Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
05.04.18, 16:14
Aktualisiert
05.04.18, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeitung: Guido Ensemeier
TOP
Drs.-Nr.: 194.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
29.03.2018
Bemerkungen
10.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verkehrskonzept Quellenpark Horrem;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Ensemeier
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Auf das vom Antragsteller geforderte Verkehrskonzept für den Bebauungsplan „Quellenpark“,
Bebauungsplan Nr. 364, Stadtteil Horrem wird die Verwaltung im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens detailliert eingehen.
Die Verwaltung wurde vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beauftragt, dem Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr/Rat eine Qualifizierung der Plankonzeption vorzulegen. In dieser
Qualifizierung wird sich die Verwaltung unter anderem mit den verkehrlichen Auswirkungen eines
Bebauungsplanes „Quellenpark“ auf das Wohnquartier östlich der Hauptstraße zwischen
Sandweg und Fontänestraße auseinandersetzen. Nach aktuellen Erkenntnissen soll über die
Qualifizierung des Bebauungsplanes „Quellenpark“ im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
am 19.06.2018 politisch beraten werden.
Die Verwaltung wird vor Eröffnung der KiTa nahe Sandweg keine vorzeitigen Regelungen im
ruhenden Verkehr der Glück-auf-Straße anordnen.
Gerne bittet die Verwaltung die Polizei, nach Eröffnung der KiTa Geschwindigkeitsmessungen im
Quartier um die KiTa durchzuführen.
Beschlussvorlage 194.18 1. Ergänzung
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