Daten
Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
05.04.18, 16:14
Aktualisiert
05.04.18, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
Nr.
T1
T2
T3
Schreiben
von/Datum
KBD,
02.11.2017
IHK,
03.11.2017
GASCADE,
1.11.2017
T4
BAIUDBw,
26.10.2017
T5
EVONIK,
27.10.2017
Unitymedia,
17.11.2017
T6
T7
Wald und Holz,
17.11.2017
T8
Amprion,
06.11.2017
Straße NRW,
22.11.2017
T9
T 10
T 11
T 12
T 13
T 14
T 15
BezReg Köln,
Dez. 33,
08.11.2017
Erftverband,
17.11.2017
Kurzinhalt
Vorschlag der Verwaltung
Da nicht von erheblichen Erdeingriffen
auszugehen ist, ist der KBD nicht zu
beteiligen. Wenn jedoch nicht
unerhebliche Erdarbeiten vorgenommen
werden, muss der KBD beteiligt werden
Keine Anregungen oder Bedenken
Siehe TÖB B-Plan Ho 322
Antwort auch im Namen von WINGas
GmbH, NEL Gastransport GmbH, OPAL
Gastransport GmbH. Nicht betroffen
Planungsbereich liegt in
Zuständigkeitsbereich des Flugplatzes
Nörvenich. Bei baulichen Anlagen höher
30 m müssen Planunterlagen durch
Bundeswehr vorab geprüft werden
Nicht betroffen
Entfällt
Stellungnahme vom 27.10.2015 gilt nach
wie vor. Im Planbereich liegen keine
Versorgungsleitungen, ein Ausbau der
Glasfasernetze wird aber angestrebt,
daher ist eine weitere Beteiligung im
Bebauungsplanverfahren erwünscht.
Forstrechtlich keine Bedenken. Aus
Gründen der Verkehrssicherheit und
Forstschutz sollte Wald-Gebäude-Abstand
bei 35 m liegen
Keine Höchstspannungsleitungen
vorhanden oder geplant
Nachteilige verkehrliche Auswirkungen
sind zu vermeiden; verkehrliche
Auswirkungen sind nachvollziehbar
darzulegen und Unfallstellen an
Knotenpunkten mit Landstraßen sind
einzubeziehen
Keine Bedenken für allg. Landeskultur und
Landentwicklung
Die Unitymedia wird im
bebauungsplanverfahren beteiligt.
Aussage über Grundwasserverhältnisse
ist nicht möglich (nur über Sondierung
möglich); es gibt eine inaktive
Grundwassermessstelle, die bei nicht
Rückbau/Verfüllung auf Tragfähigkeit des
Baugrunds wirken kann; Wenn in 200m
Radius zur Baumaßnahme eine solche
liegt, muss Kontakt zum Erftverband
aufgenommen werden. Eine
Stellungnahme zum Abwasser kann erst
nach geplanter Erschließung erfolgen
LVR, Gebäude- Keine Bedenken
und
Liegenschaftsm
anagement,
10.11.2017
Bezirksregierun Berücksichtigung möglicher
g Arnsberg,
Bodenbewegungen durch
16.11.2017
Grundwasserabsenkung/-wiederanstieg.
Bei weiteren Planungen ist RWE Power
AG und der Erftverband zu beteiligen.
RWE Abteilung Im Bereich Oscar-Straus-Straße gibt es
Bergschäden,
stark humose Böden, die bei Bebauung
14.11.2017
ggf. besondere bauliche Maßnahmen im
Gründungsbereich erfordern.
BUND,
27.11.2017
Seite 1 von 2
Vergrößerung des Abstands zwischen
Hangkante im Süden zur Wohnbaufläche
Entfällt
Nicht FNP relevant
Entfällt
Die Anregung im Rahmen des B-Plan
Verfahrens zu berücksichtigen.t
Entfällt
Nicht FNP relevant
Die Anregung im Rahmen des B-Plan
Verfahrens zu berücksichtigen
entfällt
Nicht FNP relevant
Die Anregung im Rahmen des B-Plan
Verfahrens zu berücksichtigen
entfällt
Die Anregung im Rahmen des B-Plan
Verfahrens zu berücksichtigen.
Liegt außerhalb der als
Wohnbaufläche ausgewiesenen
Flächen. Dort ist keine Bebauung
vorgesehen.
Nicht FNP relevant
Die Anregungen im Rahmen des BPlan Verfahrens zu berücksichtigen
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
Nr.
Schreiben
von/Datum
Kurzinhalt
Seite 2 von 2
Vorschlag der Verwaltung
um Waldsaum zu schützen.
Detaillierte Verrechnung der Wertigkeit der
Tauschfläche.
Behandlung von Sickerwässern in
Verfahren aufnehmen.
T 16
REK, Amt für
Kreisplanung
und
Naturschutz,
05.12.2017
Keine fußläufige Verbindung durch
Waldgebiet Villa Winter.
Prüfung ob Grünflächenausweisung mit
Betriebsplan vereinbar ist. Begründung für
Ausweisung fehlt in textlichen
Erläuterungen. Empfehlung Waldfläche
beizubehalten.
Aus wasserrechtlicher Sicht keine
Bedenken.
Die Anregung zu berücksichtigen – die
Abgrenzung des
Flächennutzungsplanes wurde
angepasst, die Rekultivierungsfläche
entsprechend berücksichtigt. Die in
das Plangebiet einzubeziehende im
derzeitigen Flächennutzungsplan als
„Waldfläche“ dargestellte Fläche
wurde verringert.
entfällt
Abschließende Beurteilung zu
Niederschlagswasser erst nach
bodenkundlicher Untersuchung.
T 17
T 18
T 19
T 20
Hinsichtlich Abfall- und Bodenschutzrecht
ist bei Erdarbeiten, die untere
Bodenschutz- und
Abfallwirtschaftsbehörde zu beteiligen.
Wird in den Bebauungsplan als
Hinweis ufgenommen.
Keine Aussage zu Immissionsschutz
möglich, da schalltechnische
Untersuchung noch nicht abgeschlossen.
Belange sind nicht berührt
.Kenntnisnahme
BezReg Köln,
Dez. 52
Abfallwirtschaft
und
Bodenschutz,
20.11.2017
Gemeinde
Belange sind nicht berührt
Merzenich,
06.11.2017
Thyssengas,
Belange sind nicht berührt
09.11.2017
DB, 23.01.2018 Grundsätzlich keine Bedenken
Entfällt
Entfällt
entfällt
entfällt