Daten
Kommune
Kerpen
Größe
373 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
24.04.18, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Herr Pütgens
TOP
Drs.-Nr.: 173.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
20.03.2018
Bemerkungen
18.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Albert-Schweitzer-Schule in Brüggen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
gez. Pütgens
gez. Comacchio
gez. Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Mit Antrag vom16.03.2018 schlägt die Fraktion UWG / DIE LINKE im Rat der Kolpingstadt Kerpen
vor, den ursprünglichen „Schulstandort Waldstraße“ zu belassen und dort in Kombination von
Sanierung und Neubau das erforderliche Schulgebäude für die Albert-Schweitzer-Schule zu
realisieren. Wie nachfolgend dargestellt, ist dieser Vorschlag mit der bestehenden Beschlusslage
in dieser Sache nicht vereinbar.
Beschlusslage
Am 29.10.2014 berichtete die Verwaltung mit DrsNr 201.14 dem Schulausschuss, dass ein
externes Gutachten zur vergleichsweisen Bewertung der Varianten „Sanierung“ und „Neubau“ der
Albert-Schweitzer-Schule letztlich die Empfehlung eines Neubaus beinhaltete. Daraufhin wurde
der nachfolgende Beschluss gefasst:
Anschließend erfolgte eine Standortanalyse, welche die Vor- und Nachteile verschiedener in
Betracht kommender Baugrundstücke bewertete. Die Ergebnisse wurden anschließend in zwei
Sitzungen eines eigens hierzu gebildeten Arbeitskreises ausführlich diskutiert, ohne letztlich einen
Konsens zu erreichen. In der DrsNr 66.17 wurde die Sachlage daraufhin ausführlich dargestellt
und mündete im Schulausschuss am 10.05.17 in den folgenden Beschluss:
Beschlussvorlage 173.18
Seite 2
Aufbauend darauf stellte die Verwaltung dem Schulausschuss am 28.06.17 die Möglichkeit einer
Bebauung des Standortes „Raphaelstraße“ vor – siehe nachfolgender Auszug aus der
entsprechenden Sitzungsniederschrift:
Beschlussvorlage 173.18
Seite 3
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Etat 2018 wurde im Schulausschuss am 06.12.2017
unter TOP 5 u.a. auch die Standortfrage für den Neubau der Albert-Schweitzer-Schule wie folgt
entschieden:
Die bestehende Beschlusslage gibt für den in Rede stehenden Antrag somit keinen Raum.
Beschlussvorlage 173.18
Seite 4