Daten
Kommune
Kerpen
Größe
427 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
05.04.18, 16:14
Aktualisiert
05.04.18, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3: Qualifizierung des Investorenprojektes
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Bezeichnung
Gewerbegebiet Kerpen Sindorf, Hüttenstraße (BP SI 368)
Lage:
Sindorf
Größe:
15,5 ha davon ca. 5,0 ha Neuentwicklung
Wohneinheiten
/
Wohnformen:
/
Infrastrukturkostenanteil zu v. g. Wohneinheiten
KITA
Grundschule
/
/
Bodenordnung:
privat
Bodenmanagement:
/
Planungsrecht:
BP Änderung erforderlich
Sonstiges:
siehe Erläuterung Büro Raumplan vom 7.Februar 2018
Hinweis:
Das folgende, der Verwaltung vorliegende Konzept basiert auf einem Vorentwurf des Büro
Wilberg und Partner v. 11/ 2017
Anlage 3: Qualifizierung des Investorenprojektes
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Konzeptbeschreibung:
Begründung zur (Konzeptbeschreibung des Investors vom 07.02.2018)
Die Qualifizierung bezieht sich ausschließlich auf den gewerblichen Teilbereich (GE B´Plan1), der
allerdings - aufgrund möglicher Emissionen - die zukünftig angrenzende Wohnnutzung auf der
Teilfläche (WA B`Plan 2) und dem Vogelrutherfeld zu berücksichtigen hat.
Bei der Abgrenzung des B-Planes sind die Bebauungspläne SI 250 (K39n) incl.
Lärmschutzeinrichtungen und der Bebauungsplan 301(Jugendzentrum) in ihrer heutigen Darstellung zu
berücksichtigen.
Der nördlich der Hüttenstraße liegende Teilbereich wird derzeit vom Bebauungsplan SI 19a abgedeckt.
Aufgrund der zukünftig geplanten, schutzbedürftigen Wohnnutzung im angrenzenden Bereich WA
B`Plan 2 ist der Bebauungsplan hinsichtlich der schalltechnischen Konflikte zu überarbeiten.
Der südlich der Hüttenstraße liegende Teilbereich umfasst eine planungsrechtliche Neuausweisung
einer gewerblichen Baufläche westlich der ehem. Glashütte, als auch die planungsrechtliche Sicherung/
Ergänzung der bestehenden Nutzung
Anlage 3: Qualifizierung des Investorenprojektes
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A.) Städtebauliche Bewertung:
Durch den Neubau der Autobahnanschlussstelle „Elsdorf“ hat der Ortsteil Sindorf einen neuen
westlichen Ortseingang erhalten, der primär durch eine gewerbliche bzw. industrielle Nutzung mit
großen Baukörpern geprägt ist.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte der in Rede stehende Bebauungsplan in besonderem Maße den
Übergang von der gewerblichen Nutzung zur kleinteilig geprägten Wohnbebauung und dem Ortszentrum
aufgreifen und berücksichtigen.
Das der Verwaltung vorliegende Konzept sieht einen „westlichen“ Baukörper mit einer Breite von 230m,
einer Höhe von 14m und einer Bruttogeschossfläche von ca. 30.000m² vor. Der „östlich“ angrenzende
Baukörper (Neubau St. Gobain) ist derzeit nicht näher beschrieben.
Um das v.g. Ziel zu erreichen sollte nach Auffassung der Verwaltung
eine gegliederte Fassadengestaltung
ein abgestimmtes Farbkonzept,
sowie für den gesamten Bebauungsplan
eine zurückhaltende Verwendung von Werbe- und Hinweistafeln
festgeschrieben werden.
Die max. Grundflächenzahl sollte 0,8 (80%) betragen und ein mind.20%iger Grünanteil festgesetzt
werden.
Funktionell bedingt orientieren sich die Anlieferungsbereiche (drei Rampen für 15 LKW) und deren
Rangierflächen zur Hüttenstraße. Um die prägende Wirkung dieser Bereiche im Sinne der v.g.
Anlage 3: Qualifizierung des Investorenprojektes
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Zielsetzung zu „entschärfen“ sollte beidseitig der Hüttenstraße
eine hohe, teilweise blickdichte Begrünung ggf. begrünte Wälle festgesetzt werden.
Zur Realisierung dieser Flächen muss die Tiefe der Baukörper allerdings reduziert werden.
Zu A.) Empfehlung der Verwaltung:
Der Investor sollte das Konzept hinsichtlich der v.g. Ziele überarbeiten und die entsprechenden
Festsetzungen im Bebauungsplan festschreiben.
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B.) Erschließung
Laut Konzeptdarstellung ist das Vorhaben über zwei unabhängige 25,0 m bzw. 10,0 m breite Ein- und
Ausfahrten an die Hüttenstraße angebunden. Die Hüttenstraße selbst ist zu ertüchtigen, insbesondere
ist die fehlende Nebenanlage auf der Südseite zu ergänzen. Zusätzlich ist ein Konzept zur Führung des
Radverkehrs entlang der Hüttenstraße zu erarbeiten und baulich umzusetzen. Vorhandene
Bushaltestellen sind barrierefrei zu gestalten, hierzu gehören auch Fahrgastunterstände. Zur
Dimensionierung der Verkehrsanlage Hüttenstraße sind vorhandenen Richtlinien zu berücksichtigen.
Die Umsetzung von baulichen Maßnahmen wird über vertragliche Vereinbarungen
(Erschließungsvertrag) geregelt. Inwieweit die übrigen Anlieger sich an den Herstellungskosten
beteiligen müssen ist noch zu klären.
Zu B.) Empfehlung der Verwaltung:
Der Vorhabenträger soll beauftragt werden die o.g. Anforderungen im Rahmen einer
Vorentwurfsplanung zur Ertüchtigung der Hüttenstraße zu konkretisieren
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C.) Weiteres Vorgehen
Um die Grundlage für eine maßvolle Erweiterung von gewerblichen Ansiedlungen im Bereich des
gewerblichen geprägten Bereichs der Hüttenstraße zu schaffen und eine planungsrechtliche Grundlage
für den erforderlichen Regelungsbedarf bezüglich des Nutzungskonfliktes Gewerbe/Wohnen zu
schaffen, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet
Hüttenstraße“.
Zu C.) Empfehlung der Verwaltung:
Der Aufstellungsbeschluss sollte für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
am 19.06.2018/Stadtrat am 04.07.2018 vorbereitet werden (s. Verwaltungsvorlage Drs.-Nr.: 128.18
– Zeitplan 2018).
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Hinweis auf Verträge
Mit dem Vorhabenträger sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes nach derzeitigem
Kenntnisstand folgende Verträge abzuschließen:
zum Aufstellungsbeschluss: Städtebaulicher Vertrag (Planungsvereinbarung), Kostentragung
aller Planungsleistungen durch Vorhabenträger
zum Offenlagebeschluss: Erschließungsvertrag (Umbaumaßnahmen Ertüchtigung Hüttenstraße),
Kostenübernahmevereinbarung für externe Ausgleichsmaßnahmen aus dem
Ausgleichsflächenpool der Kolpingstadt Kerpen