Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
05.04.18, 16:14
Aktualisiert
05.04.18, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 208.18
Datum : 28.03.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
10.04.2018
Stadtrat
24.04.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Qualifizierung von Investorenprojekten - Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet
Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
Die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage der Empfehlungen aus der
Qualifizierung des Konzeptes den Aufstellungsbeschluss für die Sitzung des Ausschusses
für Stadtplanung und Verkehr am 19.06.2018/Stadtrat am 04.07.2018 vorzubereiten
Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Projektentwickler (Städtebaulicher
Vertrag etc.) zur Beschlussfassung in den o.g. Sitzungen vorzubereiten.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez.
Dieken/Schoppe
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussvorlage 208.18
Seite 2
Begründung:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat am 13.03.2018 die Verwaltung beauftragt, die Qualifizierung
(Fachliche Bewertung) für den Bebauungsplan SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“
durchzuführen.
Ziele der Planung sind die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des
Gewerbegebietes südlich der Hüttenstraße zu schaffen und eine aus Immissionsschutzgründen
erforderliche, planungsrechtliche Steuerung der zulässigen Betriebe und Anlagen vorzunehmen.
Beschlussvorlage 208.18
Seite 3