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Beschlussvorlage (Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
05.04.18, 16:14
Aktualisiert
05.04.18, 16:14
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Inhalt der Datei

Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Nr. T1 T2 T3 Schreiben von/Datum KBD, 02.11.2017 IHK, 03.11.2017 GASCADE, 1.11.2017 T4 BAIUDBw, 26.10.2017 T5 EVONIK, 27.10.2017 Unitymedia, 17.11.2017 T6 T7 Wald und Holz, 17.11.2017 T8 Amprion, 06.11.2017 Straße NRW, 22.11.2017 T9 T 10 T 11 T 12 T 13 T 14 T 15 BezReg Köln, Dez. 33, 08.11.2017 Erftverband, 17.11.2017 Kurzinhalt Vorschlag der Verwaltung Da nicht von erheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Wenn jedoch nicht unerhebliche Erdarbeiten vorgenommen werden, muss der KBD beteiligt werden Keine Anregungen oder Bedenken Siehe TÖB B-Plan Ho 322 Antwort auch im Namen von WINGas GmbH, NEL Gastransport GmbH, OPAL Gastransport GmbH. Nicht betroffen Planungsbereich liegt in Zuständigkeitsbereich des Flugplatzes Nörvenich. Bei baulichen Anlagen höher 30 m müssen Planunterlagen durch Bundeswehr vorab geprüft werden Nicht betroffen Entfällt Stellungnahme vom 27.10.2015 gilt nach wie vor. Im Planbereich liegen keine Versorgungsleitungen, ein Ausbau der Glasfasernetze wird aber angestrebt, daher ist eine weitere Beteiligung im Bebauungsplanverfahren erwünscht. Forstrechtlich keine Bedenken. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und Forstschutz sollte Wald-Gebäude-Abstand bei 35 m liegen Keine Höchstspannungsleitungen vorhanden oder geplant Nachteilige verkehrliche Auswirkungen sind zu vermeiden; verkehrliche Auswirkungen sind nachvollziehbar darzulegen und Unfallstellen an Knotenpunkten mit Landstraßen sind einzubeziehen Keine Bedenken für allg. Landeskultur und Landentwicklung Die Unitymedia wird im bebauungsplanverfahren beteiligt. Aussage über Grundwasserverhältnisse ist nicht möglich (nur über Sondierung möglich); es gibt eine inaktive Grundwassermessstelle, die bei nicht Rückbau/Verfüllung auf Tragfähigkeit des Baugrunds wirken kann; Wenn in 200m Radius zur Baumaßnahme eine solche liegt, muss Kontakt zum Erftverband aufgenommen werden. Eine Stellungnahme zum Abwasser kann erst nach geplanter Erschließung erfolgen LVR, Gebäude- Keine Bedenken und Liegenschaftsm anagement, 10.11.2017 Bezirksregierun Berücksichtigung möglicher g Arnsberg, Bodenbewegungen durch 16.11.2017 Grundwasserabsenkung/-wiederanstieg. Bei weiteren Planungen ist RWE Power AG und der Erftverband zu beteiligen. RWE Abteilung Im Bereich Oscar-Straus-Straße gibt es Bergschäden, stark humose Böden, die bei Bebauung 14.11.2017 ggf. besondere bauliche Maßnahmen im Gründungsbereich erfordern. BUND, 27.11.2017 Seite 1 von 2 Vergrößerung des Abstands zwischen Hangkante im Süden zur Wohnbaufläche Entfällt Nicht FNP relevant Entfällt Die Anregung im Rahmen des B-Plan Verfahrens zu berücksichtigen.t Entfällt Nicht FNP relevant Die Anregung im Rahmen des B-Plan Verfahrens zu berücksichtigen entfällt Nicht FNP relevant Die Anregung im Rahmen des B-Plan Verfahrens zu berücksichtigen entfällt Die Anregung im Rahmen des B-Plan Verfahrens zu berücksichtigen. Liegt außerhalb der als Wohnbaufläche ausgewiesenen Flächen. Dort ist keine Bebauung vorgesehen. Nicht FNP relevant Die Anregungen im Rahmen des BPlan Verfahrens zu berücksichtigen Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Nr. Schreiben von/Datum Kurzinhalt Seite 2 von 2 Vorschlag der Verwaltung um Waldsaum zu schützen. Detaillierte Verrechnung der Wertigkeit der Tauschfläche. Behandlung von Sickerwässern in Verfahren aufnehmen. T 16 REK, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, 05.12.2017 Keine fußläufige Verbindung durch Waldgebiet Villa Winter. Prüfung ob Grünflächenausweisung mit Betriebsplan vereinbar ist. Begründung für Ausweisung fehlt in textlichen Erläuterungen. Empfehlung Waldfläche beizubehalten. Aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Anregung zu berücksichtigen – die Abgrenzung des Flächennutzungsplanes wurde angepasst, die Rekultivierungsfläche entsprechend berücksichtigt. Die in das Plangebiet einzubeziehende im derzeitigen Flächennutzungsplan als „Waldfläche“ dargestellte Fläche wurde verringert. entfällt Abschließende Beurteilung zu Niederschlagswasser erst nach bodenkundlicher Untersuchung. T 17 T 18 T 19 T 20 Hinsichtlich Abfall- und Bodenschutzrecht ist bei Erdarbeiten, die untere Bodenschutz- und Abfallwirtschaftsbehörde zu beteiligen. Wird in den Bebauungsplan als Hinweis ufgenommen. Keine Aussage zu Immissionsschutz möglich, da schalltechnische Untersuchung noch nicht abgeschlossen. Belange sind nicht berührt .Kenntnisnahme BezReg Köln, Dez. 52 Abfallwirtschaft und Bodenschutz, 20.11.2017 Gemeinde Belange sind nicht berührt Merzenich, 06.11.2017 Thyssengas, Belange sind nicht berührt 09.11.2017 DB, 23.01.2018 Grundsätzlich keine Bedenken Entfällt Entfällt entfällt entfällt