Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
05.04.18, 16:14
Aktualisiert
05.04.18, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken
TOP
Drs.-Nr.: 185.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
10.04.2018
Stadtrat
24.04.2018
X
23.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem
hier:
A
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017
B
Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C
öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ____ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2018
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Hennecken
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
A
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 der 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes „ Am Winterberg“, Stadtteil Horrem..
B
Die Neuaufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ gem.
§ 2(1) BauGB.
C
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie
der Behörden. Die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Bedenken
der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage
2) auszuräumen. Anregungen der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
D
Die öffentliche Auslegung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“
im Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und der Entwurf der 73. Änderung
des Flächennutzungsplanes “Am Winterberg“ und seine Begründung sind auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu
beteiligen.
Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem unterhalb des Wohnparks
„Buchenhöhe“ und wird begrenzt:
im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln
durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebau
durch die obere Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße
durch die Oscar-Strauss-Straße
Die Fläche des Plangebiets umfasst ca. 35.500 m².
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebaus
- Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen.
Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1.Änderung) erforderlich. Als
Ausgleich für die geplante Inanspruchnahme von Freiraum durch die 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan HO 322 „Am
Winterberg“ werden derzeit als „Gemischte Bauflächen“ ausgewiesene Bereiche – derzeitige
Waldflächen – zukünftig als Freiraum dauerhaft gesichert .
Beschlussvorlage 185.18
Seite 2
Begründung:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017
Die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ist wegen der Änderung der
Plangebietsabgrenzung erforderlich. Im östlichen Teil wurde die Grenze des Geltungsbereichs an
die Grenze des zu rekultivierten Bereichs der ehemaligen Kiesgrube, im südlichen Teil an den
vorhandenen Geländesprung (Böschungskante) angepasst.
Planungsanlass
Das Plangebiet der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ umfasst eine in
unmittelbarer Nähe des ÖPNV – Verknüpfungspunktes Bahnhof Horrem liegende
Konversionsfläche, die als Betriebsfläche für den abgeschlossenen Quarzkiestagebau an der
Josef – Bitschnau – Straße diente.
Der Betrieb wurde bereits vor Jahren eingestellt, der Abgrabungsbereich der Grube wird derzeit
rekultiviert. Die Rekultivierungsfläche wird zukünftig als Naherholungsfläche genutzt werden
können. Bei der ehemaligen Betriebsfläche handelt es sich um „unverritztes Gelände“ – hier
befindet sich das ehemalige Verwaltungsgebäude der Deponie, incl. technischer Einrichtungen
(Waage, Reifenwaschbecken), Der überwiegende Teil der Betriebsfläche ist befestigt.
Aufgrund seiner Lagegunst in fußläufiger Entfernung zum ÖPNV – Verbindungspunkt „Bahnhof
Horrem“ bietet sich eine wohnbauliche Folgenutzung für diesen Bereich an.
Die Nähe zu Mobilitätsangeboten und Freiraum sind wichtige Aspekte der Standortwahl für die
Ausweisung von Neubaugebieten. Durch ein verbessertes Angebot urbaner Wohn- und
Lebensqualitäten in den ländlichen Räumen in der Nähe von Mobilstationen kann zusätzlicher
Verkehr vermieden werden.
Durch die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ sollen die
planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, den Bereich einer wohnbaulichen Nutzung
zuzuführen.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: Rat 26.09.2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 30.10.2017-30.11.2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 30.10.2017-30.11.2017
Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 10.04.2018, Rat 24.04.2018
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 185.18
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