Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
06.04.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Herr Pütgens
TOP
Drs.-Nr.: 177.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
21.03.2018
Bemerkungen
18.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Zeitnahe Verbesserung der Energiewirtschaft des Gymnasiums der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Pütgens
gez.Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.Spürck
gez.Cornely
Begründung:
Die SPD Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt mit Antrag vom 16.03.2018 ein
Schreiben der JUSOS Kerpen vom 15.03.18 zum Anlass, auf Probleme mit der Heizung des
Europagymnasiums hinzuweisen. Gem. der Darstellung wurde in der Heizperiode 2017/18 in
einigen Räumen keine „Aufenthaltstemperatur“ erreicht, mit entsprechenden Auswirkungen auf
den Schulbetrieb.
Grundsätzlich sind die energetischen Probleme der Europaschule bekannt. U.a. sind diese auch
Anlass der augenblicklichen Diskussion über Sanierung / Neubau des Gebäudes. Die
Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit wird mit möglichst geringem Aufwand betrieben, da
die derzeitigen Umstände keine „nachhaltigen und zukunftssicheren Investitionen oder
Sanierungen“ gewährleisten. So sind z.B. Energieverluste durch mangelhafte bzw. nach heutigem
Stand unzureichende Dämmung nicht mit verhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen. Dies ist im
vorliegenden Fall allerdings nicht die maßgebende Ursache für den konkret beschriebenen
Missstand.
Die Verwaltung hat in vorliegendem Fall folgende Feststellungen getroffen und Maßnahmen
ergriffen:
-
Im Raum 70 war die Rücklaufverschraubung zugedreht und infolgedessen der Heizkörper
kalt; sie wurde umgehend geöffnet.
-
In beiden Räumen 70 +89 waren 4 Stellantriebe der Einzelraumregelung defekt,. d. h., dass
zu 4 Heizkörpern die Regelung nicht funktionierte; die Stellantriebe wurden unverzüglich
getauscht.
Zusätzlich wurde die Heizkurve erhöht – m.a.W. die Vorlauftemperaturen der Heizung, die sich je
nach Außentemperatur unterschiedlich einstellen, wurden insgesamt angehoben.
Künftig wird der hier betroffene Heizstrang mit einer höheren Vorlauftemperatur gefahren.
Ergänzend wurde die Nachtabsenkung in diesem Bereich noch deaktiviert.
Durch regelmäßige Kontrollen in nächster Zeit wird die Entwicklung der Raumtemperaturen
beobachtet. Es wird erwartet, dass die ergriffenen Maßnahmen entsprechende Wirkung zeigen
und sich das Raumklima auf zufriedenstellendem Niveau einstellt.
Sollten sich dauerhaft nicht die geforderten Temperaturen von 20°C einstellen, sind kurzfristig
weitere Maßnahmen denkbar, z. B. Auswechseln der Thermostatventile oder auch Austausch der
Heizkörper gegen solche mit höherer Leistung. Insbesondere für die nächste Heizperiode ist die
Verwaltung nun für das hier in Rede stehende Problem sensibilisiert und wird entsprechend
handeln.
Leider hatte die Verwaltung bis zur jetzt erfolgten Meldung keine Kenntnis über den bestehenden
Missstand. Ansonsten wäre ein früheres Handeln erfolgt
Beschlussvorlage 177.18
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