von dringend benötigten Kita-Projekten - Mastenweg, Sandweg | Seniorenheim - Buir etc.) - Eine verspätete Umsetzung derartiger Bauleitplanprojekte wiederum hätte Einnahmeverluste bzw. entsprechende Verzögerungen bei der Generierung entsprechender Einnahmen für den städtischen Haushalt zur Folge. Darüber hinaus kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher abgesehen werden, welche Auswirkungen ein derartiger Verzug auf der Investorenseite zur Folge hätte. Zur Gewährleistung einer rechtzeitigen und rechtssicheren Abwicklung der dringend anstehenden Vertragsabschlüsse und der damit verbundenen erheblichen Einnahmepotentiale der Kolpingstadt Kerpen schlägt die Verwaltung daher vor, die Abteilung 17.2 „Bodenmanagement und Liegenschaften“ von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen und die frei werdende Stelle 90000091 schnellstmöglich nach zu besetzen. Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigte/r, EG 10, Stufe 1, 6 Monate) in Höhe von ca. 23.400 €. Beschlussvorlage 164.18 Seite 2