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Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
05.04.18, 16:14
Aktualisiert
05.04.18, 16:14
Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf) Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf) Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 208.18 Datum : 28.03.2018 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 10.04.2018 Stadtrat 24.04.2018 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Qualifizierung von Investorenprojekten - Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: Die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage der Empfehlungen aus der Qualifizierung des Konzeptes den Aufstellungsbeschluss für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 19.06.2018/Stadtrat am 04.07.2018 vorzubereiten Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Projektentwickler (Städtebaulicher Vertrag etc.) zur Beschlussfassung in den o.g. Sitzungen vorzubereiten. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Dieken/Schoppe gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussvorlage 208.18 Seite 2 Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat am 13.03.2018 die Verwaltung beauftragt, die Qualifizierung (Fachliche Bewertung) für den Bebauungsplan SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ durchzuführen. Ziele der Planung sind die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des Gewerbegebietes südlich der Hüttenstraße zu schaffen und eine aus Immissionsschutzgründen erforderliche, planungsrechtliche Steuerung der zulässigen Betriebe und Anlagen vorzunehmen. Beschlussvorlage 208.18 Seite 3