Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Albert-Schweitzer-Schule in Brüggen; hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
373 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
24.04.18, 12:39
Beschlussvorlage (Albert-Schweitzer-Schule in Brüggen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke) Beschlussvorlage (Albert-Schweitzer-Schule in Brüggen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke) Beschlussvorlage (Albert-Schweitzer-Schule in Brüggen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke) Beschlussvorlage (Albert-Schweitzer-Schule in Brüggen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke)

öffnen download melden Dateigröße: 373 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Herr Pütgens TOP Drs.-Nr.: 173.18 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 20.03.2018 Bemerkungen 18.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Albert-Schweitzer-Schule in Brüggen; hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt gez. Pütgens gez. Comacchio gez. Canzler Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Mit Antrag vom16.03.2018 schlägt die Fraktion UWG / DIE LINKE im Rat der Kolpingstadt Kerpen vor, den ursprünglichen „Schulstandort Waldstraße“ zu belassen und dort in Kombination von Sanierung und Neubau das erforderliche Schulgebäude für die Albert-Schweitzer-Schule zu realisieren. Wie nachfolgend dargestellt, ist dieser Vorschlag mit der bestehenden Beschlusslage in dieser Sache nicht vereinbar. Beschlusslage Am 29.10.2014 berichtete die Verwaltung mit DrsNr 201.14 dem Schulausschuss, dass ein externes Gutachten zur vergleichsweisen Bewertung der Varianten „Sanierung“ und „Neubau“ der Albert-Schweitzer-Schule letztlich die Empfehlung eines Neubaus beinhaltete. Daraufhin wurde der nachfolgende Beschluss gefasst: Anschließend erfolgte eine Standortanalyse, welche die Vor- und Nachteile verschiedener in Betracht kommender Baugrundstücke bewertete. Die Ergebnisse wurden anschließend in zwei Sitzungen eines eigens hierzu gebildeten Arbeitskreises ausführlich diskutiert, ohne letztlich einen Konsens zu erreichen. In der DrsNr 66.17 wurde die Sachlage daraufhin ausführlich dargestellt und mündete im Schulausschuss am 10.05.17 in den folgenden Beschluss: Beschlussvorlage 173.18 Seite 2 Aufbauend darauf stellte die Verwaltung dem Schulausschuss am 28.06.17 die Möglichkeit einer Bebauung des Standortes „Raphaelstraße“ vor – siehe nachfolgender Auszug aus der entsprechenden Sitzungsniederschrift: Beschlussvorlage 173.18 Seite 3 Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Etat 2018 wurde im Schulausschuss am 06.12.2017 unter TOP 5 u.a. auch die Standortfrage für den Neubau der Albert-Schweitzer-Schule wie folgt entschieden: Die bestehende Beschlusslage gibt für den in Rede stehenden Antrag somit keinen Raum. Beschlussvorlage 173.18 Seite 4