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Beschlussvorlage (Zeitnahe Verbesserung der Energiewirtschaft des Gymnasiums der Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
06.04.18, 13:17
Beschlussvorlage (Zeitnahe Verbesserung der Energiewirtschaft des Gymnasiums der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Zeitnahe Verbesserung der Energiewirtschaft des Gymnasiums der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Herr Pütgens TOP Drs.-Nr.: 177.18 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 21.03.2018 Bemerkungen 18.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Zeitnahe Verbesserung der Energiewirtschaft des Gymnasiums der Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Pütgens gez.Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez.Spürck gez.Cornely Begründung: Die SPD Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt mit Antrag vom 16.03.2018 ein Schreiben der JUSOS Kerpen vom 15.03.18 zum Anlass, auf Probleme mit der Heizung des Europagymnasiums hinzuweisen. Gem. der Darstellung wurde in der Heizperiode 2017/18 in einigen Räumen keine „Aufenthaltstemperatur“ erreicht, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Grundsätzlich sind die energetischen Probleme der Europaschule bekannt. U.a. sind diese auch Anlass der augenblicklichen Diskussion über Sanierung / Neubau des Gebäudes. Die Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit wird mit möglichst geringem Aufwand betrieben, da die derzeitigen Umstände keine „nachhaltigen und zukunftssicheren Investitionen oder Sanierungen“ gewährleisten. So sind z.B. Energieverluste durch mangelhafte bzw. nach heutigem Stand unzureichende Dämmung nicht mit verhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen. Dies ist im vorliegenden Fall allerdings nicht die maßgebende Ursache für den konkret beschriebenen Missstand. Die Verwaltung hat in vorliegendem Fall folgende Feststellungen getroffen und Maßnahmen ergriffen: - Im Raum 70 war die Rücklaufverschraubung zugedreht und infolgedessen der Heizkörper kalt; sie wurde umgehend geöffnet. - In beiden Räumen 70 +89 waren 4 Stellantriebe der Einzelraumregelung defekt,. d. h., dass zu 4 Heizkörpern die Regelung nicht funktionierte; die Stellantriebe wurden unverzüglich getauscht. Zusätzlich wurde die Heizkurve erhöht – m.a.W. die Vorlauftemperaturen der Heizung, die sich je nach Außentemperatur unterschiedlich einstellen, wurden insgesamt angehoben. Künftig wird der hier betroffene Heizstrang mit einer höheren Vorlauftemperatur gefahren. Ergänzend wurde die Nachtabsenkung in diesem Bereich noch deaktiviert. Durch regelmäßige Kontrollen in nächster Zeit wird die Entwicklung der Raumtemperaturen beobachtet. Es wird erwartet, dass die ergriffenen Maßnahmen entsprechende Wirkung zeigen und sich das Raumklima auf zufriedenstellendem Niveau einstellt. Sollten sich dauerhaft nicht die geforderten Temperaturen von 20°C einstellen, sind kurzfristig weitere Maßnahmen denkbar, z. B. Auswechseln der Thermostatventile oder auch Austausch der Heizkörper gegen solche mit höherer Leistung. Insbesondere für die nächste Heizperiode ist die Verwaltung nun für das hier in Rede stehende Problem sensibilisiert und wird entsprechend handeln. Leider hatte die Verwaltung bis zur jetzt erfolgten Meldung keine Kenntnis über den bestehenden Missstand. Ansonsten wäre ein früheres Handeln erfolgt Beschlussvorlage 177.18 Seite 2