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Beschlussvorlage (73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem hier: A Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 B Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB C öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
05.04.18, 16:14
Aktualisiert
05.04.18, 16:14
Beschlussvorlage (73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem
hier: 
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB 
C 	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem
hier: 
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB 
C 	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem
hier: 
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB 
C 	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken TOP Drs.-Nr.: 185.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 10.04.2018 Stadtrat 24.04.2018 X 23.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem hier: A Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 B Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB C öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ____ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2018 Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Hennecken gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „ Am Winterberg“, Stadtteil Horrem.. B Die Neuaufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ gem. § 2(1) BauGB. C Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden. Die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Bedenken der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Anregungen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. D Die öffentliche Auslegung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ im Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und der Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes “Am Winterberg“ und seine Begründung sind auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem unterhalb des Wohnparks „Buchenhöhe“ und wird begrenzt: im Norden im Osten im Süden im Westen durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebau durch die obere Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße durch die Oscar-Strauss-Straße Die Fläche des Plangebiets umfasst ca. 35.500 m². Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebaus - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1.Änderung) erforderlich. Als Ausgleich für die geplante Inanspruchnahme von Freiraum durch die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg“ werden derzeit als „Gemischte Bauflächen“ ausgewiesene Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum dauerhaft gesichert . Beschlussvorlage 185.18 Seite 2 Begründung: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 Die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ist wegen der Änderung der Plangebietsabgrenzung erforderlich. Im östlichen Teil wurde die Grenze des Geltungsbereichs an die Grenze des zu rekultivierten Bereichs der ehemaligen Kiesgrube, im südlichen Teil an den vorhandenen Geländesprung (Böschungskante) angepasst. Planungsanlass Das Plangebiet der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ umfasst eine in unmittelbarer Nähe des ÖPNV – Verknüpfungspunktes Bahnhof Horrem liegende Konversionsfläche, die als Betriebsfläche für den abgeschlossenen Quarzkiestagebau an der Josef – Bitschnau – Straße diente. Der Betrieb wurde bereits vor Jahren eingestellt, der Abgrabungsbereich der Grube wird derzeit rekultiviert. Die Rekultivierungsfläche wird zukünftig als Naherholungsfläche genutzt werden können. Bei der ehemaligen Betriebsfläche handelt es sich um „unverritztes Gelände“ – hier befindet sich das ehemalige Verwaltungsgebäude der Deponie, incl. technischer Einrichtungen (Waage, Reifenwaschbecken), Der überwiegende Teil der Betriebsfläche ist befestigt. Aufgrund seiner Lagegunst in fußläufiger Entfernung zum ÖPNV – Verbindungspunkt „Bahnhof Horrem“ bietet sich eine wohnbauliche Folgenutzung für diesen Bereich an. Die Nähe zu Mobilitätsangeboten und Freiraum sind wichtige Aspekte der Standortwahl für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch ein verbessertes Angebot urbaner Wohn- und Lebensqualitäten in den ländlichen Räumen in der Nähe von Mobilstationen kann zusätzlicher Verkehr vermieden werden. Durch die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, den Bereich einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: Rat 26.09.2017 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 30.10.2017-30.11.2017 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 30.10.2017-30.11.2017 Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 10.04.2018, Rat 24.04.2018 Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 185.18 Seite 3